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Motze, festhalten, so gehts in Kenia zum Brötchenholen
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Motze, festhalten, so gehts in Kenia zum Brötchenholen
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Geht das zusammen?
Konkret handelt es sich um einen DB 280 SE BJ. 70,
H- Kennzeichen ist kein Problem.
Kann ich da richtlinienkonform eine Gasanlage einbauen?

Grüße Hubertus


An und ist das Leben für sich schön.
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Gui Offline
der mit der Schmiernippelfetischistin
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der mit der Schmiernippelfetischistin
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Hy,frag doch den Tüv-mann deines Vertrauens !
<img src="/forum_php/images/graemlins/wink.gif" alt="" />Mfg Gui

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viermalvierer
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viermalvierer
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Hallo,
so steht es unter dem Kapitel Räder/Reifen:
Umrüstungen, die nachweislich bereits vor 20 Jahren, bezogen auf den Zeitpunkt der
Oldtimerbegutachtung, vorschriftsmäßig durchgeführt worden sind.

Wird wohl für LPG ähnlich sein, zumindest muß die Anlage aus der Bauzeit des Fahrzeuges sein.

Gruß
Roland

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Motze, festhalten, so gehts in Kenia zum Brötchenholen
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Motze, festhalten, so gehts in Kenia zum Brötchenholen
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Ich werde wohl mal beim TÜV vorsprechen.
Danke Hubertus


An und ist das Leben für sich schön.
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S�chtiger
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S�chtiger
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Hallo,
das wird sehr unterschiedlich gehandhabt.
In Bayern geht angeblich grundsätzlich garnix. Da wird teilweise das H wieder aberkannt, wenn zwischenzeitlich eine LPG eingebaut wurde...
Es steht aber in den Bestimmungen auch: wenn das Abgasverhalten und Umweltfreundlichkeit(-unfreundlichkeit??) verbessert werden, ist das H-fähig. Was sollten Leute mit Nachrüstkats sonst machen??(Die könnten ihr Auto steuergünstiger normal zulassen, kommen dann aber nicht in die Feinstaubzonen!! Das ist Gesetzgebung....)
Ich weiß, daß auch AAS die LPG bei H eintragen.
Das mit der Eintragung innerhalb 10 Jahren(!!) nach Neuzulassung ist hier Schwachsinn: die alte Gasanlage wird kein Sachverständiger mehr abnehmen, den Tank schon garnicht.
Außerdem hat sich technisch an den Anlagen für H-Fahrzeuge nichts verändert: Tank, Leitungen, Verdampfer, Relaisschaltungen, Mischer (und heute gehört halt ´ne kleine blackbox dazu....)
Es kommt also auf Deinen TÜV an.
gruß
thomas

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Ich habe gestern mit den Kollegen gesprochen. Die Aussage:

H-Zulassung und Gasanlage beißen sich nicht, wennnnnnnn
die Gasanlage in den ersten 10 Jahren eingebaut wurde.

Der Reparaturaustausch von bestenden Teilen einer solchen Anlage ist dabei nicht schädlich.

Der nachträgliche Einbau einer Anlage geht nicht und führt zur Aberkennung der H-Zulassung. Hierzu gibt es ein Rundschreiben, daß von den "obersten Prüfern in einem Gremium" so beschlossen wurde. Und das ist verbindlich für alle TÜVs, Dekra, GTÜ ...

Der Einbau einer Gasanlage stellt - im Gegensatz zu einem Kat - nach deren Meinung einen zu großen Eingriff in den Oldtimer dar.
Wenn eine solche Eintragung irgendwo doch genehmigt wurde dann deshalb, weil der Prüfer nicht alle Rundschreiben gelesen hat.

A N D R E A S


Das Rübenschwein
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Original geschrieben von A_N_D_R_E_A_S
... Hierzu gibt es ein Rundschreiben, daß von den "obersten Prüfern in einem Gremium" so beschlossen wurde. Und das ist verbindlich für alle TÜVs, Dekra, GTÜ ...

...

A N D R E A S

Vermutlich wieder mal eine der Absonderungen des AKE oder wie das Ding beim TÜV genannt wurde.

Dazu ist wieder einmal zu sagen, dass der TÜV oder seine unmaßgeblichen Arbeitskreise gar nix zu beschließen haben und seine Absonderungen sind auch keinesfalls verbindlich.

Der TÜV ist beliehener Unternehmer. Er hat das umzusetzen was "der Staat" an Vorschriften erlässt.

Auch wenns dem TÜV nicht passt: Er ist ein weisungegebundener Untergeordneter, der geltendes Recht umzusetzen hat.

Gerade in letzter Zeit scheint es dort Bestrebungen zu geben so eine Art eigene Gewalt im Staate zu werden.

Solchen Bestrebungen muss man deutlich vors Schienbein treten!

Zu den Gasumbauten gilt aus meiner Sicht:

Umweltschutz geht vor Originalität.

