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OP
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Sollte man eigentlich mit dem Einspruch auch das Ruhenlassen des Verfahrens beantragen?
Ich habe es erst einmal nicht gemacht, weil ich sonst befürchte, dass die Sache noch jahrelang sich hinzieht, und ich gerne jetzt bald entscheiden wollte, wie Landys Zukunft aussieht <img src="/forum_php/images/graemlins/wut.gif" alt="" />
Und bezüglich der PKW Besteuerung fühl ich mich doch einfach mal im Recht <img src="/forum_php/images/graemlins/smile.gif" alt="" />
Was mich aber echt wundert, dass hier so wenig Erfahrungen kommen - sind wir hier wirklich die einzigen oder gluckt ihr alle auf den Infos? <img src="/forum_php/images/graemlins/engel02.gif" alt="" />
Rovergrüße
David
1991er 110 SW 200TDi
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wennhiereinermeinenTiteländertbinichdas!
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ich warte immer noch auf einen neuen Steuerbescheid, hatte mir die Argumente aber in etwa schon so zurechtgelegt wie du. - laut FA-Definition kein Womo = keine WoMo Steuer - laut FA-Definition kein PKW (keine Sitzplätze, Trennwand) = keine PKW-Steuer -> ergo sonstiges FZ, Gewichtsbesteuerung.
Gruss Monny
++ Mercedes 1017A zu verkaufen ++
[:O]===[O:]
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viermalvierer
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Hallo zusammen ! Ich würde auf alle Fälle den Antrag auf Ruhen des Verfahrens stellen !!! So können u.a. die anhängigen Gerichtsverfahren mit bedacht werden, auch im Bezug auf die Rückwirkung. Ansonsten bleibt dir nur die eigene Klage !!!! Bei den Campern gibt es im übrigen ein neues AZ: FG Saarbrücken 2K 1439/07 Gruß Ralf
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viermalvierer
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Hallo,
hatte heute meinen "Vorführtermin" beim FA Offenbach-Land...dort wurde mir nochmals erklärt, mein Fzg. sei kein Wohnmobil (keine Stehhöhe) sondern ein PKW. Auf meinen Einwand (nur 2 eingetragene Sitzplätze, Nutzfläche größer als Personenbeförderungsfläche) wurde mir mitgeteilt das sei unerheblich...ich könnte das Fzg. ja als LKW umbauen... Mehrfach wurde mir gesagt, es gibt keine "anderen Fahrzeuge" mehr, der Gesetzgeber definiere nur PKW/LKW/Wohnmobil .... O-Ton "Proallrad, ADAC" können schreiben was sie wollen, daran sind wir nicht gebunden. Ich habe jetzt auf das Verfahren in Köln & Saarbrücken verwiesen, mal sehen wie es weiter geht, wenn das Gerichtsurteil steht.
Gruß
Zuletzt bearbeitet von folyd; 27/08/2007 13:53.
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Habemus Papam
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Wenn es da überhaupt zu einem Urteil kommt.
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Mehrfach wurde mir gesagt, es gibt keine "anderen Fahrzeuge" mehr, der Gesetzgeber definiere nur PKW/LKW/Wohnmobil ....
Gruß Dann verweise sie doch mal auf das ganz aktuelle Kraftfahrzeugsteuergesetz vom 27.03.2007 und hier auf § 8.2 Bemessungsgrundlage "Die Steuer bemisst sich... bei anderen Fahrzeugen nach dem verkehrsrechtlich zulässigem Gesamtgewicht,..."
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Tja....habe ich aber der störrische Amtsschimmel sagt, für ihn gibt es nur 1)PKW 2)LKW 3)Wohnmobil ...ergo unechtes Wohnmobil = PKW.....
Gruß
Floyd
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Mach dir nichts draus.Der Mann ist ja nicht zum Denken da. Das wird ja hoffentlich bald geklärt. Immer schön widersprechen.
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Germanys Next Top Mechanic
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Wo steht geschrieben, dass die Stehhöhe im Fahrzeuginneren sein muss?! Tacker deinen Kocher auf einen Klapptisch an der Hecktüre und zieh aussen ein Tarp über die geöffnete Hecktüre, stell Dich hin und koch dem FA einen Kaffee vor. Ein Faltcaravan ist ja auch ein Faltcaravan und kein PKW-Anhänger in Schubkarrenform. Stehhöhe! Also Womo, also Womosteuer! Feddich! <img src="/forum_php/images/graemlins/grin.gif" alt="" />
Wenn die letzte Bohrinsel abgebaut und die letzte Tankstelle geschlossen ist, werdet ihr feststellen, dass man bei Greenpeace nachts kein Bier kaufen kann. (Weissagung der Cree-Indianer)
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Naja, genau so hab ich es ja begründet, Kochen im Heckzelt, Kocher in der Tür. Alles genau nach dem Gesetz. Der gute FA-Mann meinte aber dazu "dass ist aber nicht gemeint, sondern IM Fahrzeug". Die Bulli-Fraktion würde ja auch immer außen in der Schiebetür oder unter der Heckklappe kochen wollen, das würde aber nicht gelten. Meine Frage, wo das im Gesetz stünde, beantwortete er mit "das ist so gemeint". Es ist echt Schade, dass man auf so einer Ebene diskutieren muss, und für harte Fakten dann wohl zum Gericht muss. Aber das sieht er auch so, wenn ich diskutieren wolle, kämen wir um den Rechtsweg nicht herum ... Wasch des kost! rg David Wo steht geschrieben, dass die Stehhöhe im Fahrzeuginneren sein muss?! Tacker deinen Kocher auf einen Klapptisch an der Hecktüre und zieh aussen ein Tarp über die geöffnete Hecktüre, stell Dich hin und koch dem FA einen Kaffee vor. Ein Faltcaravan ist ja auch ein Faltcaravan und kein PKW-Anhänger in Schubkarrenform. Stehhöhe! Also Womo, also Womosteuer! Feddich! <img src="/forum_php/images/graemlins/grin.gif" alt="" />
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