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Habemus Papam
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Habemus Papam
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Deswegen sagte ich ja auch,er soll sich erstmal richtig erkundigen.
Nachher ist es noch geschützter Landschaftsbestandteil,
dann wirds richtig interessant.

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Hybrid, wenn überhaupt
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Hybrid, wenn überhaupt
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Sodele, wir haben auch, will sagen, wir wohnen auch im Wald mit guten 4500 qm Waldflächengrundstück im Landschaftsschutzgebiet.

1.) Ist nicht Erstwohnsitzfähig, wobei das der Landkreis bzw. die Gemeinde regelt bzw. regeln kann, wenn sie wollen, was meist nicht der Fall ist.
2.) Jeder Pup muss genehmigt werden. Dinger wie 3x3m Grundfläche als Schuppen, was überall sonst genehmigungsfrei gebaut werden darf, muss hier genehmigt werden und wird es in aller Regel nicht.
3.) Carports sind bis zu einer bestimmten Größe ebenfalls Genehmigungsfrei, hier im Landschaftsschutzgebiet nicht, siehe dazu Punkt 3.
4.) Im Wald darfste tote Bäume zersägen(auf Baumschutzsatzung/ordnung achten) und im Ofen/Kamin verfeuern oder verkaufen.
Mehr darfste nich, aber wenn dann doch mal was stört, gibts halt Mittel und Wege, aber wir schützen und achten generell alles was auf unserem Grunde wächst, gedeiht und lebt(ausser Zecken, Mücken und Bremsen).


Generell wollen wir, in D jedenfalls, nirgendwo anders mehr leben aber du musst sensibel sein, wenn du irgendwas auf dem Grundstück machen willst.
Einzäunen dürfen wir nicht, ist verboten, wir pflanzen Büsche, heimische, versteht sich, derart, daß eine Grundstücksgrenze ersichtlich ist, ist juristisch relevant und bei unseren Nachbarwaldwohngebieten läuft da derzeit so einiges, wir bauen halt vor.

Wenn du dann doch den Schuppen haben willst, baue ihn so, daß er schnell wieder entfernbar wird und du kein tränendes Auge ob der Kosten für den Schuppen bekommst.
Original Tip eines Ratsmitgliedes der Gemeinde auf meine inoffizielle Anfrage eines Schuppens bezüglich.

Offiziell, no way, nicht die nächsten Jahre.
Solang die Behörden nicht aufgescheucht werden, kann man damit sehr gut leben.

Aber hüte dich vor illegalen Anbauten bzw. Hauserweiterungen.
50 maximal 60 qm gehen durch(Hausgrundfläche), es sei du hast eine Baugenehmigung für mehr qm, sonst mach dich bei der betreffenden Gemeinde schlau. Darauf achte unbedingt, alles an Gebäuden auf deinem künftigen Grunde muss baugenehmigungsmässig abgesichert sein. Also alles legal, das kann dir zur Not dein Notar beantworten.
Hat dein Haus keine Baugenehmigung, vergiss es, mit einem nicht genehmigten Schuppen kannste im Ernstfalle noch leben, beim Haus sieht das anders aus.
Wenn du was an Gebäuden bauen willst, bau es dicht beim Haus, da gibt es so eine Regelung, daß du im Landschaftsschutzgebiet Nebenbauten nur in direkter Nähe zum Hauptgebäude bauen darfst. Auch richtet sich die maximale Fläche, die du überhaupt nur beleben darfst, nach deiner Grundstücksfläche, ich meine das waren 10% der Grundstücksfläche, aber mach dich in dieser Sache lieber selber kundig.


Nissan Patrol K260 3,3TD 81KW BJ 89, kurz, 2800kg Anhängelast, 245/70 R16 M+S Kobra
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Suppi, dass sind doch schon mal hilfreiche Sachen.

Ich fasse zusammen:

* Wald macht Spaß aber auch Arbeit. Mir ist halt wichtig abzuschätzen, wieviel Arbeit davon freiwillig ist (klar dass das Holz nicht gesägt und gespaltet wächst) und was man machen MUSS. Also ergeben sich besondere Verpflichtungen zur Pflege, Schädlingsbekämpfung, ... allein aus dem Besitz.

