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@ Ozy,

schau mal hier unter Punkt 300.b. http://www.admin.ch/ch/d/sr/741_031/app1.html

In diesem Thread geht es um Gewichtsüberschreitung bei Fahrzeugen bis 3500 kg.

Deine Formulierung ist für den Schwerverkehr und dort sind es doch 2%,

zudem wird es richtig kompliziert...

Gruss
Rene_W

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o.k. ... im Normalfall habe ich nicht vor, sowohl im Alltag als auch auf Reise mit Überladung zu fahren ...

aber wie Erich schon sagte, wichtig ist das Gewicht bei dem TÜV Termin wo ich ja 5 legale Sitzplätze (die ich für die Reise gar nicht brauche) eingetragen haben möchte.

Ich schätze, da muss ein Zusatztank außer Funktion sein und einen Teil des Ausbaus (und zusätzliche Wassertanks) müssen bei diesem Termin zu Hause bleiben ... Also gerade soviel Einrichtung sollte montiert sein, wie für die Eintragung als Wohnmobil mit 5 Sitzplätzen notwendig ...

Nach dem TÜV sollte das ganze dann beim Finanzamt als Wohnmobil Firmenfahrzeug (mobiles Baubüro) durchgehen ... wenn das funktioniert, wäre der Verwaltungskram geklärt ...

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Zitat
@ all,

in der Schweiz gilt bezüglich Überladung:

"Gewichtsüberschreitungen der Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen bis 5 Prozent, in jedem Fall bis 100 kg, werden nicht bestraft."

Gruss aus der Schweiz
Rene_W

Ja moment - das ist die Ordnungsbussenliste, auch ein PW darf nicht 5% straffrei Überladen.


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Ja, so könnte das funktionieren.
mfg, Erich

Zuletzt bearbeitet von Allradchrist; 02/11/2007 05:39.
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Zitat
EU-Richtlinie RICHTLINIE 2001/116/EG DER KOMMISSION:
Zitat
Masse des Fahrzeugs mit Aufbau und, im Fall eines Zugfahrzeugs einer anderen Klasse als M1, mit Anhängevorrichtung, sofern vom Hersteller geliefert, in fahrbereitem Zustand oder Masse des Fahrgestells oder
des Fahrgestells mit Führerhaus ohne Aufbau und/oder Anhängevorrichtung, wenn der Aufbau und/oder die Anhängevorrichtung nicht vom Hersteller geliefert wird (einschließlich Betriebsflüssigkeiten, Werkzeug,
Ersatzrad (sofern vorhanden) und Fahrer und, für Kraftomnibusse, Masse des Mitglieds des Fahrpersonals,
wenn das Fahrzeug über einen Sitz für ein Mitglied des Fahrpersonals verfügt (o)) (Größt- und Kleinstwert
für jede Variante): . . . .

http://europa.eu.int/eur-lex/pri/de/oj/dat/2002/l_018/l_01820020121de00010115.pdf

Das heißt: Diesel und Wasser voll, Abwasser leer ...

Wasser ist m.E. nur im Kühlwasserkreislauf eine Betriebsflüssigkeit. Alles, was für den Betrieb des Fahrers notwendig ist, zählt nicht dazu. Sonst müsste man ja auch die Lebensmittel mit wiegen. Daraus folgt: für die Abnahme des Fahrzeugs gilt: nur der Diesel-/Benzintank voll, Trink-/Koch-/Duschwasser leer.


Und wieder ein Post mehr auf dem Zähler!
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Nachdem mir die forumssoftware mein schönes, langes Post zerschossen hat, probiere ich es nochmal:

Die gesetzlichen Schranken sind da und lassen sich nicht wegargumentieren, oder gar wegignorieren. Beispiel Österreich: Früher richtete sich das Kriterium der Gefährdung der Verkehrssicherheit durch Überladung nach dem technischen Höchstgewicht, wobei die abgelasteten Fahrzeuge im Vorteil waren. Seit einer Novelle aus dem Jahr 2006 ist das leider anders: Ab einer Überladung von mehr als 2% des höchstzulässigen Gesamtgewichts gilt die Verkehrssicherheit von Gesetzes wegen als gefährdet (§ 102 Abs. 12 lit. d KFG - aus dem Kopf zitiert, weiß nciht genau, ob es stimmt).

