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Four By Four
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Hi, kann mir jemand sagen ob ich eine Bremach DoKa zulassen kann ohne Aufbau oder muss zwingend in irgend einer Form ein Aufbau/Pritsche drauf sein. Könnte gegebenfalls für die erste Zeit ein Riffelblech so als proforma Wechselpritsche genügen. Weshalb die Frage: Unser geschätzen Experten von der MFK konnten mir das nicht schlüssig beantworten, und da der Aufbau erst einige Monate nach erhalt der DoKa von statten geht möchte ich ihn halt gerne "nackt" durch die Gegend bewegen Danke für eure Inputs
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Im Schwitzkasten
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Hilft Dir wahrscheinlich nciht wirklich, aber in Österreich muss eine Pritsche drauf sein.
Marcus
Und wieder ein Post mehr auf dem Zähler!
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viermalvierer
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Ich weiss ja nicht ob es dir weiterhilft, aber Bimobil wirbt ja damit, dass man die Kabine am Urlaubsort abstellt und mit dem Auto solo unterwegs sein kann. Was da übrig bleibt ist letztendlich auch nichts anderes als ein Riffelblech verkleidetes Fahrgestell. Und das müsste letztendlich ja auch irgendeine Art von Zulassung haben. Vielleicht einfach mal bei Bimobil nachfragen wie sie das so halten.
Martin
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@marcus, durfen LKW in Österreich dan nicht ohne auflieger fahren?
Hier in NL mussen nur die rader abgeschirmd sein und naturlich keine scharfe teile
mvg Wim
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Hallo Four By Four,
habe mir GENAU diese Frage auch schon gestellt. Mit dem Hintergrund, wie kommt das Fahrzeug vom Übergabeort zum Aufbauhersteller. Wo ist eigentlich der Übergabeort, St. Margrethen oder Thun oder...? Möglicherweise darf man mit einer es nennt sich glaube ich Tagesnummer solche Überführungsfahrten machen. Dass die MFK keine Auskunft geben konnte, erstaunt mich aber doch sehr.
Gruss Rene_W
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Four By Four
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Hi Rene, ja Tagesschilder kann man für 24 bis 96 Stunden beantragen, was ich aber nicht weiss ob ich damit ins Ausland fahren darf, mein Aufbauer ist in D zu Hause. Da Ferienzeit ist, denke ich, sind nicht immer die fähigsten Mitarbeiter zu erreichen, vll muss ich da noch abwarten. Ich gehe davon aus das der Beamte eine Doko mit 5 Plätzen nicht einordnen konnte und Vorsichtshalber einfach mal "NO" sagt. Ich hatte auch noch ein paar andere Fragen an die MFK die wie sich herausstellte auch nicht ganz richtig beantwortet waren. Deshalb wäre es interessant jemand mit Erfahrungen bei der Zulassung zu hören. Manchmal glaube ich halt nicht alles was "Mister Anonym" am Telefon von sich gibt Gruss Kurt
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Suchtiger
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Leute, was Euch so alles durch den Kopf geht...
Als was die Schweizer Kunden betrifft, die ein Auto über uns beziehen, sieht die Sache wie folgt aus:
Wir führen für jeden BREMACH vor der Auslieferung in die Schweiz eine Österr. Einzelgenehmigung durch. Dazu muß z.B. bei Fahrgestellen eine Ladepritsche montiert werden. (Anm.: Egal wie groß, oder lang etc.) Damit erfolgt dann eine Österr. Zulassung auf die Fa. Christ. Die Ladepritsche wird abgebaut, das Auto mit den Österr. Kennzeichen an die Schweizer Grenze in St. Margarethen überführt. Dort übernimmt der Schweizer Kunde, verzollt, und fährt mit dem Auto nach Hause. Da viele CH-Kantone bei der Einzelzulassung den Nachweis haben wollen, daß das importierte Neufahrzeug die entsprechnden EU-Vorschriften erfüllt, was mit einer Zulassung in einem EU-Land (ausgenommen im Rahmen einer Ausnahmegenehmigung) erfüllt wird, haben wir das jetzt so eingeführt. Kostet den Kunden zwar ca. 500 Euro, dafür kann er bis zu einem Monat versichert mit den A-Kennzeichen in der Schweiz rumfahren und die MFK macht keinen (bzw. "weniger") Streß bei der Abnahme in der Schweiz. Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten, entweder geht das Autos anschließend zum Aufbauer, dann überstellt der Kunde dorthin, schraubt die Österr. Kennzeichen ab, sendet sie mir mit den Papieren zurück, wir löschen die österr. Zulassung und senden den Österr. Einzelgenehmigungsbescheid wieder zum Kunden. Wenn das Fahrzeug fertigt ist, führt üblicherweise der Aufbauer die MFK durch. Andere Möglichkeit: Wir lassen die Ladepritsche drauf, Kunde fährt direkt zur MFK, macht die Zulassung als Lkw mit Pritsche, sendet die Österr. Kennzeichen zurück usw., und bringt uns später die Pritsche irgendwann wieder. Anmerkung: Sowohl in A und CH sowie können Autos nur dann typisiert oder abgenommen werden, wenn sie vervollständigt sind (also eine Aufbau als Pritsche, Kipper haben oder ein Kastenwagen sind). Mit einem zugelassenen Lkw kann aber in weiterer Folge ohne Aufbau gefahren werden, sofern die Hinterräder abgedeckt sind und die Beleuchtung vorhanden ist. Eine TÜV-Abnahme und Zulassung als Lkw, Fahrgestell (also ohne Ladepritsche oder Kipper) wie in Deutschland geht in A und (so viel ich weiß) CH nicht.
mfg, Erich
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Leute, was Euch so alles durch den Kopf geht... Wenn man (noch) nicht verreisen kann, muss man sich ja irgendwie die Zeit vertreiben ... Liebe Grüße, Marcus
Und wieder ein Post mehr auf dem Zähler!
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Ok, ich weiß ich bin ein Spielverderber (sagt meine bessere Hälfte)
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Nein, so habe ich das nicht gemeint! Ich dachte halt nur, dass man bei Fragen mitredet, von denen man eigentlich wenig Ahnung hat (Zulassungsvorschriften in CH, zum Beispiel), wenn uns sonst langweilig ist. Wenn Du mit Kompetenz etwas eindeutig beantwortest, tust Du das ja dem Fragesteller zuliebe, und wir suchen uns halt ein anderes Thema, zu dem wir mordsmäßig g'scheit daherreden können, zum Beispiel zu "richtiger Luftdruck im Schlamm". Was meinst Du übrigens dazu?
Liebe Grüße, Marcus
Und wieder ein Post mehr auf dem Zähler!
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