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Suchtiger
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Suchtiger
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An die Schweizer im Forum (was doch einige sind):
Was ist bei uns zu bachten beim Kauf einer AHK ? Ist die Dixon Bate mit variabler Höhenverstellung bei uns erlaubt ? Muss ich das Ding vom Strassenverkehrsamt abnehmen lassen ? etc etc etc
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Gehört zum Inventar
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Oh Mann Kumpel, ehrlich... ruf mal in Oberbüren an. Die sind da wirklich sehr zuvorkommend. Dixon ist so ne Sache. Du meinst die Klauenkupplung, oder was? Auf jeden Fall bekommst du sie nur eingetragen wenn sie drehbar ist. (So wie die Dinger der Army) Das ist kein Problem, vor allem wenn du was über Bau oder Landwirtschaft erzählst. Ob sie dir dann damit 3.5 t eintragen – weiss ich nicht. Die Jungs die ich kenne, haben die Kugel vorgeführt und die Dixon NACHHER zusätzlich montiert. Beim Vorführen kommen dann auch keine Fragen oder so. Höhenverstellbar weiss ich nicht, aber sie schauen auf jeden Fall auf die LR Freigabe. Das heisst im Prinzip wird die Plaquette penibel kontrolliert. (geklebt auf der Verstrebung und der Kugel) Ämm... beim td5 brauchst du sowieso die LR Verstrebung, da ist nix mit direkt an die Hecktraverse.
Gruss
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Vollkackikiontologe
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Vollkackikiontologe
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Salüüüü Prüfen .... JAAAA egal welche eeehhh wenn Geld nicht so das Problem ist.... bei www.hirschi.com gibts das Rockinger Wechselsystem, da haste Kugel und Haken und wenn Du's nicht brauchst nur die Adapterplatte.... saubere Sache...kostet aber was für den Haken.... kommt darau an wieviel Du ziehen/anhängen willst... und 60Grad (minimum) drehbar muss diese sein.... aber das erzählt Dir der freundliche Haken Verkäufer... Vorsicht vor Ebay und ähnlichem... ohne Typenschild keine Prüfung... und Typenschild ist nicht gleich Typenschild Gruss Roowi
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Unverbesserlicher
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Unverbesserlicher
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Salü,
"eine kleines land mit einem grosses gesetzbuch", und hier beim AHK ist es nicht anders!
einem Herstellerschild muss am die Vorrichtung, auch an Kügel, Maul oder Automat. Die Höhe muss zwischen 45 und 55 cm von Boden, die teile müssen alle "CH" anerkannt/geprüft und die befestigungsmethode an Auto müssen CH Norm erfüllen. Verstellbarem Kupplungen wie die Dixon Bate produzieren sind nicht gestattet - leider habe ich drei stk. noch am lager seit 20 Jahre - wer will die haben?
wir haben mehrere "auslandische" Kupplungen von "Importautos" abmontieren müssen, nur weil irgend etwas klein nicht die "schweizernorm" entspricht.
das von Hirschi ist das beste lösung.
The Chris's
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:-)
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:-)
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Art. 91 Verbindungseinrichtungen
1 «Verbindungseinrichtungen» sind Anhängerkupplungen an Zugfahrzeugen, Anhängevorrichtungen an Anhängern und Sattelkupplungen.
