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Joined: Dec 2004
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viermalvierer
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viermalvierer
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Zitat
Naja, genau so hab ich es ja begründet, Kochen im Heckzelt, Kocher in der Tür. Alles genau nach dem Gesetz.

Der gute FA-Mann meinte aber dazu "dass ist aber nicht gemeint, sondern IM Fahrzeug". Die Bulli-Fraktion würde ja auch immer außen in der Schiebetür oder unter der Heckklappe kochen wollen, das würde aber nicht gelten. Meine Frage, wo das im Gesetz stünde, beantwortete er mit "das ist so gemeint". Es ist echt Schade, dass man auf so einer Ebene diskutieren muss, und für harte Fakten dann wohl zum Gericht muss. Aber das sieht er auch so, wenn ich diskutieren wolle, kämen wir um den Rechtsweg nicht herum ...

Wasch des kost!

rg

David

Zitat
Wo steht geschrieben, dass die Stehhöhe im Fahrzeuginneren sein muss?! Tacker deinen Kocher auf einen Klapptisch an der Hecktüre und zieh aussen ein Tarp über die geöffnete Hecktüre, stell Dich hin und koch dem FA einen Kaffee vor. Ein Faltcaravan ist ja auch ein Faltcaravan und kein PKW-Anhänger in Schubkarrenform.
Stehhöhe! Also Womo, also Womosteuer! Feddich! <img src="/forum_php/images/graemlins/grin.gif" alt="" />

Moin David,

Für ein "echtes Wohnmobil" muss der Wohnteil den überwiegenden Teil der gesamten Nutzfläche des Fahrzeuges ausmachen - damit ist da Thema "draußen kochen" durch, da die Außenflächen nicht zur Nutzfläche zählt. Wäre das nicht so, dann müssten die theoretischen Außenflächen aller Türen gerechnet werden.

Zwar hast Du Kocher / Spüle aber eben keine Stehhöhe, weil dein Standort keine Nutzfläche also auch keine Wohnfläche des Fahrzeuges ist!

Gruß Stefan


Nur tote Fische schwimmen mit dem Fluß

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Ah - verzwickte Juristenargumentation, da bin ich nicht drauf gekommen. Aber dass das mit der Stehhöhe durchgeht, war eh eher unwahrscheinlich.

Aber Fokus bei dem weiteren Widerstand wird auch auf der PKW-Besteuerung liegen, die kann ich wirklich nicht im Gesetz nachvollziehen.

Auch Interessant, wie der FA-Mann auf meinen Hinweis auf die Gewichtsbesteuerun reagierte:

ER: Gewichtsbesteuerung gibt es nur noch bei LKW.

ICH: Das steht aber nicht im Gesetz.

ER: Aber sicher doch.

ICH: Im ganzen Kfz-Steuergesetz taucht der Begriff LKW nicht auf.

ER: Aber natürlich - wie sollten wir denn sonst die ganzen ECHTEN (sic!) LKW besteuern, die draußen rumfahren.

ICH: Als andere Fahrzeuge.

ER: *grummel* *grummel* Hmm, ach so, Sie meinen sie wären dann ein anderes Fahrzeug,und deshalb gewichtbesteuert?

ICH: Genau

ER: Interessante Argumentation. Aber damit werden Sie nicht durchkommen.

*ARG* <img src="/forum_php/images/graemlins/bad.gif" alt="" /> <img src="/forum_php/images/graemlins/bad.gif" alt="" /> <img src="/forum_php/images/graemlins/bad.gif" alt="" />

Aber nett wahr er eigentlich schon.

<img src="/forum_php/images/graemlins/trau27.gif" alt="" />

Ich werde weiter berichten ...

rg

David


1991er 110 SW 200TDi
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viermalvierer
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viermalvierer
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Hallo,

schön, daß ich nicht der einzige bin....als ich auf die Seite von "P.....l" verwiesen habe, mit dem Hinweis wieso das in Bayern anders sein soll und ob ich jetzt umziehen muß, wurde ich gefragt, ob ich nun drohen wolle..... irgendwie komme ich mir unverstanden vor, wenn ich der Sachbearbeiterin drohen wollte, würde ich mich mit einer Flinte vor sie stellen;-)

Gruß

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..stünde, beantwortete er mit "das ist so gemeint".....

