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Das Orakel
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Die Einschränkung und damit das Besondere an dem Fall ist der ausländische Inhaber - das wird nicht jeder lupenrein zusammenbringen. Aber bitte das ganze Urteil lesen, v.a. die Erwägungen zur Behinderung der Freizügigkeit. Wenn das Kfz in einem anderen Staat zugelassen ist, würde die Doppelbesteuerung auch zu einem Freizügigkeitshindernis. Die theoretische andere Lösung wäre, wenn der Staat, in dem die Zulassung erfolgt ist, auf seine Kfz-Steuer verzichtet - kann ich mir aber nicht vorstellen.

Was ich im zitierten Text sagen will: Daß die nationalen Finanzbehörden das anders sehen wollen und deshalb wohl ein Verfahren bis zum EuGH ins Haus stehen kann, ist die Schattenseite an dem Ansatz, aber bei Vorliegen vergleichbarer Umstände würde ich mich persönlich drübertrauen.

Grüsse,
Peter

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Paragraphen-Guru
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Bonjour.
An dem Beispiel mit den Nutzfahrzeugen wird das Ganze deutlich: Es sind nicht die „bösen“ FA-Beamten, die sinnvolle Verfahrensweisen unmöglich machen, sondern es ist die Tatsache, das durch die EU immer wieder in Einzelfällen in nationales Recht hineingeredet wird, ohne dass die Nationalstaaten in der Lage wären, die Intentionen der EU in der Kürze der Zeit in nationales Recht umzusetzen. Hierdurch ergibt sich eine immer größer werdende Diskrepanz zwischen dem, was die EU anstrebt (vieles ist ja noch nicht angepackt, geschweige denn umgesetzt), und dem, was das immer noch gültige nationale Recht vorgibt. Dadurch wird auch das ohnehin äußerst komplexe deutsche (Kraftfahrzeug)Steuerrecht noch undurchschaubarer.
Hilfreich ist immer, wenn man in solchen Situationen auf den Grundgedanken des Gesetzgebers zurückgreift (diese Grundgedanken sind ja meistens gar nicht so schlecht) und der lautet in unserem Fall:
Wer seinen Lebensmittelpunkt in der BRD hat und hier ein Fahrzeug hält bzw. ständig benutzt, unterliegt dem nationalen Kraftfahrzeugsteuerrecht; ob dieses Recht in sich gerecht und sinnvoll ist, ist eine andere Sache.
Fazit: Es ist grundsätzlich in Ordnung, dass es nicht möglich ist, sich einerseits den (Steuer)Pflichten zu entziehen und andererseits aber die Vorteile dieses Rechts (in unserem Fall Straßen, Infrastruktur usw.) gerne zu nutzen. Die Gemeinschaft funktioniert nun mal nur, wenn alle ihren Beitrag (nicht nur finanziell) leisten.
Wir sollten uns deshalb darauf konzentrieren, wie wir unseren Beitrag dazu leisten können, dass die Regeln der Gemeinschaft nachvollziehbar, verständlich und gerecht werden und nicht darauf, wie wir uns ihnen entziehen können. Ich geh noch einen Schritt weiter: Wer sich offensichtlich der Gemeinschaft verweigert, um sich persönliche Vorteile zu verschaffen (z.B. Steuerflüchtlinge), den sollte auch die Zugehörigkeit zu dieser Gemeinschaft abgesprochen werden. Beispiele hierfür gibt es vor allem im Sport und in der Wirtschaft zur Genüge.