Damit kann die Polizei die Weiterfahrt durch Zwangsmaßnahmen (Wegnahme des Schlüssels und/oder der Kennzeichen) unterbinden, bis der Zustand der Überladung durch Umladung oder Deponie aufgehoben wird. Das heißt für uns: wenn das Ablassen von Wasser nicht ausreicht, wird es eng.

Das Gesetz beinhaltet eine Ermächtigung zu Zwangsmaßnahmen, keine Verpflichtung . Das bedeutet, dass es von der sozialen Dynamik bei deiner solchen Kontrolle abhängt, ob man Pech hat oder nicht. Ist die Tonart der Kommunikation gemäßig (Lautes Brüllen von "Raubrittertum! Wegelagerei! Unverschämtheit!" könnte eventuell das Gesprächsklima nachteilig beeinflussen), kann man dem Kontrollorgan vernünftig klar machen, dass eine Überladung von 100 Kilo bei einem Wagen, der technisch 800 Kilo mehr transportieren kann, geringfügig ist, ist ein Vorgesetzter da, der über die Schulter kuckt, und so weiter. Bei meinem Schwager, dem Vernehmen nach unbarmherzigster Bulle der Salzburger Verkehrsabteilung, und bekennender Wohnmobil-/LKW-/Transportergegner, hätte man damit wahrscheinlich keine Chance.

die oben erwähnte Regelung ist typisch für eine Norm, die eigentlich auf den Schwerverkehr gemünzt ist, die uns aufgrund der engen 3,5 Tonnen-Regel aber voll erwischt. Bei einem 40 Tonner macht die 2%-Regel immerhin noch 800 Kilo aus, daher waren die Grünen sogar dagegen. Für uns sind das aber leider maximal 70 Kilo.

Zu den möglichen Gewichtseinsparungsmaßnahmen beim Bremach-Ausbau:

Ich schicke voraus, dass sich meine Erfahrung mit dem Bremach auf gut 250 Kilometer Fahrt von Erich zum Ausbauer beschränkt, also bin ich alles andere als ein Experte. Allerdings habe ich mir zu der Gewichtsfrage selbst genügend Gedanken gemacht.

Wenn man das Einsatzgebiet des Bremach auf Europa beschränkt, kann man m.E, gut auf den zweiten Dieseltank verzichten. Der aktuelle 116 PS Euro 4 Motor soll sparsam sein. Darüber hinaus ist man in Europa doch zumeist auf Straßen oder guten Pisten unterwegs. Selbst bei pessimistischer Einschätzung des Durchscnittsverbrauchs müsste der Wagen mit einem 130 Liter-Tank mindestens 1.000 Kilometer Reichweite haben, was für Europa doch wirklich ausreichen sollte. Ebenfalls totes Gewicht ist dann auch das Stahlrohr des Schnorchels. Den würde ich höchstens in Island als nötig ansehen, aber eigentlich nicht mal dort. Die serienmäßige Luftansaugung im Bremach ist so hoch oben, dass man sicher ganz andere probleme hat, wenn man mal so tief im Wasser steht. Entscheidet man sich für die 315-75R16 Bereifung anstelle der 255/100 Michelins, spart das schonmal über 100 Kilo.

Weiters: Auch wenn es gut aussehenmag, aber nicht jeder Quadratzentimeter muss mit Riffelblech bepflastert werden. Alu hin, Alu her, das Zeug wiegt eine Menge. Linoleum o.ä. ist im Innenraum eine billige und auch warme Alternative.

Auch beim Ausstelldach lässt sich Gewicht sparen: Anstelle von Riffelblech kann der Dachdeckel beispielsweise aus dem viel leichteren Alucupond gefertigt sein, oder - wenn er nicht begehbar sein muss - aus dem nochmals leichteren Monopan.