Der FA-Beamte soll nicht seine eigene Meinung kundtun, sondern er hat sich an den Gesetzestext zu halten, genau wie der Steuerpflichtige. Die persönliche Meinung des FA-Bediensteten ist sein Bier, genauso wie deine Meinung dein Bier ist.
Gesetzestext ist Gesetzestext und da steht nirgends : " ....das ist so gemeint."! Der Gesetzgeber wird sich dabei bestimmt mehr gedacht haben als der kleine FA-Beamte.


Wenn die letzte Bohrinsel abgebaut und die letzte Tankstelle geschlossen ist,
werdet ihr feststellen, dass man bei Greenpeace nachts kein Bier kaufen kann.
(Weissagung der Cree-Indianer)
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ranx hat sich selbst vom Thema als Leser gelöscht.
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ranx hat sich selbst vom Thema als Leser gelöscht.
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genau,

ich habe zwar noch über ein halbes Jahr keinen Handlungsbedarf...


Warum druckt Ihr nicht die Entsprechenden Passagen aus dem Gesetz aus und nehmt sie mit?

Oder macht einen 2ten Termin mit der Ankündigung den aktuellen Gesetztestext nachzureichen/mitzubringen.
Das nötigt den Sachverständigen ( oder auch nicht ) sich selbst nochmal das ganze durchzulesen.
Allgemein besteht eine Hinhaltetaktik. Ob von oben angeordnet oder nicht.
Der nächste Schritt ist das Ihr eine Unterredung mit dem Dinststellenleiter fordert...


Nicht klein beigeben, Papiertieger mit Papier ködern...

gute N8, ranx


ranx2
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Zitat
Der FA-Beamte soll nicht seine eigene Meinung kundtun, sondern er hat sich an den Gesetzestext zu halten, genau wie der Steuerpflichtige. Die persönliche Meinung des FA-Bediensteten ist sein Bier, genauso wie deine Meinung dein Bier ist.
Gesetzestext ist Gesetzestext und da steht nirgends : " ....das ist so gemeint."! Der Gesetzgeber wird sich dabei bestimmt mehr gedacht haben als der kleine FA-Beamte.

Das ist ja genau der Punkt, der mich so aufregt <img src="/forum_php/images/graemlins/bad.gif" alt="" /> <img src="/forum_php/images/graemlins/bad.gif" alt="" /> <img src="/forum_php/images/graemlins/bad.gif" alt="" />

Wenn man die Sache schon mal auf sachlicher Ebene diskutieren könnte - dann wär schon viel gewonnen. Und wenn es dann immer noch Uneinigkeit gibt, könnte man immer noch vor Gericht gehen.

Aber meine Ansprechpartner interessierte das überhaupt nicht, von wegen Gesetz oder so. Er sagt, er schreibt jetzt was, und ich könnte dann ja klagen.

Ich halte mich ja normalerweise von Beamten-bashing fern, aber wenn ich meinen Job mit so einer Einstellung machen würde, könnte ich mir so ein 4x4-Hobby schon längst nicht mehr leisten. Aber die sitzen halt am längeren Hebel und können es sich leisten. Was sollen sie sich auch die Arbeit machen, so sind sie die Angelegenheit doch viel schneller los. Und wems nicht passt, der kann ja klagen. <img src="/forum_php/images/graemlins/klugscheiss.gif" alt="" />

Vor allem bringts ja auch nix, sich an Vorgesetzten wenden oder so, noch habe ich ja keinen Widerspruchsbescheid von dem Herrn, und wenn er da ist, habe ich noch vier Wochen vor Gericht zu gehen. Dann bringt eine Anfrage beim Chef ja auch nix mehr.

Bin gerade echt ange<img src="/forum_php/images/graemlins/kotz.gif" alt="" /> - nicht weil ich nicht Recht bekommen habe, sondern weil man einfach total ignoriert wird und nix machen kann. Scheißgefühl.