Gruß
Amtsschimmel


Wenn ich nicht mehr weiter weiß, gründ ich einen Arbeitskreis
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@ amtsschimmel

<img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-thumbsup.gif" alt="" /> kann ich dich auch mit einem direktmandat wählen?
<img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/grin.gif" alt="" />


whipple-scrumtious fudgemallow delight
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Zitat
Wir sollten uns deshalb darauf konzentrieren, wie wir unseren Beitrag dazu leisten können, dass die Regeln der Gemeinschaft nachvollziehbar, verständlich und gerecht werden und nicht darauf, wie wir uns ihnen entziehen können.
Moin Amtsschimmel,
da wir im OT-Forum sind, darf ich etwas abschweifen <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wink.gif" alt="" />

Leider leben uns die Lenker unserer Gesellschaft täglich vor, dass sie mit den ihnen übertragenen Aufgaben nicht klar kommen. Die Verschwendung der Einahmen ist kaum noch mit Worten zu beschreiben, die Inkompetenz der Entscheider unglaublich. Der Staat als Rahmen unserer Gesellschaft ist zum Selbstzweck geworden, der Sinn als Dienst an der Gesellschaft ist völlig verloren gegangen. Da hilft es auch nicht, dass man alle paar Jahre irgendwas wählen darf, die Auswahl sieht keine Veränderungen vor.
Die derzeitige westliche Gesellschaftsform scheint ihre Blütezeit hinter sich zu haben, sie kann ihre selbstgemachten Probleme nicht mehr lösen. Wir leben auf Kosten der nächsten Generationen, wir in Deustchland übrigens besonders extrem ! Ich meine jetzt nicht irgendwelchen Umweltkram, ich meine die Nutzung von Recourcen (Geld/Rohstoffe) ohne jedes Nachdenken über die Folgen (wie gesagt, ich meine nicht Umweltsauereien).
In ca. 15 bis 20 Jahren kommt ein riesen Knall (ist ein rein mathematisches Rechenexempel), weil die Verschiebung auf übermorgen nicht mehr geht und alles Tafelsiber schon verscherbelt ist. Ich mache mir jetzt ernsthaft Gedanken, wie ich mich persönlich aus der Affäre ziehe. Unseren Staat werde ich nicht retten können.
Man könnte da sicher gegensteuern und noch vieles retten, den Glauben daran habe ich verloren angesichts der der Inkompetenz derer, die uns da führen wollen (Farbe egal) ...

Ich schlage mal den Bogen zurück zu deinem Zitat. Der Staat soll sich nicht wundern, dass seine Bürger bei jeder sich bietenden Gelegenheit die Steuern verweigern ! Warum soll ich brav meinen Beitrag leisten, wenn der doch nur verschwendet wird ? Da verbrenn´ ich lieber meine Kohle als dem Staat auch nur einen Cent zu gönnen, ehrlich <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/bad.gif" alt="" />
Nur wer ordentlich wirtschaftet (da dürfen auch mal Fehler gemacht werden, aber wenn das Wirtschaften nur aus Fehlern besteht ...) der hat auch Solidarität der Einzahler verdient. Derzeit sind die Einzahler derart frustriert, dass da nix geht.
Da hat Stoibi schon recht, die Frustrierten entscheiden die Wahl, allerdings ganz andere als er meinte <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-yuk.gif" alt="" />

Gruß
Jens


“Noch sitzt ihr da oben, ihr feigen Gestalten,
vom Feinde bezahlt und dem Volke zum Spott.
Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten,
dann richtet das Volk und es gnade euch Gott.”
(Carl Theodor Körner, 1791 – 1813, deutscher Dichter und Dramatiker)


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Es ist natürlich so,das das System nur funktioniert,wenn
sich alle daran Gerecht beteiligen.
Aber das scheint mir sehr theoretisch zu sein.
Praktisch wird doch durch die Bundesregierung in einem
Bereich vorauseilender Gehorsam geübt(Arbeitnehmerüberlassung,
EU-Haftbefehl)und in anderen
Bereichen wird Harmoniesierung seit Jahren versprochen,
aber nichts substantielles passiert(Güterverkehrsbranche).
Gegen eine ordentliche,durchschaubare und vor allem logische
Besteuerung ist nichts einzuwenden.
Aber wir beobachten eine chaotische Entwicklung,die dem
Verbraucher rücksichtslos in die Brieftasche greift.Und das bei der
allgemeinen Verunsicherung. <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/bad.gif" alt="" />
Gruß aus Berlin

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Das Orakel
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Das eigentliche Problem, um das wir uns bei nationalen Steuersystemen drehen, aber auch bei der berühmt-berüchtigten Dienstleistungsrichtlinie, ist die fehlende Harmonisierung, von mir aus mit Bandbreitenmodellen und Übergangszeiten.

