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Süchtiger
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OP
Süchtiger
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Ich lese immer wieder "die Versicherung zahlt nicht, wenn...."
Gibt es da eigentlich eine rechtliche Grundlage oder ein Beispiel wo, aufgrund nicht vorhandener Winterreifen, eine Versicherung nicht gezahlt hat?? Ich habe mal so'n Versicherungstypen im Fernsehen (Stern??)gesehen, der hat gesagt stimmt nicht....
Ich moechte jetzt bitte nicht ueber Sinn und Unsinn von Winterreifen sprechen, mich ineressiert ob das nicht nur ein Geruecht ist...
Gruss,
Matthias
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Im Schwitzkasten
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Im Schwitzkasten
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Die Versicherung zahlt immer - dem Unfallgegner. Holt sich aber durchaus im Regress das Geld wieder vom Versicherten zurück, wenn dieser grob fahrlässig gehandelt hat. Das zu beweisen obliegt aber der Versicherung, wenn es nicht schon in einem entsprechenden Rechtsstreit festgestellt worden ist.
Die recht neue Rechtslage in den deutschen und österreichischen StVOen bzw. dem KraftfahrzeugG (in Österreich seit 1.1.2008) macht es den Versicherungen aber leichter:
Bei winterlichen Straßenverhältnissen müssen an Fahrzeugen unter 3,5 to Winterreifen an allen Rädern montiert sein.
"Was sind Winterreifen im Sinne des Kraftfahrgesetzes? Das sind Reifen, die zur Verwendung als Schnee- und Matschreifen bestimmt sind und die eine entsprechender Profiltiefe besitzen. Sie müssen mit dem Kürzel M+S (oder M.S oder M & S) gekennzeichnet sein." (aus einer Aussendung der Bundeswirtschaftskammer)
Nur bei durchgängiger Schnee- oder Eisdecke dürfen Sommerreifen mit Schneeketten an der Antriebsachse verwendet werden.
Rechtsgrundlagen in Österreich: §§ 7 Abs. 2, 102 Abs. 8a, Abs. 9, § 103 Abs. 1 Z. 2 Kraftfahrgesetz (KFG) § 4 Abs. 4, 4b, 4c, 7 Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung (KDV) § 52 lit. a Z. 22 Straßenverkehrsordnung (StVO)
Was bedeutet das in der Praxis?
Diese Bestimmungen stellen ein sogenanntes "Schutzgesetz" dar. Das bedeutet, wer dagegen verstößt, dem wird automatisch das Verschulden am Unfall zugewiesen. Falls der Reifen nun gar nicht ursächlich für den Unfall war, muss das nun aber der Fahrer nachweisen.
Also lag die Beweislast nach der alten Rechtslage bei der Versicherung, das ist aufwändig, weil man u.U. Gutachter etc. braucht. Nach der neuen Rechtslage muss der winterreifenlose Fahrer nun beweisen, dass ihn kein Verschulden trifft, und das schiebt ihm den schwarzen Peter zu.
Der vergangene Winter war noch recht milde, aber nach einem Winter wie vor drei Jahren dürfte sich eine reichhaltige Rechtsprechung auf dem Gebiet entwickeln.
Liebe Grüße, Marcus
P.S.: Im übrigen wird die Polizei durch das Gesetz ausdrücklich dazu ermächtigt, Fahrzeugen ohne Winterreifen oder Schneeketten die Weiterfahrt zu versagen, wenn sie diese als Gefährdung der Verkehrssicherheit einstuft.
Zuletzt bearbeitet von Ar Gwenn; 06/08/2008 15:25.
Und wieder ein Post mehr auf dem Zähler!
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Kleiner Drückeberger
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Bei winterlichen Straßenverhältnissen müssen an Fahrzeugen unter 3,5 to Winterreifen an allen Rädern montiert sein. Wo steht das?
"Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern"
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§ 102 Abs. 8a, Abs. 9 Kraftfahrgesetz (KFG) in der aktuellen Fassung. Ich sagte ja, ich zitiere die Rechtslage in Österreich.
Und wieder ein Post mehr auf dem Zähler!
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