Kennt hier im Thread vielleicht einen in der Thematik versierten Anwalt in der Kölner Region? <img src="/forum_php/images/graemlins/dooya003.gif" alt="" /> anderer Thread

rg

David


1991er 110 SW 200TDi
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wennhiereinermeinenTiteländertbinichdas!
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wennhiereinermeinenTiteländertbinichdas!
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ich hab jetzt diesen Thread wieder ausgegraben, weil mich heute der neue Steuerbescheid ereilt hat.
Positiv: ich soll WoMo-Steuer zahlen, also keine Sperenzchen sondern so wie das Auto zugelassen ist.
Negativ: ich soll WoMo-Steuer zahlen, also 300 statt seither 185EUR/Jahr. Dazu kommt noch eine kleine Nachzahlung von 183EUR, also mal eben zusammen 483EUR.

Dass ich gegen irgendwelche Nachforderungen Einspruch einlegen werde ist klar. Die Frage ist, ob ich auch gegen die WoMo-Steuer Einspruch einlegen soll - nach Zulassung ist der Landy WoMo, nach FA-Definition nicht.
Es ist mir schon klar, dass gleich die Kameraden mit PKW über mich herfallen werden - ich habe einen PKW, da steht Volvo dran und für den zahle ich auch PKW-Steuer. Der LR ist nunmal kein PKW.

@WilderIsi: wie ist das bei dir ausgegangen? Oder immer noch in der Schwebe?


Gruss Monny

++ Mercedes 1017A zu verkaufen ++

[:O]===[O:]
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Dein Wagen müsste eigentlich korrekt als unechtes WoMo laufen...
Klar gehst du ein Risiko ein, wenn du dich jetzt bei denen beschwerst und sagst: hier Leute schaut, ich habe doch keine Stehhöhe, wie kann ich WoMo sein... Ich will unechtes WoMo sein...

Ich glaub ich würd`s lassen...

Falls dann mal irgendwann der Zeitpunkt kommt, wo du aufgefordert wirst dein Auto beim FA vorzuführen und die dann feststellen, dass du KEIN WoMo bist, dann würde ich sie darauf hinweisen, dass du eigentlich noch von ihnen Geld bekommen müsstest, da du ja ein unechtes WoMo fährst...



Eher versteht ein Mann den Kern der Sonne, als das Wesen einer Frau
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Ich habe es durch mit Gewichtsbesteuerung als "unechetes" Womo. Obwohl ich auch erst einen Womo-Steuerbescheid bekommen habe bin ich das Risiko eingegangen und habe gewonnen. Mein Sauerländer Sturkopf hat mir das irgendwie befohlen nicht klein beizugeben auch wenn es ev. Hubraumstuer bei Euro0 hätte werden können. Monny Du hast pn mit meiner Tel-Nr.. Gruß Gunther


Keine Lust auf Singnatur!
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Original geschrieben von greenbee
Zitat
Naja, genau so hab ich es ja begründet, Kochen im Heckzelt, Kocher in der Tür. Alles genau nach dem Gesetz.

Der gute FA-Mann meinte aber dazu "dass ist aber nicht gemeint, sondern IM Fahrzeug".
Zitat
Wo steht geschrieben, dass die Stehhöhe im Fahrzeuginneren sein muss?! Tacker deinen Kocher auf einen Klapptisch an der Hecktüre und zieh aussen ein Tarp über die geöffnete Hecktüre, stell Dich hin und koch dem FA einen Kaffee vor. Ein Faltcaravan ist ja auch ein Faltcaravan und kein PKW-Anhänger in Schubkarrenform.
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Zwar hast Du Kocher / Spüle aber eben keine Stehhöhe, weil dein Standort keine Nutzfläche also auch keine Wohnfläche des Fahrzeuges ist!

Gruß Stefan

Das nennt man teleologische Reduktion und ist eine der möglichen (und zulässigen) Methoden zur Gesetzesauslegung: es wird nach Sinn und Zweck gefragt. So gut die Idee mit der Stehöhe an der Hecktür ist, das hat der Gesetzgeber bestimmt nicht gemeint.

Die unechten Womo hat er allerdings übersehen...


ABSOLUT. LC HJ 60
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