* Landschaftsschutzgebiet kann problematisch sein. Der Geoserver NRW (übrigens ein geniales Teil, dagegen ist Google Earth Rotz) ist mit der Grenze des LSG nicht eindeutig, da werde ich mich noch einmal schlau machen. Das Haus steht übrigens auf "normalem" Bauland im Außenbereich und nicht im LSG. Insofern ist Anbauen etc. hoff. nur mit dem "normalen" Behördenwahnsinn verbunden.

Welche Behörde fragt man denn an wegen einer "offiziellen" Antwort zu dem Thema LSG? Kreis / Land ?

@Rainer: Danke für den Hinweis, auf das Forum wäre ich sicher nicht gekommen :-)

@mqp: Das Wald erst mal von alleine wächst, ist klar. Aber meine Frage zielte halt darauf, was im schlimmsten Fall an Verpflichtungen droht. Also, MUSS ich nach einem Sturm aufräumen, oder kann es auch länger liegen bleiben? Ich hab ja neben her noch einen Job und Family.

Auf jeden Fall schon mal vielen Dank für die Tipps!

wilderIsi


1991er 110 SW 200TDi
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Hybrid, wenn überhaupt
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Müssen musste im Wald gar nichts ausser ihn im Wesentlichen so erhalten wie er ist.
Du d a r f s t Holz fällen, je nach dem was die bei euch gültige Baumschutzsatzung hergibt, und du darfst tote Bäume fällen.
Nach dem Sturm umgeknicktes kannste auch liegen lassen.
Führen öffentliche Wege durch dein Grundstück, sieht das natürlich anders aus.

Inwiefern du Meldepflichtig bei Schädlingsbefall bist, fragste selber vor Ort nach.
Auskunft erteilt die Gemeinde oder im Zweifel der Landkreis auch zum Thema LSG.


Nissan Patrol K260 3,3TD 81KW BJ 89, kurz, 2800kg Anhängelast, 245/70 R16 M+S Kobra
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von Fusel bespritzt
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von Fusel bespritzt
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Wie ist das eigentlich aus versicherungstechnischer Sicht, wenn sich nach nem Sturm ein dabbeder Spaziergänger ein Bein im Wald bricht, weil da ein Baum rumliegt? Haftet man da als Besitzer? Gibts da so ne Art Sorgfaltspflicht oder sowas?
Uns betrifft das Thema möglicherweise auch recht bald...


Der Charme eines Geländewagens wächst mit dem Grad seiner Abnutzung.
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Habemus Papam
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Das Betreten der Wälder ist nur auf ausgewiesenen Wanderwegen gestattet,eben wegen der Versicherung.
Ich weiß nur nicht mehr wo das steht.

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von Fusel bespritzt
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von Fusel bespritzt
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Hier... direkt über mir. Guck...


Der Charme eines Geländewagens wächst mit dem Grad seiner Abnutzung.
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Original geschrieben von RoverLover
Wie ist das eigentlich aus versicherungstechnischer Sicht, wenn sich nach nem Sturm ein dabbeder Spaziergänger ein Bein im Wald bricht, weil da ein Baum rumliegt? Haftet man da als Besitzer? Gibts da so ne Art Sorgfaltspflicht oder sowas?
Uns betrifft das Thema möglicherweise auch recht bald...

Die Frage stellt sich nicht, solange es Privatwege sind, die auch als solche kenntlich sind.
Läuft da trotzdem einer herum, hat er Pech.

Ist das Gleiche wie das berühme Thema "Einbrecher verletzt sich das Bein, nachdem er auf die im Garten des fremden Grundstückes herumliegende Harke getreten ist". Man haftet, aber nur solange, wie dort kein Schild steht, "Vorsicht herumliegende Harken" oder "Vorsicht, herumliegendes gefährliches Gartengerät" oder so.


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von Fusel bespritzt
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von Fusel bespritzt
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Oh.. dann muss ich mir so ein Schild noch besorgen.
Gibts auch eins mit "Achtung, glatte Erdkröten. Rutschgefahr!" ??


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@K260 Das klingt genau nach der beruhigenden Antwort, die ich hören wollte. Sehr gut!

Und RoverLover scheint in eine ähnliche Richtung Sorgen zu entwickeln wie ich - vielleicht können wir ja eine Sammelbestellung für Warnschilder machen?

Morgen ist wieder Besichtigung, werde berichten.




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