2 Verbindungseinrichtungen müssen dem aktuellen Stand der Technik entsprechen, wie er insbesondere in der Richtlinie Nr. 94/20 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 1994 über mechanische Verbindungseinrichtungen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie ihre Anbringung an diesen Fahrzeugen, im ECE-Reglement Nr. 55 oder im Kapitel 10 der Richtlinie Nr. 97/24 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 1997 über bestimmte Bauteile und Merkmale von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen festgelegt ist.161 159 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 2. Sept. 1998 (AS 1998 2352). 160 Eingefügt durch Ziff. I der V vom 2. Sept. 1998 (AS 1998 2352). 161 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 2. Sept. 1998 (AS 1998 2352). Strassenverkehr 741.41 3 Es müssen mindestens die folgenden Bestimmungen eingehalten sein: a. Der Kupplungsteil am Zugwagen muss an genügend starken Teilen befestigt sein und eine Sicherung gegen unbeabsichtigtes Öffnen aufweisen. b. Die am Zugfahrzeug angekuppelte Zugöse muss in der Höhe und nach der Seite genügend geschwenkt und um die Längsachse ausreichend verdreht werden können. 4 Verbindungseinrichtungen müssen auch in eingebautem Zustand dauerhaft und deutlich lesbar folgende Angaben tragen: a. ein internationales Genehmigungszeichen (wie «e» oder «E» gefolgt von einer Zahl) mit einer Genehmigungsnummer oder den Namen des Herstellers oder den Namen der Herstellerin oder die Fabrikmarke; b. die höchstzulässige Stützlast; c. die theoretische Vergleichskraft für die Deichselkraft zwischen Zugfahrzeug und Anhänger (D-Wert) oder die höchstzulässige Anhängelast. 5 Ausgenommen von Absatz 4 Buchstaben b und c sind genormte und entsprechend gekennzeichnete Verbindungseinrichtungen. 6 Die Anbringungsstelle der Verbindungseinrichtung und die zulässige Stützlast werden vom Fahrzeughersteller oder von der -herstellerin festgelegt. Die vom Hersteller oder von der Herstellerin der Verbindungseinrichtung festgelegte Stützlast darf jedoch nicht überschritten werden.
Ein Ingenieur der nicht säuft, ist wie ein Motor der nicht läuft!
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leider habe ich drei stk. noch am lager seit 20 Jahre- wer will die haben? Hey Chris... geschenkt? <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/nuts.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/nuts.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/nuts.gif" alt="" /> Du kannst sie ja eh nicht mehr brauchen... bekomme ich eine? <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/engel02.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/engel02.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/engel02.gif" alt="" /> ja??? Im April wenn ich vorbei komme...???
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@livingstone Oberbühren ? Was ist in Oberbühren ? Meinst du das Strassenverkehrsamt ? Falls ja, ich wohne im Löwen-Kanton; also wäre das Strassenverkehrsamt in Frauenfeld. Und was für Plaquetten meinst du ? Ich will die 'adjustable height towbar' von Dixon Bate. Das ist die gleiche -nehme ich an- wie im Landrover Zubehörkatalog. Nur ist sie auf der Insel 10x billiger als bei uns. http://www.dixonbate.co.uk/assets/images/adjustbar.jpgund dann das hier dran... http://www.dixonbate.co.uk/assets/images/Uni200403.jpgDas würde unsere Bedürfnisse am Besten abdecken. Das Rockingersystem ist top aber eben auch teuer, viel zu teuer. Muss ich den überhaupt die AHK vom Strassenverkehrsamt abnehmen lassen ? Bzw gibt das einen Eintrag in die Fahrzeugpapiere, <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/schild11.gif" alt="" />
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@faeze Muss ich den überhaupt die AHK vom Strassenverkehrsamt abnehmen lassen ? Bzw gibt das einen Eintrag in die Fahrzeugpapiere ABSOLUT! 1. Link (die Höhenverstllbare) Frag bei Emil Frei in St. Gallen nach: Hr Roncchi verlangen 071/228 64 64 wenn sie für die CH freigegeben ist - kannst du sie kaufen wo immer du magst (kosten in CH im Moment 391 CHF) 2. Link Sollte seit 05 zugelassen sein - hab keine andere Infos (CH Preis 259 CHF) Hab sowas ohne Kugel am Disco... muss sie vor jedem vorführen abschrauben. Solange ich keinen Hänger damit ziehe ist alles OK. Bei Kontrollen erklär ich was von Wüste, Bergungen etz. Hab noch nie Probleme gehabt, wahrscheinlich auch weil ich keine Steckdose installiert habe ist meine Aussage glaubhaft (stimmt ja auch). Gruss
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@livingstone <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-thumbsup.gif" alt="" />
@chris what would you charge for your 20 years old towbar ? serious ! email !
@Fastride danke !
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Süchtiger
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Ist eigentlich schon alles gesagt; ich möchte nur noch eines hinzufügen: Klär das Ganze VOR der Montage mit dem Strassenverkehrsamt ab. Sonst geht es Dir am Schluss wie mir, und Du musst Dich eine halbe Stunde wegen der AHK mit den liiiiiieben Beamten des Strassenverkehrsamtes rumärgern. Echt unnötig. Deshalb lieber vorher mit dem Hallenchef besprechen, dann funktioniert alles problemlos (so auch meine verkehrt herum montierten Nummernschilder!).
Viel Spass und noch mehr Erfolg wünscht Hilti
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