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Jungfrau
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Hallo 4x4 Gemeinde,
ich habe ein kleines aber nicht zu verachtendes Problem:
Bremach TGR 35 4x4 Bj.97 aus der Schweiz hat im schw. Schein Bo1 drinstehen, entspricht Euro 1. Kann so in D nicht mehr zugelassen werden laut TÜV (bei §21). Der hat aber den Iveco Aifo Turbo Intercooler drin mit ?Rußfilter von Eberspächer, Motornummer 8140 SRC 47... Das Auto braucht für die deutsche Zulassung aber Euro2, jetzt meine Frage: hat jemand einen Bremach mit dieser Motorisierung bzw.einen Brief dazu passend, wo alle Daten drinstehn (!Euro 2!)? Irgendwo in Deutschland oder im Rest unserer schönen Welt?? Habe jetzt schon die Typenbescheinigung aus der Schweiz etc, aber nirgendwo stehts eindeutig drin, nur die Optionen auf so oder so oder so (und der Tüvling muss es einfach haben). Bleibt mir nur noch, die Angaben vom Hersteller selbst zu bekommen, die haben aber noch Weihnachtsferien. Vielleicht gehts ja auch auf diesem Wege, wäre echt sehr dankbar... Megafrust...
Danke im Voraus
Martin

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Süchtiger
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Hallo Martin,
Schau mal unter "Mein Bereich", Du hast Post
Gruß Manfred

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Hallo nochmal,
bin immer noch nicht recht weitergekommen (Danke trotzdem Manfred), gibts hier keinen, der zufällig bei dem TGR 35 Bj 97 und 2,5l Motor Iveco Aifo Euro 2 drinstehen hat...Frage auch an die schweizer Gemeinschaft, wo das Auto vielleicht öfter verteten ist? Und zwar genau die Version, die damals nur in die Schweiz ausgeliefert wurde...
Danke euch schonmal im Voraus,
Martin

Zuletzt bearbeitet von bremacherl; 16/01/2010 16:47.
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Hi weiß leider keine Antwort
aber habe eine Ähnliche Frage und klemm mich nun damit hier ran.
Bin mit meiner Suche nach einer Daily Doka in Deutschland noch nicht fündig geworden aber im europäischen Außland gibt es noch einen 4x4 mit 2,8 Liter Motor der mir die Reise wert zu seien scheint und grad so bezahlbar ist.
Kann Ich den Wagen nun zwar kaufen aber auch nicht in Deutschland zulassen?
worauf muss Ich achten? oder kommt erstens alles anders und zweitens als ich denke?
oder wie oder wo oder was?
Danke für alle antworten von denen die wissen wie der Hase Läuft.

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Daily96 40.10W
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Daily96 40.10W
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Frag doch mal bei "Deiner" Zulassungsstelle nach
im Allgemeinen:
Zitat
Zur Zulassung eines Importfahrzeuges, welches bereits zugelassen war, legen Sie uns bitte folgende Unterlagen vor:

* gültiger Ausweis
* ggf. schriftliche Vollmacht (auch bei Zulassung auf den Ehegatten)
* bei juristischen Personen, Firmen und Vereinigungen: Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregisterauszug, ggf. Gewerbeanmeldung
* Versicherungsbestätigungsnummer (siebenstellige VB-Nummer, z.B. „H7FX5A3“)
* ausländische Fahrzeugpapiere und
o entweder EG-Übereinstimmungserklärung (Diese ist in der jeweiligen Landessprache abgefasst, enthält aber meist die englische Bezeichnung COC - Certificate of Conformity, in der auch die EG-Typengenehmigung enthalten ist.) In diesem Falle muss das Fahrzeug beim Bürgerservicebüro vorgeführt werden.
o oder Gutachten nach § 21 StVZO von einem amtlich anerkannten Sachverständigen (z.B. TÜV, DEKRA). In diesem Fall entfällt die Vorführpflicht. Dafür fallen höhere Gebühren an.
* ausländische Kennzeichen oder Bescheinigung über die Außerbetriebsetzung
* Bescheinigung über gültige Haupt- und Abgasuntersuchung (nur wenn Fahrzeug älter als 3 Jahre und kein Vollgutachten erstellt wurde).
* Eigentumsnachweis (Rechnung oder Kaufvertrag)
* Einzugsermächtigung des Fahrzeughalters für die Kraftfahrzeugsteuer


Gruß Juergen

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Das Orakel
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Das Orakel
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Ganz grundsätzlich (wird schon Ausnahmen und "Verhandlungserfolge" geben):

1. Erfüllung der europäischen Zulassungsvoraussetzungen zum Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung
a) in einem EU-Staat: problemlos
b) außerhalb der EU: Grauzone; in Deutschland wird das mWn anerkannt, in Österreich z.B. nicht (das erstmalige In-Verkehr-Bringen in der EU ist der Zeitpunkt des Imports)

2. nationale Ausnahme oder schwächere Normen: sind ein Problem

Grüsse,
Peter

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Das wird noch
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Wenn alle Stricke reissen:

- jemanden finden, der von dem Land, in dem sich das Fahrzeug befindet, in den nächsten Monaten / Jahren in Dein Land auswandern möchte.

- das Auto auf ihn zulassen. Mindestens aber leider ein Jahr lang.

- Wenn der Auswanderer auswandert, nimmt der das Fahrzeug als Umzugsgut mit und muss es dann mind 1/2 Jahr (oder auch ein Jahr?) auf sich zugelassen lassen.

Danach kann er es Dir "verkaufen".


Vorteile (zumindest bei der Einfuhr nach Deutschland):

Die Vorschriften sind für die Zulassung sind weniger streng. Für Umzugsgut gibt es Ausnahmeregelungen, sowohl für die Abgasnorm als auch für die sonstigen Gegebenheiten...

Ausserdem Fallen eventuelle Zölle und Einfuhrumsatzsteuern weg.

Und es ist legal.

Geht halt nur, wenn man definitive jemanden weiss, der das mitmacht und man viel Zeit hat.

Viel Grlück!

Rolf


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Der mit der Feuerschale tanzt
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Der mit der Feuerschale tanzt
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Vorsicht bei der Umzugsgut- Nummer:
Der Rück- Verkauf kann dauern. Ich hörte beim TÜV mal was von mind. 12 Monaten, möglicherweise aber auch 24 Monaten, während der das Umzugsauto nicht verkauft werden kann.


Das Beste kommt noch.
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Zonenkonform
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Zonenkonform
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Also die Fristen sind folgende:
- mindestens 6 Monate vor Umsiedelung nachweislich im Besitz des "Übersiedlers"
- dann 12 Monate im Besitz halten, das kann sogar durch die Zollbehörden
kontrolliert werden.

Langwierige Sache also.

GRuß aus Berlin

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Arizona - the place to live
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Man kann ihn auch schon nach ner Woche verkaufen, dann wird aber Zoll & MwSt fällig.

Das weiss ich weil ich das Spielchen 2x mitgemacht habe im Bekanntenkreis.


It's your life - make it a happy one!

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