Die Oberfinanzdirektion Karlsruhe informiert über die steuerliche Förderung für die Nachrüstung von Diesel-PKW mit Rußpartikelfiltern

Am 29. 11. 2006 hat die Bundesregierung in einem Gesetzesentwurf die steuerliche Förderung für die Nachrüstung von Diesel-PKW mit Rußpartikelfiltern beschlossen. Zunächst müssen diesem Gesetzesentwurf jedoch noch der Bundesrat und der Bundestag zustimmen.

Nach den derzeitigen Planungen sollen die Änderungen im Kraftfahrzeugsteuergesetz zum 1. April 2007 in Kraft treten. Wenn ein Diesel-PKW mit erstmaliger Zulassung bis zum 31. 12. 2006 in der Zeit vom 1. 1. 2006 bis zum 31. 12. 2009 mit einem Rußpartikelfilter nachgerüstet wird, sieht das Gesetz eine einmalige Steuerbefreiung von 330 € vor. Die Steuerbefreiung soll bis zu dem Zeitpunkt befristet sein, bis zu dem der Wert von 330 € erreicht ist. Der Gesetzesentwurf sieht weiter vor, den jeweiligen Steuersatz für nicht nachgerüstete Diesel-PKW in der Zeit vom 1. 4. 2007 bis zum 31. 03. 2011 um 1,20 € je 100 Kubikzentimeter oder einen Teil davon zu erhöhen.

Da es sich bisher lediglich um einen Gesetzesentwurf handelt, ist es nicht sinnvoll sich bereits jetzt an das Finanzamt mit Fragen im Zusammenhang mit der steuerlichen Förderung für die Nachrüstung von Diesel-PKW zu wenden. Das Finanzamt Calw wird umgehend in der Tagespresse und in den Mitteilungsblättern informieren, wenn das Gesetz beschlossen ist.


Kommt so nächste Woche bei uns im Mittteilungsblatt!!
Gruß
Michel