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Zauberlehrling im Gaswahn
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Zauberlehrling im Gaswahn
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Mir hat das Ding schon des oefteren die Beleuchtung gerettet.Auch in normalen Straßenverkehr bei einem Wildunfall.
Ehret das Gimp und esst kein Holz!
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Veteran
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Ja genau das meine ich. Aber vermutlich grad deshalb wird einem sowas verboten :x Hab aber bisher außer mit dem 2CV immer Glück gehabt bzw. haben die Steinschlagschutzgitter ausgereicht
Gruß Christopher
463.320 463.248
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Motorenspezialist
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Hallo,
wir haben vor Jahren auch schon mal den G seitlich am Rammschutz abgelegt, beim Spielen in Karenz und damit die rechte Seite des G´s geschützt.
Gruß Thomas
Bremszangen VA aus G mit massiven Scheiben, Bremszangen G 55 VA, zu verkaufen
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Süchtiger
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Der Quatsch mit dem Fußgängerschutz spielt doch bei den alten G's keine Rolle. Wer von den massiven höheren Stößfängern erwischt wird hat eh nicht so viel Chancen, egal ob Radfahrer, Fußgänger oder Wildsau. An meinem Windenstoßfänger verbirgt sich so viel Metall das ein Rammschutz auch nicht wirklich mehr ausmacht. Aber logisches Denken ist wohl bei den Gesetzgebern nicht immer zu erwarten. Ich habe eine gelbe Plakette also darf ich in den Städten eh nicht fahren (theoretisch). Im Wald darf ich auch nicht fahren (theoretisch). Also bleibt nur noch Landstrasse und Autobahn, Geschwindigkeiten von 70 km/h aufwärts, wer da zu Fuß oder mit dem Rad vom G erwischt wird ist sowieso dahin. Aber leider ist es beim Tüv keine gute Argumentation, wenn man den Windenträger eingetragen haben möchte.
Mein G hat den Rammschutz als SA beim kauf schon gehabt, da ich aber die Aufnahme (Stoßfänger) geändert habe, muss ich den wieder eintragen lassen weil ich Ihn baulich verändert habe.
Wie schon geschrieben bei dem Fahrzeug eigentlich totaler Quatsch.
Gruß FD
Ich habe mir 2 zusätzliche Fernscheinwerfer auf die Motorhaube montiert. Damit jetzt auch SUV Fahrer meine Lichthupe sehen können, wenn ich Platz brauche!
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Dauerbrenner
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Meine Meinung dazu: Ich finde den Rammschutz extrem hässlich und er schadet dem Geldbeutel mehr als was er das Auto schützt. Wenn der Rempler etwas stärker ist (z.B. Wildschaden mit Rotwild. Bei Schwein und Reh ist die Ramme viel zu hoch außer man erwischt es im Sprung), steht das Ding nicht mehr in der Flucht zur Motorhaube oder er steht nicht mehr senkrecht. Das sieht dann erst recht dämlich aus. Man sieht das bei sehr vielen Gs mit Rammschutz. Man kann das zwar nachjustieren, aber nur begrenzt und wenn's symmetrisch verzogen ist. Die Hebelwirkung auf die Befestigung ist zu groß, so dass die schnell verzieht. Die Gefahr, dass man bei einem Rempler eine neue Stoßstange braucht ist mit Rammschutz größer. Oder man erträgt halt den shabby look wenn's dann mal passiert ist. Was soll der den schützen? Die sehr billigen Lichter in ihren vergleichsweise spottbilligen Plastikrahmen? Den Kühlergrill? Der kostet doch auch nicht die Welt.
Das selbe mit den Blinkergittern. Ein Blinkerglas kostet 20€ in der Bucht. Wenn ich aber das Gitter drüber habe, reißt es mir das Gitter weg und zieht die Schrauben, mit denen das Gitter befestigt ist, aus dem Kotflügel mit raus-> neuer Kotflügel. Ist dem Erwin am Schöckl ja auch schon passiert.
Der Wildhalter an der Ramme ist eine gute Idee. Gut für den Transport zum Sammelplatz. Nur auf öffentlichen Straßen darf ich damit nicht fahren, also auch begrenzt sinnig. Ich hab zwar einen Rammschutz eingetragen, hab aber keinen. Auf meiner langen Nachrüstwunschliste steht auch keiner..
VG Alex
Was klappert ist dran!
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Es ist doch eh nicht gesund vor ein Auto zu laufen, ob das Fahrzeug einen Rammschutz hat oder nicht.
Gruss Thilo
G 463 kurz 320 M104 Motor BJ 09.97 WDB4632301
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Süchtiger
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Jetzt muss ich aber noch mal fragen:
Laut WIS steht beim 461.334 zum Rammschutz A 461 520 87 71:
Ident-Endnummer [029] Bis Fahrgestell: X 181642 => Bis Datum: 30/06/2009
Bedeutet das, dass die legale Montage (in D) bei einem FZ., das älter als die o.a. Ident-Nr., bis heute möglich ist?
Ich hätte gedacht, nicht mal die zugehörige Stossstange in D montieren zu dürfen.
Gruß
Tobias
W 461.334 (G 280 CDI Pur)
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Jetzt muss ich aber noch mal fragen:
Laut WIS steht beim 461.334 zum Rammschutz A 461 520 87 71:
Ident-Endnummer [029] Bis Fahrgestell: X 181642 => Bis Datum: 30/06/2009
Bedeutet das, dass die legale Montage (in D) bei einem FZ., das älter als die o.a. Ident-Nr., bis heute möglich ist?
Ich hätte gedacht, nicht mal die zugehörige Stossstange in D montieren zu dürfen.
Gruß
Tobias Das würde ich jetzt nicht daraus ableiten, denn die Ersatzteilversorgung hat ja nicht direkt was mit der Gesetzgebung zu tun. Gruß Julian
Jippi ja jeh Schweinebacke - Jede Katastrophe beginnt mit ner beschißenen Vermutung!
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Süchtiger
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Ich weiss halt nicht, inwiefern ganze Baumuster im Zuge der Homologation inkludiert sind.
Gruß
Tobias
W 461.334 (G 280 CDI Pur)
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Hier geht gar nichts mehr
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Jetzt muss ich aber noch mal fragen:
Laut WIS steht beim 461.334 zum Rammschutz A 461 520 87 71:
Ident-Endnummer [029] Bis Fahrgestell: X 181642 => Bis Datum: 30/06/2009
Bedeutet das, dass die legale Montage (in D) bei einem FZ., das älter als die o.a. Ident-Nr., bis heute möglich ist?
Ich hätte gedacht, nicht mal die zugehörige Stossstange in D montieren zu dürfen.
Gruß
Tobias Wo soll das stehen? Weder im EPC noch im WIS konnte ich den Eintrag finden (was aber nicht heißen muss, dass es ihn nicht gibt). Im Ãœbrigen ist der A 461 520 87 71 für die Militärstoßstange (zum Zeitpunkt der Entwicklung auch Canada- Stoßstange genannt.) Und die dürfen damit rumfahren.
Gruß René
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