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Gehört zum Inventar
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Gehört zum Inventar
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Hallo,
Tja, denke ich auch, im Zweifel heißt es dann: Ihnen steht ja der Klageweg offen. Witzig.
Grüße Sarotti
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Habemus Papam
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Jungfrau
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Jungfrau
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Hatte da garkein Problem.
Informier dich beim TÜV was du zu ändern hast (heckscheiben müssen nicht zu sein) und dann mit dem Wisch direkt zur Zulassung. Da stellt sich im besten Falle auch keiner quer (warum auch?). (am allerbesten du kennst einen der einen da kennt)
war bei mir binnen 24H vom PKW zum LKW inklusive aller arbeiten.
ich spare ca 700
Zuletzt bearbeitet von troopermagic2; 03/02/2009 15:19.
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Habemus Papam
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Informier dich beim TÜV was du zu ändern hast (heckscheiben müssen nicht zu sein) und dann mit dem Wisch direkt zur Zulassung. Da stellt sich im besten Falle auch keiner quer (warum auch?). (am allerbesten du kennst einen der einen da kennt)
war bei mir binnen 24H vom PKW zum LKW inklusive aller arbeiten. Das hat überhauptnichts mit dem Steuerbescheid zu tun,den du ein paar Wochen später bekommst.
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Hallo zusammen Man darf nicht immer wieder den Fehler machen und eine "LKW-Zulassung" mit einer "steuerlichen Anerkennung als LKW"(Gewichtsbesteuerung) durcheinander zu werfen. Für die steuerliche Anerkennung ist alleine der zuständige Finanzbeamte/beamtin zuständig und bringt keinerlei Änderungen in der Zulassungsbescheinigung mit sich. Sie gilt aber eben auch nur für das aktuell zuständige Finanzamt und ist nicht übertragbar (bei Umzug oder Verkauf). Eine LKW-Zulassung setzt ein Vorführen bei der Zulassungsstelle voraus und ändert somit auch die Zulassungsbescheinigung, damit auch die Versicherung und sonstige Vorschriften der STVZO im Bezug auf LKW´s. Das zuständige Finanzamt akzeptiert das aber auch nicht einfach so. Für die meisten Landyfahrer ist ja wohl die Gewichtsbesteuerung Ziel der versuchten Maßnahmen, um Geld zu sparen. Ich kann euch, aus eigener Erfahrung, nur empfehlen, kontaktiert euren zuständigen Finanzbeamten/beamtin und fragt was gemacht werden muss. Auch hier gilt: "So wie man in den Wald..." usw. Wenn halt an einen Korintenkacker gerät, dann ist das halt Pech aber komischerweise sind es sehr oft auch nur Menschen.
Gruss Björn
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Das wird noch
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Das wird noch
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Ich kann das oben genannte nur bestätigen. Nachdem ich zwei Jahre damit verbracht habe, denen zu erklären, daß mein Womo ein anderes Fahrzeug ist und die das aber nicht begreifen wollten, habe ich gefragt, was man machen muss, um als LKW versteuert zu werden. Antwort war, daß in den Papieren überhaupt nichts geändert werden muss, es zählt allein der objektive Zustand des Fahrzeugs. Das heißt Bleche in die hintersten Fenster, Trenngitter, Sitze und Gurte raus und die Haltepunkte zu. Der Zustand (Platz) ist auch besser für mich in meinem Beruf. Also das alles gemacht, Termin vereinbart, hingefahren und 15 min später wieder weg mit der Aussage, "Ja so muss das sein, der wird nach Gewicht versteuert". Und was steht in den Papieren: Womo mit 9 Sitzplätzen, aber die Eintragungen im Schein sind ja nicht von Bedeutung.
Gruß André
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Wurmberger Winscher
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Wurmberger Winscher
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ich habs ja auch schon ein paar mal geschrieben: Defender 110 (meins ist ein SW!) kann beim Finanzamt als LKW bzw gewichtsbesteuert werden, wenn er offensichtlich nicht als Personenbeförderungsfahrzeug angesehen wird. Ich habe alle Fenster noch drin und KEINE Blechwand nach hinten. Ich hab jedoch eine Heckwinde hinter den Fahrersitzen montiert und hinten alles SW-typische entsorgt. Ich Zahle "LKW"-Steuer und meine Zulassung (TÜV/Versicherung) ist PKW mit 9 Sitzplätzen! Das Ganze wurde ausschließlich über das FA abgewickelt.
Zuletzt bearbeitet von Forcierer; 06/02/2009 13:48.
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wennhiereinermeinenTiteländertbinichdas!
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Das heißt Bleche in die hintersten Fenster, Trenngitter, Sitze und Gurte raus und die Haltepunkte zu. Das wird in keinem Gesetzestext verlangt!
Gruss Monny
++ Mercedes 1017A zu verkaufen ++
[:O]===[O:]
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Süchtiger
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Süchtiger
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Das heißt Bleche in die hintersten Fenster, Trenngitter, Sitze und Gurte raus und die Haltepunkte zu. Das wird in keinem Gesetzestext verlangt! Nein, aber von manchen Deppen vom Finanzamt.
Reise vor dem Sterben, sonst reisen deine Erben
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Dauerbrenner
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Als ich auf der Suche nach Informationen über Ein- und Umtragung meines 200 TDI war, bin ich auf eine Info gestoßen, die da sinngemäß lautet: Egal was umgebaut wird, die Schlüsselnummer wird nur mit Zustimmung des zuständigen Regierungspräsidenten geändert.
Ich weiß nun nicht, ob sich das nur auf die Schlüsselnummer-Änderung bei Einbau eines anderen Motors, oder auf jeglichen Umbau bezieht...
Ich trau denen aber mittlerweile ALLES zu!
schönen Tag noch
Ludger
Rasen statt Reisen, mit 200 TDI und langem VTG im Sauger...
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