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Hier geht gar nichts mehr
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Zitat
...

Ich wurde ja hier aufgefordert auf der JHV meinen satzungsgemäßen Ausschluss zu beantragen, habe ich auch getan, hier die Antwort:

"hr Antrag kann nicht angenommen werden, da über die Ausschlussverfahren der Vorstand entscheidet und nicht die Mitgliederversammlung. ...


Ein Mitglied des Vorstandes hat Dich aufgefordert Dein Anliegen der Mitgliederversammlung vorzutragen und dann lehnt der Vorstand den Antrag ab, weil darüber der Vorstand und nicht die MV entscheidet?

Das versteh ich nicht.
Kann doch eigentlich nicht sein.

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Ich bin ja froh, dass ich bei der ersten Abmahnungsrunde direkt dabei war, meine Konsequenzen gezogen habe und mit 66 EUR Lehrgeld rausgekommen bin.

Mir war der Aufwand die Kohle nicht wert, aber bin eigentlich immer noch der Meinung, dass man es eigentlich auf eine Klage (seitens des Vereins) ankommen lassen sollte.

Es gab eine Kündigung, darauf kam nix mehr - normalerweise wurde auch direkt der Forumszugang gesperrt - da konnte man wohl berechtigter weise von einem Austritt ausgehen. Dann nach Jahren rückwirkend die Gelder haben wollen, scheint mir doch eher aussichtslos.

Wie so oft bei solchen Beiträgen von mir, wieder die Feststellung: Die Grundidee ist super, die inhaltliche Umsetzung (Klage, etc.) immer noch m.E. mindestens Gut, die Vereinsführung eine Katastrophe.

Warum so eine differenzierte Kritik immer von den Kadavergehorsamen niedergebrüllt wird, hab ich noch nie kapiert.


1991er 110 SW 200TDi
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viermalvierer
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viermalvierer
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Zitat
...die wollen nur noch ihre ruhe haben.

warum wird die ihnen nicht gegeben?...

Hab ich doch erklärt: Wenn Themen auf der JHV mit den Mitgliedern besprochen und abgestimmt werden, und die Mitgliederversammlung dann per Mehrheitsbeschluss eine Vorgehensweise bestimmt, dann ist das so von der Minderheit zu tragen.

Was bitte gibt es da zu diskutieren?

Wer dagegen ist, der kann ja dagegen stimmen - reichen die Stimmen dann nicht aus, dann muss man mit der Entscheidung leben.

Wann wer wie gemahnt wird, war Gegenstand der JHV. Ebenfalls die Abgabe wegen Vereinsschädigendem Verhalten im Fall des Mahngerichts. Alles ausgiebig mit den Mitgliedern besprochen und von diesen so gewollt und festgelegt!

Ich werde also "den Teufel tun" und mich über die gewünschte Vorgehensweise der Mitglieder hinwegsetzen - mal abgesehen davon, dass das so nicht geht!

Spasseshalber werde ich den Mitgliedern auf der Veranstaltung am Donnerstag den Fall vortragen und darüber abstimmen lassen, der Vorstand verzichtet in diesem Fall dann auf seine Rechte (nach Abstimmung darüber mit der Mitgliederversammlung)- wollen wir doch mal sehen, was raus kommt. Nur mit der Entscheidung muss das werte Mitglied dann wohl leben.

Gruß Stefan


Nur tote Fische schwimmen mit dem Fluß

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viermalvierer
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viermalvierer
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Zitat
...die Vereinsführung eine Katastrophe.

...es gab Wahlen in diesem Jahr! Wer andere Köpfe hätte haben wollen, der hätte alle Möglichkeiten gehabt. Wer sein Recht nicht nutzt, der soll auch nicht jammern.

Gruß Stefan


Nur tote Fische schwimmen mit dem Fluß

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Zitat
Spasseshalber werde ich den Mitgliedern auf der Veranstaltung am Donnerstag den Fall vortragen und darüber abstimmen lassen, der Vorstand verzichtet in diesem Fall dann auf seine Rechte (nach Abstimmung darüber mit der Mitgliederversammlung)- wollen wir doch mal sehen, was raus kommt. Nur mit der Entscheidung muss das werte Mitglied dann wohl leben.

Gruß Stefan

Spassenshalber würd ich ja gern mal wissen wollen wie der Fall vorgetragen wird.... <img src="/forum_php/images/graemlins/cool.gif" alt="" />


Lebe! Liebe! Belle!
—----------------------------------------------

Ein Prost mit harmonischem Klange....beer
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Zitat
Was bitte gibt es da zu diskutieren?


nix.

wenn das ein mehrheitsbeschluss ist, dann ist das so.
wenn die mehrheit beschließt sich mit volldampf ins abseits zu schießen, why not?

gute politik geht jedenfalls anders.
meine meinung.....


Solange Gerste draußen wächst ist Bier mein Gemüse.





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Zitat
Zitat
Was bitte gibt es da zu diskutieren?


nix.

wenn das ein mehrheitsbeschluss ist, dann ist das so.
wenn die mehrheit beschließt sich mit volldampf ins abseits zu schießen, why not?

gute politik geht jedenfalls anders.
meine meinung.....

Mehrheitsbeschluss = Demokratie
Minderheitsbeschluss = Diktatur

oder nicht.


Nur tote Fische schwimmen mit dem Fluß

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Zitat
geschrieben von Monny:
[color:"#ffffff"].[/color]
Vereinsrecht: Ausschluss automatisch nach einem Jahr ohne Beitragszahlung.