Dadurch werden inkompatible nationale Modelle nebeneinander gestellt und irgendwer schreit - ob zu Recht oder nicht. Die Ursache ist aber nationale Schizophrenie: Da stand doch - in ein und derselben FAZ - im ersten Buch die Klage über die Beschränkung nationaler Steuersouveränität, und im Wirtschaftsteil die Forderung nach EU-weiten Maßnahmen gegen den Steuerwettlauf nach unten, um Standortvorteile zu gewinnen
<img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/conf44.gif" alt="" />

Zur Steuer auf Firmenfahrzeuge zurück: Daß eine Firma Kraftfahrzeuge dort anmeldet und versteuert, wo sie ihren Sitz hat, ist wohl naheliegend. Daß eine Doppelversteuerung ein Hemmnis der Niederlassungsfreiheit (der Angestellten) ist, wohl auch. Und daß bei überzogener oder nicht nachvollziehbarer Steuerquote eine Abstimmung mit den Füßen erfolgt, wissen die Nationalökonomen seit Jahrzehnten.

Da ist die Philippika doch ein wenig vom eigenen (beruflichen) Standpunkt beeinflusst, lieber Amtsschimmel?

Grüsse,
Peter

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Zitat
moin moin,

neues vom Wahnsinn - ein Fall von heute:

Jeep Wrangler

Bj. 11/88

5,7L Chevy-Motor

LKW- Zulassung

2- Sitzer

das FA Landshut schreibt:


Einstufung Ihres Fahrzeuges als"PKW" oder"LKW"



Sehr geehrter Herr xxxxx,



Die Kraftfahrzeugzulassungsstelle hat das Fahrzeug mit dem o.g. Kennzeichen verkehrsrechtlich als "LKW" eingestuft. Die Finanzämter sind jedoch nach ständiger Rechtsprechung an die verkehrsrechtliche Einstufung durch die Zulassungsbehörden nicht gebunden(vgl. Bundesfinanzhof -BFH- vom 30.09.1981, BFH v.

26.11.1991 u.a.). Für die steuerliche Anerkennung eines Fahrzeuges als LKW ist die objektive Beschaffenheit maßgeblich. Ein nicht ausschließlich oder überwiegend zur Beförderung von Gütern konzipiertes Fahrzeug, bei dem die vorrangige Verwendbarkeit zur Beförderung von Gütern verneint werden muss, kann steuerlich nicht als "LKW" eingeordnet werden, sondern ist als "PKW" der Steuer zu unterwerfen. Bei der Beurteilung ist weiters das gesamte Erscheinungsbild (Zuladungsmöglichkeit, Höchstgeschwindigkeit, Ausstattung etc.) zu berücksichtigen. Bei Ihrem Fahrzeug muss unter Beachtung der Höchstgeschwindigkeit von 170 km/h, einer äußerst geringen Nutzlast von 251 kg und des äußeren Erscheinungsbildes eine Besteuerung als LKW abgelehnt werden.



Ich beabsichtige daher, das Fahrzeug ab dem 13.12.2001 rückwirkend nach den für PKW geltenden Kriterien zu besteuern.



Für eine evtl. Gegenäußerung habe ich mir den 25.08.2005 vorgemerkt.



Mit freundlichen Grüßen



Finanzamt Landshut




Gruß Stefan

Ohne die Fakten im Detail zu kennen, würde ich sagen, dass das mit der Änderung bei der 2,8 t Regelung nichts zu tun hat, da es sich um eine LKW-Zulassung handelt.

