Voriger Thread
Nächster Thread
Drucke Thread
Rate Thread
Seite 1 von 3 1 2 3
Joined: Aug 2006
Posts: 141
viermalvierer
OP Offline
viermalvierer
Joined: Aug 2006
Posts: 141
Guten Morgen an Alle...

Frage: Ein Auto, mit vier eingetragenen Sitzplätzen, aber ich habe fünf dabei, geht das, darfe ich das? Jaaaaa, es würden auch noch zehn mehr rein gehen :-), an die Lustigen von uns, nein ehrlich laut Fahrzeugschein vier eingetragene Plätze, aber was machen wenn doch mal fünf dabei habe? Darf ich so unterwegs sein, oder erlischt mir da die Betriebserlaubniss oder oder. Eine Person wäre dann nicht angegurtet...usw.
Gruß und danke wie immer Spidermann


Diejenigen, die glücklich sind, müssen nicht immer das Beste haben; Sie versuchen aber aus dem, was sie auf ihrem Weg finden das Beste zu machen.
::::: Werbung ::::: NB
Joined: Nov 2003
Posts: 16,494
Likes: 5
Offroad-Mc Frosch
Offline
Offroad-Mc Frosch
Joined: Nov 2003
Posts: 16,494
Likes: 5
StVO $21

Bußgeldkatalog von 2009

Und bei einer Kontrolle darf die Person die zuviel ist aussteigen und sich ein anderes Transportmittel suchen.
Abgesehen von der Haftung bei einem Unfall wink


Nichts ist besser als so ein Ding
Joined: Oct 2002
Posts: 238
fuel saving device
Offline
fuel saving device
Joined: Oct 2002
Posts: 238
Hallo,

der Satz in der StVO §21 "In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind." sagt nur aus, dass jede Person die befördert wird, auch angeschnallt sein muss und nicht mehr Personen befördert werden dürfen, als Sicherheitsgurte vorhanden sind. Sie sagt aber nichts darüber aus, wieviele Sitze in einer Zulassungsbescheinigung eingetragen sein müssen. Das heißt, die Anzahl der zu beförderten Personen kann von der Anzahl der eingetragenen Sitzplätze abweichen.

Übrigens wurde die StVO §21 (1) erst Mai 2006 dahin gehend geändert, dass Anzahl der zu beförderten Personen = Anzahl der Sitzgurte sein muss. Vorher hieß es nur, dass jeder Sitz einen Gurt haben muss. Somit stellte die bloße Überschreitung der in der Zulassungsbescheinigung angegebenen Sitzplätze durch die Anzahl der im PKW beförderten Personen keine Ordnungswidrigkeit nach § 23 StVO dar.

Folglich würde ich sagen, Du kannst fünf Personen befördern, sofern jeder Sitz einen Gurt hat und die Person sich anschnallt, oder wenn sich derjenige nicht anschnallen möchte, pack ihn in den Kofferraum, dass ist billiger:

Tatbestände des § 21
§ 21 Abs. 1a, § 21a Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 99.2 BKat
121130 Sie beförderten auf der Ladefläche des Fahrzeuges Personen. ( B - 1 ) 5,00 Euro


Grüße
Reinhard




Joined: May 2002
Posts: 26,381
Likes: 134
Mogerator
Online Content
Mogerator
Joined: May 2002
Posts: 26,381
Likes: 134
Hmm, bei mir im Mog dürfen zwei Personen mehr mitfahren als Gurte vorhanden sind. Wenn ich den nachgerüsteten Gurt auf dem rechten Beifahrersitz wieder rausschmeiße, auch drei...


