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Joined: Nov 2002
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floyd Offline OP
viermalvierer
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viermalvierer
Joined: Nov 2002
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Hallo,

ich möchte mir im Sommer ein Fahrzeug in Japan kaufen um damit heim zu fahren, da es dort für den Export vorgesehen ist, habe ich dann keine japanische Zulassung mehr - und nach Aussage meines Kollegen wäre eine neue Zulassung in Japan nicht so einfach möglich.
Wenn das Fzg. in Wladiwostok ankommt muß es aber sicherlich irgendwie zugelassen/versichert werden (vermutlich auch mit einer japanischen Zulassung?). Wie sind die Regeln dafür?
Ist es ggf. auch möglich ein deutsches Zollkennzeichen oder Überführungskennzeichen zu nutzen (eine richtige deutsche Zulassung dürfte ja problematisch sein, weil der Wagen ja noch nie in D war)?
Final soll der Wagen aber einmal in D ankommen;-)
Bin für alle Tips offen.

Gruß & Danke

Dirk

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Joined: Nov 2009
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pod Offline
Das wird noch
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Das wird noch
Joined: Nov 2009
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Hallo Dirk,

kann Dir leider nur Auskunft geben wie es in Österreich war. Ich habe einmal eine M-Klasse importiert, habe mir vorher die Kopien der Fahrzeugpapiere faxen lassen und habe damit ein Überstellungskennzeichen beantragt. Das Fahrzeug war daraufhin normal versichert und zeitlimitiert(glaube 3 Wochen) zugelassen. Der Sinn ist ja das Du dich mit dem Gefährt bis zur technischen Abnahme bewegen kannst.
Das mit der Versicherung sollte auch kein Problem sein, da die Kennzeichen sowieso erst in Wladiwostok draufkommen und Du problemlos durch alle Grenzen kommst. Wenn Du dann in die EU eintrittst darfst Du nicht vergessen dich in die LKW - Spur zu begeben und eine Spedition mit den Importpapieren zu beauftragen. (Importdokumente) Kannst aber alles spontan Vorort regeln.

LG

Roland

Joined: Jun 2008
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K
Der mit der Feuerschale tanzt
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Der mit der Feuerschale tanzt
K
Joined: Jun 2008
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Gibt es denn in Japan keine Exportkennzeichen? In Russland fahren alle möglichen Importe herum, mit deutschen Ausfuhrkennzeichen oder auch mit welchen aus Dubai. Deshalb sollte vielleicht in einem zivilisierten Land wie Japan beim Export eine Lösung ähnlich der deutschen möglich sein.

Sicher ist, dass bei Ein- und Ausreise des Autos aus Russland der Fahrzeugschein vorzulegen ist und (irgendein) amtliches Kennzeichen dran sein muss. Besitzer laut Papieren sollte der Fahrer sein, weil ansonsten Vollmachten, beglaubigt, apostilliert, fällig sind.
Für die Fahrt durch Russland mit einem solchen Fahrzeug werden 4 Wochen vergeben, kaum länger, solange du nicht ein russisches Langzeitvisum hast.

Wäre nicht die Verschiffung eine bessere Alternative?


Das Beste kommt noch.

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