Außerdem wird die "äußere Originalität" von einem Gasumbau nicht beeinträchtigt.

Ist wie mit der Sicherheit: Verlangt jemand, dass ein Oldtimer aus 1928 nur mit den Originalreifen rumfahren darf?

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Veteran auf Abwegen
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Original geschrieben von landcruiser
Vermutlich wieder mal eine der Absonderungen des AKE oder wie das Ding beim TÜV genannt wurde.
Dazu ist wieder einmal zu sagen, dass der TÜV oder seine unmaßgeblichen Arbeitskreise gar nix zu beschließen haben und seine Absonderungen sind auch keinesfalls verbindlich.
Der TÜV ist beliehener Unternehmer. Er hat das umzusetzen was "der Staat" an Vorschriften erlässt.
Auch wenns dem TÜV nicht passt: Er ist ein weisungegebundener Untergeordneter, der geltendes Recht umzusetzen hat.
Gerade in letzter Zeit scheint es dort Bestrebungen zu geben so eine Art eigene Gewalt im Staate zu werden.
Solchen Bestrebungen muss man deutlich vors Schienbein treten!

Zu den Gasumbauten gilt aus meiner Sicht:
Umweltschutz geht vor Originalität.
Außerdem wird die "äußere Originalität" von einem Gasumbau nicht beeinträchtigt.
Ist wie mit der Sicherheit: Verlangt jemand, dass ein Oldtimer aus 1928 nur mit den Originalreifen rumfahren darf?

Ich entnehme Deinen Äußerungen, daß Du schlechte Erfahrungen mit den Prüfern gemacht hast - das tut mir Leid!
Es ändert aber nichts an den von mir genannten Tatsachen.

Du hast Recht, ein Ausschuß heißt AKE und ist besetzt mit BVM, KBA und allen Prüforganistationen. Dort wird über die Auslegung der Gesetze gesprochen und es werden entsprechende Festlegungen/Anweisungen herausgegeben. Und die sind - weil vom KBA mitgetragen - verbindlich.

Die Regelung "Oldtimer und neue Gasanlage" wurde aber in einem anderen, mit DeuVet ... bestückten Kränzchen ausgetüftelt.

Ich stimme mit Dir auch insofern überein, daß ich den Gasumbau als nicht schädlich einstufen würde!
Das ändert aber nichts an der Tatsache, daß es nicht erlaubt ist - leider. Ich hätte es sonst beim SerieII auch schon gemacht.

Dein Vergleich mit den alten Reifen hinkt aber. Richtig müßte es lauten.
Wenn man auf ein Ford T Modell andere Reifen (z.B. 28x6 anstatt die ursprünglichen 28x4) heute aufzieht (Gasanlagen-Neueinbau), geht das nicht. Sind die 28x6 aber schon seit den ersten Jahren eingetragen und drauf, ist das ok. Alte Reifen dürfen durch neue, baugleiche ersetzt werden (alter Tank gegen neuen).

A N D R E A S


Das Rübenschwein
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@Andreas

Ne, ich hab keine negativen Erfahrungen mit den TÜV-Prüfern.

Bis auf eine Pappnase vor Jahren, die meinte beim KZJ seien die Belege der Scheibenbremsen total runter. Beim Austausch stellte sich heraus, dass sie noch mehr als 50% hatten. Hab ich dem Leiter der Prüfstelle vorgelegt und damit war die komplette Prüfung für mich kostenlos.

Wenn ich was von denen will, spreche ich vorher persönlich mit dem Ing. vor Ort. Das hat bisher immer einvernehmlich funktioniert. Man muss nur offen und vernünftig an die Sache rangehen. Die jungs machen da auch nur ihren Job. Die Erfahrung zeigt auch, dass die Leute vor Ort mit dem was ihre Oberschlaumeier veranstalten, in vielen Fällen nicht einverstanden sind.

Der AK kann ja menetwegen beschließen was er will.

Nur muss er sich dabei an geltendes Recht halten.

Am Beispiel der unseligen Kats hat sich ja gezeigt, dass die auch nur einen Eierkurs fahren.

Sie können im Ergebnis die Eintragung eines Kat, der ein Gutachten nach EU-Recht hat, gar nicht verweigern, solange dieses Gutachten rechtlich Bestand hat.

Man muss es im Zeifel nur durchsetzen.

Zu dem Arbeitskreis: Neulich ging das Gerücht um, dass der in dieser Form aufgelöst werden sollte.

Hast Du davon was gehört?

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Motze, festhalten, so gehts in Kenia zum Brötchenholen
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Motze, festhalten, so gehts in Kenia zum Brötchenholen
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Na, das sind keine guten Nachrichten!
Vielleicht siegt die Vernunft, bei mir eilt es nicht.

Danke und Grüße Hubertus


An und ist das Leben für sich schön.
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