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viermalvierer
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OP
viermalvierer
Joined: Jun 2004
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Hallo zusammen,
so jetzt ist es auch bei uns bald soweit und unser T-REX kommt.
nun hab ich mal bei meiner versicherung angefragt und die sagt mir doch glatt das sie das nackte fahrgestell nicht versichert. da er ja bis zu dem zeitpunkt wo eine wohnkabine drauf kommt ja als lkw läuft. wenn dann eine kabine drauf ist und man eine womo zulassung hat würde ein beitrag von 1333,- euro anfallen bei einem angenommenen wert von 90.000,- und SF5. wow sag ich da nur geht ja gar nicht. bin mir nicht sicher ob ich hier namen nennen darf wenn keine namen erwünscht sind dann wäre ich sehr dankbar wenn der ein oder andere mir ne PN schickt mit hinweisen. aber warum sollte man eigentlich keine namen nennen dürfen dafür ist ein forum ja wohl da um sich tips auszutauschen.
gruß Jan
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Four By Four
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Four By Four
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Hallo Gandalf,
eine Frage, bei uns in CH kann man nicht mal ein nacktes Fahrgestell zulassen, und ohne Zulassung keine Versicherung!
Wie ist das bei Euch in D oder CH eingach mal der Interesse halber.
Toi, toi, toi und viele glückliche Offriadkilometer mit deinem Neuen wünscht dir Kurt
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Joined: Jun 2008
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Der mit der Feuerschale tanzt
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Der mit der Feuerschale tanzt
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Basler, über diese Versicherungsagentur, Name muss ich raussuchen, Vollkasko weltweit, grüne Karte wie bekannt. Allerdings als fertiges Auto.
Das Beste kommt noch.
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Joined: Jan 2006
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Newbie
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Hallo.
In einem anderen Forum kam es jüngst zu Abmahnungen durch einen Rechtsanwalt, Einstweiliger Verfügung, Anhörungstermin vor dem Landgericht - derzeit läuft die Angelegenheit noch.
Und das, weil " ....... Seit einigen Monaten erhalten wir von einem Händler bzw. dessen Anwalt regelmäßig Abmahnungen zu Beiträgen, die Erfahrungswerte mit dem Händler wiederspiegeln. Die Beiträge sind unserer Meinung nach wahrheitsgemäße Erfahrungsberichte und gehen somit völlig in Ordnung. Zur Sicherheit haben wir diese Beiträge jedoch immer zeitnah entfernt......." (Auszug der Information an die Forenmitglieder durch den Admin)
PN wäre m.E. gut.
Ernst
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Joined: Jun 2004
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viermalvierer
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OP
viermalvierer
Joined: Jun 2004
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mal ganz ehrlich ich würd es drauf ankommen lassen. man wird ja wohl noch öffentlich seine meinung sagen dürfen und empfehlungen weitergeben können.
kurt: ich hab keine ahnung ob ich überhaupt ein leeres fahrgestell zulassen kann, eigentlich sollte es kein problem sein it ja eigentlich nichts anderes als ein leerer abrollkipper.
ditmar du hast doch dein t-rex auch als leeres fahrgestell abgeholt wie war das mit der versicherung?
gruß jan
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Joined: Jun 2003
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Arizona - the place to live
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Arizona - the place to live
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Nennt mal Namen, das lassen wir drauf ankommen.
Wo kämen wir den hin sonst.
It's your life - make it a happy one!
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Es wedern in A,D und CH keine nackten Fahrgestelle zugelassen weil sie keine Typisierung haben bzw. kriegen. Die Fahrgestelle für Container und Abrollkipper sind ja keine "nackten" Fahrgestelle sondern haben Aufbauten bzw. Einrichtungen für die Aufnahme Wechselaufbauten und sind als LKW für Wechselaufbauten typisiert und zugelassen. Einfachste Variante: Mann leiht sich einen Pritsche aus (z.B. beim Erich) lässt das Ganze als LKW (N1) mit Pritsche typisieren schraubt sie wieder ab (ist halt gerade bei einer Rep.), lässt dann den Aufbau machen und dann die Änderung auf WOMO oder SOND-KFZ. Mein BREMACH war mit Pritsche typisiert hat jetzt eine Plane drauf und einen Durchgang vom Fahrerhaus einfach nachgetragen, ohne viel Zirkus ( neu gewogen und änderung der Fahrzeugmaße).
Grüße aus Kärnten Stefan
Ex-Bremach-Fahrer
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mal ganz ehrlich ich würd es drauf ankommen lassen. man wird ja wohl noch öffentlich seine meinung sagen dürfen und empfehlungen weitergeben können.
kurt: ich hab keine ahnung ob ich überhaupt ein leeres fahrgestell zulassen kann, eigentlich sollte es kein problem sein it ja eigentlich nichts anderes als ein leerer abrollkipper.
ditmar du hast doch dein t-rex auch als leeres fahrgestell abgeholt wie war das mit der versicherung?
gruß jan Hallo Jan ich weiss es gilt für CH könnte aber in der EU ähnlich sein um eine Zulassung zu erhalten muss der Verwendungszweck (Kipper,Lieferwagen, Wohnaufbau was auch immer) ersichtlich sein, bei einem Fahrgestell ist dies aber noch nicht der Fall und deshalb nicht zu versicherrn weil noch keine Zulassung vorhanden. Interessanterweise kann man z.B. eine Pritsche schnell montieren und so vorführen und danach wenn alles eingetragen ist wieder mit dem nackten Fahrgestell rumkurven Gruss Kurt
Zuletzt bearbeitet von Four By Four; 05/09/2009 07:39.
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Den Nagel auf den Kopf getroffen !
Stefan
Ex-Bremach-Fahrer
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viermalvierer
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viermalvierer
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so so pritsche drauf, vorführen, zulassen, pritsche abmontieren und rum fahren und das soll im falle eines falles keine probleme mit der versicherung bringen? ist ja mal wieder so ein fall wo das system (god old germany) es schon vorsieht bescheissen zu müssen. also im klartext alle die sich in letzter zeit ein fahrgestell bei erich gekauft haben, haben sich die pritsche von erich geliehen um eine zulassung und versicherung zubekommen und diese dann gleich wieder demontiert?!
gruß Jan
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