Mit dem Fahrzeug und den KFZ Brief beim TÜV vorfahren.
Hier muss das zulässige Gesamtgewicht von 2600 KG auf 2500 KG abgelastet werden.
Dies ist ohne technische Änderung möglich. (ca.36,00€)
Ebenso muss der Werkseitig verbaute Otto G-Kat nochmals zusätzlich als Hinweis eingetragen werden.
Durch die Ablastung erfüllt das Fahrzeug nun die Anlage XXV und bekommt die Schadstoffschlüsselnummer 03.
Die 03 bringt Steuerlich aber nichts.
Doch mit dem Eintrag des Otto G-Kat erkennt die Zulassungsstelle die Erfüllung der EURO 1 Werte.
Hier wird nun die neue Schadstoffschlüsselnummer in der neuen Zulassungsbescheinigung Teil 1 unter Ziffer 14: EMI 03;04;09 GKat und unter Ziffer 14.1: 9991 eingetragen.
Diese 9991 enthält den Hinweis für das Finanzamt das es sich um ein EURO 1 Fahrzeug handelt und besteuert es mit ca. 15 € pro 100 ccm.
Leider ist dieser Vorgang nicht jedem TÜV Prüfer und Mitarbeiter der Zulassungsstellen so bekannt.
Verständlicherweise muss jeder Prüfer sich zunächst selber einige Daten hierzu anlesen.
Mit dieser Beschreibung sollte dieses aber die Arbeit der Prüfer und der Zulassungsstelle erleichtern.
Sollte beim 300GE auch klappen....
Quelle:
http://www.gwagen.de/cms/index.php?page=279