Grüße
DaPo


Fußball war doof, Fußball ist doof, Fußball bleibt doof.
Joined: Oct 2002
Posts: 238
fuel saving device
Offline
fuel saving device
Joined: Oct 2002
Posts: 238
Hallo DaPo,

das wäre dann dieses Thema. :-)))

Sitzgurtpflicht für den Hersteller bei Fahrzeugneuzulassung - in Deutschland:

Pkw Vordersitze 1. Januar 1974
Pkw Rücksitze 1. Mai 1979
Kleinlaster 1. Januar 1992
Lastwagen 1. Januar 1992
Reisebus 1. Januar 1999
Linienbus/Schienenfahrzeuge - nicht vorgeschrieben


Gruß
Reinhard

Joined: May 2002
Posts: 26,381
Likes: 134
Mogerator
Online Content
Mogerator
Joined: May 2002
Posts: 26,381
Likes: 134
Jau. smile

Aber es gab auch noch Ausnahmen, so wurden bei einem unserer LKWs (Mitte '92) die Gurte wieder rausgeschmissen, weil man sich bei jedem Schlagloch stranguliert hat (Luftfedersitze mit teils am Sitz, teils am Fahrerhaus befestigten Gurten: völlig untauglich)


Grüße
DaPo


Fußball war doof, Fußball ist doof, Fußball bleibt doof.
Joined: Jul 2003
Posts: 9,015
Likes: 3
Selberorganisator
Offline
Selberorganisator
Joined: Jul 2003
Posts: 9,015
Likes: 3
und fahrzeuge mit längs eingebauten sitzen (landy, buschtaxi und div. wohnmobile) benötigen erst seit kurzem (3/4 jahre) einen sicherheitsgurt.


Es ist schon ok,
es tut gleichmäßig weh.
Joined: Jan 2005
Posts: 14,355
Likes: 27
Habemus Papam
Offline
Habemus Papam
Joined: Jan 2005
Posts: 14,355
Likes: 27
Original geschrieben von reinhard
Hallo,

der Satz in der StVO §21 "In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind." sagt nur aus, dass jede Person die befördert wird, auch angeschnallt sein muss und nicht mehr Personen befördert werden dürfen, als Sicherheitsgurte vorhanden sind. Sie sagt aber nichts darüber aus, wieviele Sitze in einer Zulassungsbescheinigung eingetragen sein müssen. Das heißt, die Anzahl der zu beförderten Personen kann von der Anzahl der eingetragenen Sitzplätze abweichen.

Ja natürlich kann ich auch mir leeren Sitzen fahren.
Sie sagt aber in keinsterweise,dass du mehr Personen
mitnehmen darfst als Plätze eingetragen sind.
Je nach Fahrzeug hat das nämlich etwas mit dem zGg.zu tun.
Im Falle eines Unfalls wird sich deine Versicherung totlachen.

Joined: Oct 2002
Posts: 238
fuel saving device
Offline
fuel saving device
Joined: Oct 2002
Posts: 238
OK,

ums "kurz" zumachen woher ich meine "Weisheit" nehme. In den im Link genannten Gerichtsurteilen ging es u.a. um sechs Mitfahrer in einem Cabrio, welches in einen Unfall verwickelt war, da logischerweise einer der Mitfahrer nicht angeschnallt war (nur fünf Gurte und fünf eingetragene Sitze), wollte die Versicherung nicht unbedingt für dessen Schaden aufkommen. Das ganze ging natürlich vor Gericht und der Geschädigte bekam Recht, bzw. eine relativ geringe Teilschuld.

Hier noch der Link, woher ich meine Einschätzung habe, dass die Anzahl der eingetragenen Sitze, nicht identisch mit Anzahl der vorhanden Sitze sein muss. Anzumerken ist noch, dass diese Ausführung geschrieben wurde, als nach der Straßenverkehrsordnung nur die Sitze Sicherheitsgurte haben mussten, aber nicht unbedingt die zu beförderten Personen angeschnallt sein müssen, falls alle Gurte schon belegt sind:

http://www.gdp-borken.de/Archiv/Archiv-Urteile/sitze.htm

Gut, das zulässige Gesamtgewicht spielt auch eine Rolle (für die Polizei), aber ich denke mal auch hier, wie schon bei nicht eingetragenen Fahrzeugveränderungen, wird die Versicherung nachweisen müssen, wenn sie nicht bezahlen will, dass die Überschreitung des zusätzlichen Gesamtgewichts ursächlich für den Unfall verantwortlich war. Ich weiss aber nicht, ob eine Überschreitung des Gesamtgewichts überhaupt unter die Obligenheitsverletzungen im Versicherungsvertrag fällt. Außer man nimmt diese her "eine nachträgliche Gefahrerhöhung ohne Einwilligung des Versicherers." Aber dann hätte eine Einhaltung des zulässigen Gesamtgewichts den Unfall verhindert und dies muss der Versicherer nachweisen.

