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viermalvierer
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viermalvierer
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Auch wenns hier vielleicht nervt, und fehl am Platz ist:
Habe leider in den letzten Tagen mehrmals mit dem Finanzamt München telefonieren müssen. Der Beamte meinte, wenn ein Steuerbescheid eines Nissan Patrol o.ä. Fahrzeug vorliegt, dieses die Eintragung AF hat, dann ist es möglich aufgrund des Gleichheitsgrundsatzes auch mein Fahrzeug danach zu besteuern. Meine Frage: Hat jemand einen Steuerbescheid mit AF eines Nissan Patrol (evtl.W160;260)oder ähnlichem Fahrzeug, und kann diesen Mailen? Optimalerweise aus Bayern besser noch München! Name kann eingeschwärzt sein, hauptsache aktuell Vielen Dank Flo
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Hybrid, wenn überhaupt
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Hybrid, wenn überhaupt
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Was ist AF ?
Meiner ist eingetragener LKW geschlossener Kasten und wird nach wie vor mit rund 143 EUR im Jahr besteuert. Wenn dir das was nutzt ?
Nissan Patrol K260 3,3TD 81KW BJ 89, kurz, 2800kg Anhängelast, 245/70 R16 M+S Kobra
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viermalvierer
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viermalvierer
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Danke für die zügige Antwort: Den Lkw zu bekommen setzt eine kleine Umbauarbeit vorraus. Erstens wollte ich diese Vermeiden, und zweitens wurde Rückwirkend zum 01.08.2006 ein Pkw daraus gemacht. Ich habe in dem langen 160 nur zwei Sitzplätze, und hinten so ne Art Womo bzw. Transportfläche. Ich habe also gesagt, dass die Festsetzung als Pkw laut mehrer Paragrafen nicht zutreffend ist. Da es auch kein Womo mehr sein kann(lt.Finanzamt)habe ich auf diverse Finanzämter in Bayern verwiesen, die das "andere Fahrzeug "(AF) anerkannt haben. Der Plan ist, die Monstersteuer von letztem Jahr zurückzubekommen. Der Umbau lkw geht schnell, aber dann hab ich denen halt schicke 1200€ geschenkt. Deßhalb bitte ich darum ob jemand AF anerkannt bekommen hat, und bereits einen Steuerbescheid in den Händen hält. Da in Deutschland ein Gleichheitsgrundsatz gilt, muss das Finanzamt meinen Anpassen(Theorie!)
P.S. in der EU gibts ne Einteilung in Fahrzeugklassen. Wenn etwas kein Womo ist, kein Lkw und auch kein Pkw dann heißts halt-anderes Fahrzeug-"AF".
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Da in Deutschland ein Gleichheitsgrundsatz gilt, muss das Finanzamt meinen Anpassen(Theorie!) Tja und da ham wa wieder einen <img src="/forum_php/images/graemlins/grin.gif" alt="" /> mit blauen Augen, meine ich mal. Komisch nur, dass sich die FA`s selbst unterschiedlicher Landkreise desselben Bundeslandes nicht einig sind und da mal proforma nichts anerkennen. Sprich FA 1 sagt, ich erkenne den Umbau zum LKW an, FA 2 im anderen Landkreis sagt, ich erkenne nicht an. Gleichheitsgrundsatz ? interessiert nicht. Selbst einen Bestandsschutz, wie es ihn sonst immer mal gab, oder gar eine sog. Rechtssicherheit oder Amtssicherheit, also die Sicherheit der gleichen Rechtslage bei allen FA`s, ist nicht gegeben. Die FA`s entscheiden das nach Würfellage oder zocken das am Tisch aus. Es gibt Ausnahmen, da werden die Fachkompetenzen der TüV Ings noch annerkannt und es bleibt bei der Einklassifizierung zum LKW, aber die kann man an einer Hand abzählen, Bundesweit, fürchte ich. Klasse finde ich, wenn dein FA die Klassifizierung eines anderen FAs anerkennt. Da sitzt zumindest jemand, der mal nachgedacht hat <img src="/forum_php/images/graemlins/smile.gif" alt="" />
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viermalvierer
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Eben, vielleicht hab ich da ja Glück. Er meinte eben, dass wenn ich ihm nen Steuerbescheid bring, könne er die Sachlage anders bewerten. Ein Bekannter arbeitet selbst in der bayerischen Verwaltung und meint, dass dann Stattgegeben werden muss.
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alle, die ich kenne, die die af-zulassung durchbekommen hatten, wurden mittlerweile wieder rückwirkend nachbesteuert.
[color:"red"] MAN KAT 8x8 - einmal gefahren - immer gewollt - nie das Geld dazu gehabt. [/color]
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