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#167126 15/01/2007 18:05
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Guten Abend,
nach langer (sehr langer) Forensuche schwirrt mir der Schädel.
Grund: Bei eBay ist derzeit ein Gutachten Zugmaschine für einige G-Modelle im Angebot. Schwierig nur, dass dieses Thema wenig dokumentiert ist - wenn's denn so einfach wäre, denke ich mir, hätte es ja jeder.
Leider war auch die Dame beim Finanzamt nicht wirklich überzeugt, dass es denn so einfach klappt, wie ich dachte: Gutachten kaufen - TÜV: umtragen - Zulassungsstelle: umschreiben - FA: neuer Steuerbescheid.
WO SIND DIE HAKEN? Besteht Anspruch? Sonntags fahren? Versicherung? Ich hoffe, ich bin nicht im falschen Forum - als Newbee fehlt mir noch etwas die Orientierung. ABER - ich habe mich mit der Foren-Suche leidlich abgemüht.

Schönen Abend noch!


Wer nicht überzeugen kann, sollte wenigstens Verwirrung stiften!
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G-Driver #167127 15/01/2007 18:21
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Hier geht gar nichts mehr
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Moin,
hier findest Du einige Infos zum Thema Zugmaschine und einige Antworten auf deine Fragen. Da gehts zwar um meinen Patrol aber das läßt sich ja 1:1 auf andere Fahrzeuge übetragen.


Gruß Thorsten

...irgendwas is´ ja immer!

http://www.patrol-welt.de
G-Driver #167128 15/01/2007 18:21
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Hi G-Driver,

was ist dein Ziel durch diese Umtypisierung?

Bedenke:
Zugmaschinen haben als ureigenes Merkmal das Ziehen von Lasten,
also nix mit 5 Sitze (max 3)
die Anhängelast muß min das 1,5 fache des zulässigen Gesamtgewichts haben.
eine evtl. vorhandene Ladfläche darf max 1,4 mal so lang sein als die Spurbreite der Vorderachse.
und logisch eine AHK muß dran sein.
die Steuer liegt glaub ich bei 7,- Euro je 200 kg zGG
die Versicherung ist etwas günstiger als die sehr teure LKW-Versicherung, aber immer noch deutlich teurer als die PKW versicherung.

Ich hab das ganze bei einem Land Rover Serie III gemacht.

Gruß Peter


Mein Landy arbeitet im Wald
gsx1200 #167129 15/01/2007 18:23
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Zitat
Zugmaschinen haben als ureigenes Merkmal das Ziehen von Lasten,
also nix mit 5 Sitze (max 3)

Das stimmt so nicht! Verkehrsrechtlich gibt es keinerlei Begrenzung der Anzahl der Sitzplätze bei Zugmaschinen.


Gruß Thorsten

...irgendwas is´ ja immer!

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ThorstenD #167130 15/01/2007 19:34
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unerschütterliches sonniges Gemüt
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und wenn dein finanzbeamter sagt: " das ist keine zugmaschine, sondern ein selbstfahrendes waffeleisen.",
dann ist es ein waffeleisen!
und wird auch so besteuert, da kannste doch eintragen was du willst .... ne zugmaschine mit 6 sitzplaetzen wird wohl schwer werden, wenns aussieht wie ein pkw ...

das gibts auch nicht bei ebay, das gibts beim tuev!


With the lights out, it's less dangerous
Thomas_G #167131 15/01/2007 20:05
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Hab ich alles schon nach bekanntwerden der Steuererhöhung versucht!Zugmaschine,LKW,Wohnmobil usw.,der Tüv hat keine Probleme gemacht.Aber das Fianzamt hat tolle Sprüche auf Lager gehabt wie z.B.Wenn sie LKW fahren wollen kaufen sie sich einen!Und wir kriegen euch Geländewagenfahrer alle.Im Nachbarlandkreis hat z.B.ein Bekannter einen G-Cabrio von 81 mit LKW-Steuer.

g-spezi #167132 16/01/2007 06:43
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Zur Anzahl der Sitzplätze,

da hat ThorstenD natürlich recht, es gibt keine verkehrsrechtliche Vorgabe, zumindest habe ich dazu auch keine Vorgabe gefunden. Aber es gab mal ein Urteil zu einem Quad als lof-Zugmaschine, dabei haben sich die Richter am 2. Sitzplatz gestört.
Ich habe 3 Sitze in meinem Landy, und das Argument dazu: ein Fahrer, ein Einweiser und ein Notsitz.
Das Finanzamt hat das Fahrzeug als Zugmaschine behandelt.