Satzung von ProAllrad:
Zitat
§4 Verlust der Mitgliedschaft

[*] (1) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
[*] (2) Der Austritt aus dem Verein muss durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand erfolgen. Die Kündigungsfrist beträgt jeweils drei Monate vor Ende des Geschäftsjahres. Es gilt das Datum des Poststempels.
[*] (3) Der Ausschluss erfolgt:
- wenn ein Mitglied grob fahrlässig gegen die Satzung verstößt oder sich Vereins schädigend verhält,
- bei Beitragsrückstand von mehr als drei Monaten,
[*] [/b](4) Der Ausschluss, vom Vorstand mit einfacher Mehrheit beschlossen und ausgesprochen, ist dem Mitglied schriftlich mit Begründung bekannt zu geben.[/b] Einspruch kann bei der Mitgliederversammlung erhoben werden. Nach Beseitigung der Ausschlussgründe ist eine erneute Aufnahme möglich.
[*] (5) Ausgeschiedene oder ausgeschlossene Mitglieder haben keinerlei Rechtsanspruch auf geleistete Beiträge oder Anteil an dem Vermögen des Vereins.



Zum Thema Zugang zum Forum gesperrt:
Zitat
§6 Rechte und Pflichten der Mitglieder

* (1) Alle Mitglieder sind gleichberechtigt.
* (2) Jedes Mitglied hat folgende Rechte:
- Teilnahme an allen Vereinsveranstaltungen
- Inanspruchnahme aller Vergünstigungen des Vereins
- Inanspruchnahme aller Leistungen des Vereins
- Stimmrecht (fördernde Mitglieder haben nur beratende Stimme)
- aktives und passives Wahlrecht (fördernde Mitglieder haben nur beratende Stimme)
* 3. Jedes Mitglied hat folgende Pflichten:
- Zahlung der Mitgliedsbeiträge.
- Im Rahmen der Vereinstätigkeit mitzuarbeiten, wobei die Arbeiten durch Zahlung eines vergleichbaren und kostendeckenden Betrages abgegolten werden können.
- Vereinsunterlagen/material bei Austritt zurückzugeben.
Mitglied <-> Zugang
Nicht-Mitglied <-> kein Zugang


Meine 0,02€ <img src="/forum_php/images/graemlins/conf44.gif" alt="" />


Grüße
DaPo


Fußball war doof, Fußball ist doof, Fußball bleibt doof.
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Zitat
§4 Verlust der Mitgliedschaft

(4) Der Ausschluss, vom Vorstand mit einfacher Mehrheit beschlossen und ausgesprochen, ist dem Mitglied schriftlich mit Begründung bekannt zu geben. Einspruch kann bei der Mitgliederversammlung erhoben werden...


Es gibt also keine "Automatik" - So wie wir das handhaben ist es auf der Mitgliederversammlung besprochen worden - aber das Thema hatten wir doch schon!

...genauso wie:

Zitat
§6 Rechte und Pflichten der Mitglieder

3. Jedes Mitglied hat folgende Pflichten:
- Zahlung der Mitgliedsbeiträge.
- Im Rahmen der Vereinstätigkeit mitzuarbeiten... [quote]

...und grundsätzlich schalten wir jedes Mitglied - welches eine E-Mailadresse bei uns hinterlegt hat - für das Forum frei.

[quote] Mitglied <-> Zugang
Nicht-Mitglied <-> kein Zugang


...also nix gesperrt! Gesperrt worden sind bislang lediglich 3 Mitglieder in 3 Jahren = Quote von ca. 0,05%!

...und ein Ausschluss entbindet grundsätzlich auch nicht von der Zahlungsverplichtung.

...Gruß Stefan


Nur tote Fische schwimmen mit dem Fluß

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Zitat
...

[*] ...[*] (3) Der Ausschluss erfolgt:
...
- bei Beitragsrückstand von mehr als drei Monaten,
...

@Stefan

Du machst eine grundlegenden systematsichen Fehler beim Versuch eure Satzung auszulegen.

Die Regelung über den Ausschluß bei Nichtzahlung des Beitrages ist -in dieser Form- abschließend. Da steht kein wenn und aber, kein soll oder kann oder sollte.

Die Folge ist: Bei Nichtzahlung erfolgt der Ausschluß zwingend.

Der Beschluß des Vorstandes hat nur noch deklaratorischen Charakter

Dieser Beschluß hat zeitnah zu erfolgen. Ansonsten ist das eine unangemessene Benachteiligung des Mitgliedes, wenn er wg. Zeitverzuges des Vorstandes noch einen weiteren Beitrag zahlen muss.

Wenn Du ein Mitglied ohne rechtliche Grundlage von "Leistungen" des Vereines (z.B. Forum) ausschließen würdest, solange die Mitgliedschaft noch besteht, wäre dies rechtswidrig.

Was die MV dazu sagt oder nicht, ist belanglos.
Es gilt die Satzung!
Wenn der MV das nicht passt, kann sie diese ja auf dem vorgesehenen Weg ändern.
Bis dahin hat der Vorstand und die MV sich an die Satzung zu halten und kann keine abweichenden Regelungen treffen.

Warum räts Du als Vorstand den Leuten einen Antrag zur MItgliederversammlung zu stellen, wenn der Vorstand die Behandlung durch die MV anschließend ablehnt, da die MV nicht zuständig ist?

Da würd ich mir als Betroffener doch leicht veräppelt vorkommen.

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