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Gehört zum Inventar
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Gehört zum Inventar
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Wie sieht das beim LKW / N1 aus mit eine asymetrischen Ladefläche? Es steht nirgendwo, daß sie symetrisch zu sein hat. Ich brauche hinten nämlich noch einen Sitzplatz. Gruß, Carsten
Sick Of It All
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Das wird noch
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Das wird noch
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Der "Raum" für die Personenbeförderung ist die Länge vom durchgetretenen Gaspedal bis zur Trennwand zur Ladefläche. Wobei hier gar nicht von einer Fläche die Rede ist, sondern von der Länge des Fahrgastraumes. Verglichen wird mit der Länge der nutzbaren Ladefläche, gemessen von der Trennwand zum Fahrgastraum bis zum Heckabschluß (Tür/Klappe/ etc.) Flächen mit "Doppelnutzung" (umklappbare Bank etc.) zählen zum Fahrgastraum, eine feste Trennwand zur Ladefläche ist Pflicht.
Die Breite (und damit die Fläche) ist irrelevant. Im Vergleich zum Fahrgastraum breitere Ladeflächen werden nicht als Vorteil gewertet.
[color:"purple"] Hallo Jens, danke für Deine Erklärung. Das beschreibt aber gerde mal die willkürliche Praxis, mit der gemessen und berechnet wird.
Der Gesetzgeber redet aber eindeutig von der Bodenfläche bzw. der gesamten Nutzfläche...
Gibt es auch irgendwas, wo das Messvefahren schriftlich fixiert ist?
Desweiteren stellt sich die Frage, wie einfach so auf Urteile, die ja wohl ohne Bezug zu der geltenden EU-Regelung gefällt wurden Bezug genommen werden kann, als diese gefällt wurden, galt ja der §23 noch...
[/color] Gruß Claus
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on her majesty´s service
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in der gleichen richtlinie, von der hier die ganze zeit die rede ist (die, in der auch die gewichtsformel drin steht) enthält die kriterien für nfz als auch für womo´s (seitens der zulassung).
wenn man sich also mal die mühe macht, diese richtline ein paar seiten weiter zu lesen, wird man fündig.
(ich hab die RiLi grad nicht zur hand, bitte sucht die selber raus).
whipple-scrumtious fudgemallow delight
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Die Richtlinie findet Ihr hier: http://www.proallrad.com/tuev.php?modus=SUB|15|0Jedoch wird N1 erst ab 2007 umgesetzt! Übrigens scheint auch Hessen ab sofort nachzufordern! Gruß Stefan <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wink.gif" alt="" />
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[quote] Desweiteren stellt sich die Frage, wie einfach so auf Urteile, die ja wohl ohne Bezug zu der geltenden EU-Regelung gefällt wurden Bezug genommen werden kann, als diese gefällt wurden, galt ja der §23 noch... [/color] Hi Claus,
ich hoffe, wir reden von der gleichen Sache ? Das Zulassungsrecht zum LKW ist ja nachvollziehbar. Ob und wie das FA einen LKW definiert scheint willkürlich zu sein und es wird sogar richterlich gedeckt. Zumindest werden die entsprechendes Urteile immer seitens des FA angeführt. Ich glaube nicht, daß es eine öffentlich zugängliche und verbindliche Meßvorschrift zum "fiskalischen" LKW gibt. Alles ist sehr schwammig und weder beweisbar noch widerlegbar. Im Prinzip ist aktuell jede Einstufung eines FA-Sachbearbeiters eine Einzelfallentscheidung gegen die man getrennt vor Gericht vorgehen müßte. Zur Zeit sehe ich keinerlei Rechtssicherheit auf keiner Seite, weder auf der Seite des FA noch des KFZ-Halters.
Gruß Jens
“Noch sitzt ihr da oben, ihr feigen Gestalten, vom Feinde bezahlt und dem Volke zum Spott. Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk und es gnade euch Gott.” (Carl Theodor Körner, 1791 – 1813, deutscher Dichter und Dramatiker)
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Fast abhängig
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Beitrag aus dem Landy Forum:
Nachdem im November meine Kfz-Steuer fällig ist und ich immer noch keinen Steuerbescheid hatte, habe ich da heute mal angerufen ... das ganze gilt für Wiesbaden, Hessen. Aber vielleicht haben die ja noch keine neue Steuer-Software
1) Mein Defender 130 wird nach wie vor als LKW besteuert für 210 € im Jahr 2) Bei Bankeinzug gibt es nur noch dann einen Steuerbescheid, wenn er von der letzten Festsetzung abweicht
Meine aktuelle Erfahrung war folgende: Letzte Woche habe ich meinen Steuerbescheid bekommen und habe Freudentänze aufgeführt, da ich weiterhin 172EUR zu zahlen hatte. Diese habe ich auch sofort gezahlt. Gestern bekam ich dann die korr. mit einer Erhöhung von 660 EUR und dies auch noch Rückwirkend womit ich nun ca. 1.100 Euro für 2005 und 2005/2006. Fazit die bekommen alle!!!
<img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-cry.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-cry.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-cry.gif" alt="" />
Mehrheit bedeutet nicht gleich Wahrheit..
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Kleiner Drückeberger
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Soderle, nun ist der Bescheid endlich auch bei mir eingetroffen <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/kotz.gif" alt="" /> Die Änderung Ihres bisherigen Bescheids beruht auf § 12 Abs. 2 Nr. 1 Kraftfahrtsteuergesetz.... Steuersatz ab 01.05.05 33,29€ je angef. 100cm².... 832€/ Jahr (300Tdi) Netterweise bieten die mir an auch halbjährlich 428€ zu bezahlen, gut das ich nicht rechnen kann <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-fuck_you.gif" alt="" />
"Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern"
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Aus der Finanzbehörde kam ein Gemunkel an meine Ohr, dass man sich bei Bund und Ländern einig ist, die momentane Unrechtmäßigkeit bei der Kombisteuer trotz zu erwartender Strafzahlungen an Brüssel durchzuziehen. Damit wird also M1AF komplett ignoriert und bei über 2,8to fleißig nach PKW-Emission abgerechnet. Bleibt als einzige Alternative zu LKW: Wohnmobil oder noch Zugfahrzeug, wenn man seinen Hänger auch wochenends bewegen muss/will. Übrigens, Oberland-Mangold ist an einem Partikelfilter für Land Rover nicht interessiert, der ausgerüstete Pajero hat damit auch nur E2 erreicht! Das ist schon lustig bzw. tieftraurig, die Mitnahmementalität unserer Steuergesetzgebung. Will man aus monetären und auch ein bischen aus Umweltgründen einen Filter einbauen, gibt´s den nirgends in der Industrie, aber die Steuerkasper besteuern sein Nichtexistieren schon kräftig und verweisen zum Steuersparen eben auf jenen. Ist das Gesetz zum Wohle des Bürgers oder ist der Bürger für das finanzielle Wohl eines Gesetzes da? <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-fuck_you.gif" alt="" />
Wenn die letzte Bohrinsel abgebaut und die letzte Tankstelle geschlossen ist, werdet ihr feststellen, dass man bei Greenpeace nachts kein Bier kaufen kann. (Weissagung der Cree-Indianer)
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Wurde denn schon gemunkelt,was mit allen anderen SoKfz passieren soll?
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Moin moin,
die erste Klage bezüglich AF ist ausgeschrieben und wir warten auf einen Termin - wahrscheinlich im März und dann haben wir zumindest das 1. Ergebnis! <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wink.gif" alt="" />
Gruß Stefan
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