Zuletzt: Wenn man statt der zwei Dutzend mitgelieferten Schlüssel nur vier Stück einsteckt, hat man auch wieder jede Menge Gewicht gespart ... <img src="/forum_php/images/graemlins/cool.gif" alt="" />

Noch was zu der Zulassung für fünf Personen: Ich weiß nicht. IN der Höhe der seitlichen Einstiegstür kann max. eine Sitzbank für zwei Personen reinpassen, das heißt, Du brauchst nochmal einen Einzelsitz, der als Personensitz während der Fahrt zugelassen und ausgestattet ist (Sitzgurt). Ich weiß nciht, wie streng das der TÜV handhabt, aber es könnte vielleicht sein, dass die Zulassung für die fünfte Person deutlich mehr Aufwand macht als sie bringt.

Liebe Grüße,
Marcus


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@ Marcus ...

Detailierteres zur Gewichtsoptimierung ist noch nicht geplant ... Deine Anregungen sind gut, die werde ich in die Kalkulation einbeziehen ... Zunächst will ich die für uns passende Raumaufteilung finden, dazu habe ich ein neues Thema angefangen ...

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Marcus, nur mal als Info, weil Du Riffelblech angesprochen hast.
Mein Fussboden ist aus 1,6mm Alu-Duett-Blech. Das wiegt so gut wie nichts... <img src="/forum_php/images/graemlins/grin.gif" alt="" />

Aber warm ist etwas anderes. Habe darunter natürlich Isolierung. Aber Metall fühlt sich halt immer kühl an. Bei mir stand aber das sauberhalten und vor allem die Stabilität im Vordergrund. Hatte im Landy Linoleum, dass war schnell beschädigt. Vor allem im Laderaumbereich.

Gruss, ziro

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@georg: Erich hat natürlich recht, letzlich entscheidend ist das gemessene Gewicht, mit dem Du in die Kontrolle rauschst. Aber das läßt sich ja mit etwas Vernunft (Diesel/Wasser/u.U. Räder+Reifen) bis zu einem gewissen Grad beeinflussen.

Die Frage mit dem "Wunschgewicht" bei TÜV Abnahme hast Du Dir ja weitgehend selbst beantwortet. Ergänzend nur zu den Angaben, die Du zu unserem Auto machst. Das sehr solide Aufstelldach von Recker hat bei unserem Auto sicher eher 100kg als 50kg zum GG beigetragen, auch wegen eines zusätzlichen 40x40 4-Kant Rahmens aus Stahl zur Erhöhung der Stabilität des Bremach Daches. Vielleicht läßt sich hier etwas einsparen, andererseits sind fast 4m Klappdach auch kein Pappenstiel. Das darf schon was aushalten.

Das schwerste Element in unserem Innenausbau war die Siebdruckbodenplatte mit knapp 100kg(!) Diese wurde uns von unserem Ausbauer mit großer Vehemenz ans Herz gelegt und daher haben wir das akzeptiert. Heute sehe ich das etwas kritischer, zumal ich beim gesamten restlichen Ausbau sehr auf geringes Gewicht geachtet habe. Jedenfalls läßt sich hier sicher einiges sparen.

Gruss Wolfgang

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Hallo Wolfgang,

was bitte ist denn bei Dir für eine Siebdruckplatte verbaut worden? Ist die wesentlich stärker, als die von mir benutzte? Ich habe in meinem Bremi eine Siebdruckplatte der Grösse 3000 mm x 1500 mm x 12 mm verbaut. Diese konnte ich bequem mit Hilfe meiner 51 Kg schweren Freundin ins Auto tragen.(bei dem Körpergewicht ist sie also eher kein grosser Kraftprotz... <img src="/forum_php/images/graemlins/graem-clown.gif" alt="" />) Ich gehe von ungefähr ca. 40 Kg der Platte aus. Eher weniger...

Gruss, ziro

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