Der Sinn einer Zugmaschine liegt im ziehen von Lasten, dazu braucht man keine 5 Sitzplätze.

Gruß
Peter


Mein Landy arbeitet im Wald
gsx1200 #167133 16/01/2007 08:28
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Moin Peter,
das sind die angeblich "guten Argumente" der Finanzämter. Dazu gibt es aber noch eine weitere, nicht uninteressante Sichtweise, nämlich die des Umweltschutzes zu beachten.
Hä? Umweltschutz? Werden jetzt einige sagen und ich gebe zu das es nicht sofort ersichtlich ist was damit gemeint ist.
Fallbeispiel: Schausteller! Um das Fahrgeschäft aufzubauen werden Leute benötigt. Diese müssen ja nun irgendwie zum neuen Einsatzort des Fahrgeschäftes transportiert werden. Dazu kann ich nun ein separates Fahrzeug verwenden, was dann der Umwelt mehr "schadet" als wenn ich diese Leute in meiner Zugmaschine mitnehme. Der Umweltschutzgedanke ist sogar gesetzlich geregelt ohne jetzt den genauen Paragraphen zu kennen. Somit werden sich die Herren Richter auch hiermit auseinandersetzen müssen wenn es darum geht meinen Fall vor dem Niedersächsischen Finanzgericht zu verhandeln. Und um den Zweiflern gleich den Wind aus den Segeln zu nehmen: Auf den tatsächlichen Einsatz des Fahrzeuges kommt es nicht an! Das schreibt sogar das Finanzamt bei der Ablehnung meines Einspruches zur Zugmaschine.


Gruß Thorsten

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ThorstenD #167134 16/01/2007 09:41
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Hallo,
was bei der ganzen Sache nützlich ist: angemeldetes Gewerbe des KFZ-Halters oder gleich auf eine Firma angemeldetes Fahrzeug. Meine Zugmaschine (G-Cabrio, EZ 1979), ist so seit langem zugelassen, mit fünf Sitzplätzen und keiner meckert.
Allerdings ist die Versicherung teuerer als mit PKW Zulassung.

Gruß JohannesJ

JohannesJ #167135 16/01/2007 10:21
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Super - herzlichen Dank! Ich habe natürlich auch weitere Informationen eingeholt - u.a. bei einer anderen Finanzamtstelle - und es sieht so aus wie beschrieben.

Ich fasse kurz zusammen.

Mein Kfz wäre dann dank des Gutachtens beim TÜV als Zugmaschine eingetragen.
Was KFZ-rechtliche eine Zugmaschine ist, ist steuerrechtlich leider noch lange keine.
Da mein G (lang, geschlossen, Sitzbänke, etc.) G nun Mal - kann man sich auf den Kopf stellen - ursprünglich für den Personentrasport vorgesehen war und noch ist, hat man entsprechende Schwierigkeiten damit durchzukommen.
Umbauten sind natürlich eindeutiger (bei LKW Bleche, TRennwand, etc. ist ja bekannt), bei Zugmaschine z.B so ein Abschleppaufbau...will ich aber nicht.
Wann der Finanzhai dann akzeptiert liegt nur zum Teil an ihm und im wesentlichen an den Vorgaben der Finanzdirektion, in meinem Falle Karlsruhe. (Die Schwaben werden also von den Badenern finanzrechtlich regiert - wissen die das?)
BaWü, so sagte mir die zuständige Dame, hat die Direktive SEHR genau vorzugehen und da macht eine Anhängekupplung (auch nicht meine Doppelkupplung) leider noch keine Zugmaschine.
Die Verwendung als Zugmaschine macht steuerrechtlich auch nix aus.
Den Zank spare ich mir und fahre PKW. Wenn ich das Geld beisammen habe, kommt ein Kat rein und ich fahre im Sommer bei Smog durch die gesperrten Umweltzonen der Innenstädte mit meinem G statt mit Polo - weil voll öko...

Seuftz.


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