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Hier geht gar nichts mehr
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Moin Oli,
sehr löblich <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-thumbsup.gif" alt="" /> Wenn nur mehr Leute so denken würden...


Gruß Thorsten

...irgendwas is´ ja immer!

http://www.patrol-welt.de
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ich möchte mal die proallradler etwas fragen, was mir immer noch nicht ganz klar ist und warum ich bisher auch nicht in den verein eingetreten bin.

ich lese stets im zusammenhang mit dem verein, also auch in der einschlägigen presse sowie den statements des vertretenden rechtsanwalts, daß man sich für diejenigen einsetzt deren fahrzeug ein sog. AF-fahrzeug ist. heisst daß denn nun im umkehrschluß, dass wenn ich dem verein angehören würde jedoch mein auto nicht zum AF-fahrzeug umgeschlüsselt hätte bzw. umgeschlüsselt bekäme, daß dann meine interessen zumindest hinsichtlich der kfz steuerthematik nicht vertreten werden könnten?

und ne anregung gleich hinterher: es wäre doch sicher nicht nachteilig wenn man den dialog mit angrenzende interessenverbänden wie z.b. der womo-fraktion suchen und vorantreiben würde - oder geschieht das bereits und ich habs nur nicht mitbekommen?

danke und sorry wegen der vielleicht eher blöden fragen.

so long

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träger Lüstling
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Zitat
daß man sich für diejenigen einsetzt deren fahrzeug ein sog. AF-fahrzeug ist.




<img src="http://www.vierma...ooya003.gif" alt="" />


Da heißt es:
Zitat
Zweck des Vereins ist die bundesweite Interessenvertretung von Geländewagenbesitzern im Bezug auf ihre Fahrzeuge.



Kini

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@ Kini,

ja schon klar - aber in sämtlichen berchten z.b. in der 4wheel fun gehts stets nur um die af-fahrzeuge!?!

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Scheffinschinör
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Weil, wenn ich das richtig verstanden habe, sich die AF in der Zone bewegen, die eben NICHT zu den reinen PKW gezählt werden können auf Grund : xxx ( udn hier steht dann der ganze Voraussetzungskrempel der für AF nötig ist und erklärt warum dem so ist... )

Falls es falsch ist werft mit Steine...

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Iss doch klar: heute AF, morgen der Allrad und übermorgen die Anhängelast!

Und wehren kann sich einer alein nu mal schwerlich. Von daher ist es mir nicht wichtig, obs jetzt um AF geht (berührt mich nich mehr), sondern darum, ein Sprachrohr zu haben, mit dem wir uns Gehör verschaffen können!


Kini

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Zitat
Weil, wenn ich das richtig verstanden habe, sich die AF in der Zone bewegen, die eben NICHT zu den reinen PKW gezählt werden können auf Grund : xxx ( udn hier steht dann der ganze Voraussetzungskrempel der für AF nötig ist und erklärt warum dem so ist... )

xxx = "Voraussetzung ist, dass die genannten Fahrzeuge [also auch AF] vorrangig zur Personenbeförderung ausgelegt und gebaut sind. Das ist der Fall, wenn die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche größer ist als die Hälfte der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs."

Falls also überhaupt ein Fzg unter diese Regel fallen könnte (wie z.B. der lange Mercedes G) stellt sich die alles entscheinde Frage, ob die o.g. Bedingung mit weggeklappten Rücksitzen geprüft wird oder nicht. Alle anderen Geländewagen, ob nun AF oder AC, werden sowieso nach Hubraum besteuert.


Gruß Klaus
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Zonenkonform
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Nun,
der Hacken ist ja ebend,das die kombinierte
Sitz- und Ladefläche ebend generell als
Sitzfläche angesehen wird und nicht als
Ladefläche.Und der Charakter des gesamten
Fahrzeuges(5-türer) wird ebend auch bewertet.
Deshalb sind auch bereits 2 Sitzige 5-türer
ohne Rückbank entsprechend nach Hubraum
versteuert worden.
Gruß aus Berlin

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Zitat
kombinierte Sitz- und Ladefläche ebend generell als Sitzfläche angesehen wird (...) Deshalb sind auch bereits 2 Sitzige 5-türer ohne Rückbank entsprechend nach Hubraum versteuert worden.

Eben. Und damit ist das ganze Gezeter um die Steueränderung zwar angebracht, aber wirkungslos. Das Gesetz ist wohl überlegt und alle Eventualitäten sind berücksichtigt. Ich glaube kaum, dass die Herren Rechtsanwälte von Pro Allrad da irgendwas ausrichten werden.

MIch würde nur noch interessieren, wo "kombinierte Sitz-/Ladefläche = Sitzfläche" verbindlich geregelt ist (BFH-Urteil?), deshalb habe ich mal Widerspruch eingelegt und werde dann sicher im Bescheid lesen können, warum das so seine Richtigkeit hat.


Gruß Klaus
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viermalvierer
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Moin moin und Einspruch,

diese 50 % Regelung ist überhaupt nicht wohl überlegt und widerspricht u.a.den Auflagen im EU Richtlinienumsetzungsgesetz.

Zwar ist das nationale Steuergesetz unabhängig, was bedeutet, dass besteuert werden kann, was und wie der Gesetzgeber es möchte – aber das was besteuert werden soll, muss definiert sein bzw. werden. Und genau hier ist der Gesetzgeber abhängig von der Definition in den EU- Richtlinien. Die Definitionen der Richtlinien sind verbindlich – also der Begriff „PKW“ als Definition. Eine eigenständige Definition im KraftStG gegensätzlich zur Rili. ist definitiv nicht zulässig.

Die Definition ist übrigens auch das Problem der Womos, die in der EU-Richtlinie als „PKW“ ausgewiesen werden. Der NRW Entwurf ist vom „Tisch“, weil er die Womos als „andere Fahrzeuge“ ausgewiesen hat, was sie nach Rili nicht sind.

Eine 50% Regel für AF Fahrzeuge würde bedeuten, dass die als „nicht PKW“ geltenden AF wieder zum „PKW“ definiert würden – und, wie gehabt, dass ist nicht zulässig.

Auf der Frage der Definition des Begriffes „PKW“ beruhte ja schon die 2.8t Regelung. Der Gesetzgeber musste erst die Definition (§23 Abs.6a) streichen, um an die vermeidlichen Mehreinnahmen zu kommen.

Wäre es zulässig gewesen, dann hätte man schon vor Jahren eine eigene Definition des Begriffes „PKW“ in das KraftStG aufgenommen. Auch hätte man eine 50% Regelung für die Fahrzeuge über 2.8t einführen können – wenn, ja wenn es denn zulässig gewesen wäre.

Ist aber nicht passiert, weil eine bereits unterteilte Fahrzeugart in der Definition „PKW“ nicht gegensätzlich zum Verkehrsrecht (jetzt EU-Richtlinie) erneut unterteilt bzw. definiert werden kann bzw. darf.

Übrigens hat das KBA das BMV bereits vor Jahren auf die Frage der Begriffsdefinition und den damit verbundenen Problematiken in der Besteuerung von Fahrzeugen hingewiesen – nur hat das BMV die KBA Warnungen förmlich ignoriert.

In diesem Sinn

Gruß aus dem aufsässigen Westen

Stefan
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Nur tote Fische schwimmen mit dem Fluß

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