Da wir in Deutschland für Fahrzeuge eine Pflichtversicherung haben gilt immer noch:

"Wurde die Obliegenheitsverletzung zwar grob fahrlässig begangen, hatte sie jedoch weder Einfluss auf die Feststellung des Versicherungsfalls noch auf die Feststellung und den Umfang des zu ersetzenden Schadens, dann entfällt der Regress gänzlich."

heisst, die Versicherung muss komplett bezahlen!

Und auch im Falle, dass die Obligenheitsverletzung ursächlich den Unfall verschuldet, bzw. nicht verhindert hat, gelten Regressgrenzen für den Versicherungsnehmer:

"Sofern der gesamte von der Versicherung zu regulierende Schaden nicht geringer ist (dann ist der Regress auf die Schadenshöhe begrenzt), gelten folgende Höchstbeträge:

* Für den Fall der Verletzung einer Obliegenheit vor dem Versicherungsfall ist der Regress auf 5.000 € begrenzt.
* Für den Fall einer Obliegenheitsverletzung im bzw. nach dem Versicherungsfall kommt eine abgestufte Regressbegrenzung zur Anwendung:
o Liegt eine besonders schwerwiegende vorsätzlich begangene Obliegenheitsverletzung vor, so ist der Versicherungsregress ebenfalls auf 5.000 € begrenzt.
o Im Normalfall einer fahrlässigen Obliegenheitsverletzung nach dem Versicherungsfall beträgt der höchste Regressbetrag 2.500 €."



Das oben genannte gilt nur für die Haftpflicht, bei Kaskoschäden, also Schäden am eigenen Fahrzeug, steht oft in den Versicherungsbedingungen:

"Bei grob fahrlässiger Verletzung einer der Pflichten ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens zu kürzen.
Die Beweislast, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, trägt der Versicherungsnehmer"


Gruß
Reinhard

Zuletzt bearbeitet von reinhard; 24/09/2010 07:47.
Joined: Jan 2005
Posts: 14,355
Likes: 27
Habemus Papam
Offline
Habemus Papam
Joined: Jan 2005
Posts: 14,355
Likes: 27
Das Urteil ist von 1983.

Und ich meinte Personenschäden.

Zuletzt bearbeitet von Caruso; 24/09/2010 11:13.
Seite 1 von 3 1 2 3

Link Copied to Clipboard
Forum Search
Member Spotlight
Posts: 115
Joined: May 2002
May
M D M D F S S
1 2 3 4 5
6 7 8 9 10 11 12
13 14 15 16 17 18 19
20 21 22 23 24 25 26
27 28 29 30 31
::: VIERMALVIER.DE::: Werbung ro
Aktivste Themen(Ansichten)
17,639,813 Hertha`s Pinte
7,426,425 Pier 18
3,499,997 Auf`m Keller
3,347,803 Musik-Empfehlungen
2,516,883 Neue Kfz-Steuer
2,332,136 Alte Möhren ...
Wer ist online
2 members (toyotom, 1 unsichtbar), 253 guests, and 0 robots.
Key: Admin, Global Mod, Mod
::WERBUNG:: Klick to sponsor VMV
Top Likes Received (30 Days)
DaPo 3
BedaB 2
WoMoG 2
oldie 1
Heutige Geburtstage
There are no members with birthdays on this day.
Neueste Mitglieder
Darktime, Hehomarco, Dzakob, Egika, king463
9,897 Registrierte Benutzer
Top Schreiber
DaPo 26,380
Yankee 16,494
Ozymandias 16,236
ranx 16,049
RoverLover 15,075
:::: VIERMALVIER.DE:::: WERBUNG
Foren Statistiken
Foren36
Themen44,256
Posts671,772
Mitglieder9,897
Most Online1,320
Jan 2nd, 2020
Powered by UBB.threads™ PHP Forum Software 7.7.5