Das FA kann die jetzt eingetretene Änderung (Wegfall 2,8t)in diesem Fall nicht zum Anlaß für eine Änderung der Besteuerung nehmen, da ganz einfach keine Änderung der Rechtslage eingetrten ist.

Sie sind hier gezwungen die normalen Regelungen für die Rücknahme oder den Widerruf von rechtswidrigen oder rechtmäßigen Steuerbescheiden anzuwenden.

In diesem Fall schätze ich deren Aussichten auf eine Rückforderung ab 2001 als sehr gering ein.


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Zitat
Da ist die Philippika doch ein wenig vom eigenen (beruflichen) Standpunkt beeinflusst, lieber Amtsschimmel?

Eben nicht. Sie ist beeinflusst von der Überzeugung, dass das Gemeinwesen nur dann funktioniert, wenn alle sich daran beteiligen – getreu nach dem Motto „Der Staat sind wir“!
Die schlechten Beispiele von „oben“ sollten uns nicht veranlassen, es denen gleichzutun, sondern wir sollten uns dies einfach nicht gefallen lassen. Wer resigniert hat verloren. Der Weg ist beschwerlich, manchmal auch gefährlich. Wenn wir ihn nicht gehen, wer dann? Unsere Kinder? Was sagt ihr euren Kindern? Ellenbogen raus und durchwurschteln? Oder gebt ihr ihnen nicht doch lieber ein paar Werte mit ins Leben, von denen sie durch euer Vorbild überzeugt sind, dass sie auch wirklich etwas wert sind?
Unsere Bequemlichkeit ist unser Verhängnis – erst dann wach zu werden, wenn wir persönlich betroffen sind.
Wir haben zu lange geschlafen.

Gruß
Amtsschimmel


Wenn ich nicht mehr weiter weiß, gründ ich einen Arbeitskreis
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@Amtsschimmel : Ich glaube du schläfst noch immer .

Die Gesellschaft die du dir wünschst ist evtl. wünschenswert , wird es so aber leider nie geben .

Unsere Kinder werden zwar unser Vorleben verinnerlichen aber sie werden sich dem Leben und Verhalten das sie "außerhalb" mitbekommen anpassen .

Ellbogengesellschaft rules ....


@ TGB 11 : Du srichst mir aus der Seele .



Aber schon krass zu was so eine Steueränderungsdebatte führen kann <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wink.gif" alt="" />

Zuletzt bearbeitet von AlexG; 12/08/2005 10:37.
105er #19043 12/08/2005 16:30
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Zitat
auf Nachfrage werden wieder Umschreibungen nach AF durchgeführt.
Es wir jedoch darauf hingewiesen, dass es steuerlich keinen Sinn
macht und daher nur Kosten verursacht.

In der 70/156/EWG sind bekanntlich die Merkmale definiert, die ein "M1-AF" ausmachen. Unter anderem werden unter Punkt "AF" zwei Bedingungen formuliert, die bei nicht wenigen Geländewagen (z.B. lange G-Klasse) zutreffen:

a) nicht mehr als 6 Sitzplätze außer Fahrersitz
b) die Aussage "P - (M + N x 68) > N x 68" ist wahr

Die Richtlinie besagt dann, dass solche Fahrzeuge nicht zur Klasse M1 gehören.

Daraus folgt m.E., dass etwas, das nicht zur "Oberklasse" M1 gehört schon mal gar nicht in "Unterklassen" AA-AF unterteilt sein kann. Der TÜV kann also mit Hinweis auf diese Richtlinie durch Überprüfung der beiden Bedingungen ganz klar feststellen, ob es sich um ein AF-Fahrzeug handelt (nämlich meist eben NICHT).

Wohin gehört denn nun ein Geländewagen, der nicht zur Klasse M1 gezählt werden kann?


Gruß Klaus
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