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jimi Offline OP
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Berlin im Jahre 2011:

Die Polizei muss jetzt, wie alle anderen, einen Parkplatz suchen und ein Ticket lösen.

Auch im Einsatz ! Ausnahme: Sondereinsatz mit Blaulicht.


Wenn die z.B. irgendwo zur Zeugenvernahme hinmüssen, heissts erstmal Parkplatzsuchen. Wenn es länger dauert, muss einer runter und nachlösen.
Das Geld muss erstmal verauslagt werden und muss dann mittels eines Antrags von der Behörde zurückgefordert werden.
Das bedeutet nicht nur zusätzlichen, erheblichen Verwaltungsmehraufwand, sondern kann im Einzelfall auch gefährlich sein.


Manchmal denke ich ugh ... ich bin nur von Geisteskranken umgeben.

Hilfeeeeeeeeee !!!!!!

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Selberorganisator
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hier bei uns halten die vor der pommesbude sogar in zweiter reihe.


Es ist schon ok,
es tut gleichmäßig weh.
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Kleiner Drückeberger
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war das jemals anders?


"Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern"
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Hier geht gar nichts mehr
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Original geschrieben von jimi
Berlin im Jahre 2011:

Die Polizei muss jetzt, wie alle anderen, einen Parkplatz suchen und ein Ticket lösen.

...

Das ist so und das war auch schon so.

StVO

§38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht

(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.

Es ordnet an:

"Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".


Dann gibt es sinnvollerweise noch Ausnahmegenehmigungen für Parken, etc. pp. von der jeweiligen Ordnungsbehörde; aber nicht automatisch.

Ansonsten haben sich die Herrschaften an die Verkehrsregeln zu halten wie jeder andere auch.

Und das ist auch besser so.

Auch wenn einige wenige das selbst manchmal nicht einsehen und denken sie können machen was sie wollen.


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jimi Offline OP
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ugh mannmannmann


Wenn die im Carée rumgurken und nach ner Parke suchen, kostet das Zeit und somit Geld. Ausserdem bindet es Arbeitskraft.

Wenn´s in ner Wohnung dann mal Stress gibt, soll man dann sagen "Kollege, kämpf´ mal schön weiter, ick geh´erstmal die Parkuhr füttern" ? stupid


Teile der Gesellschaft sind nicht nur dumm, sondern auch vor Neid zerfressen.

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Sprachkehler
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Sprachkehler
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Seit es so Typen gibt, die alles und jeden verklagen (koennen), werden die halt auf Nummer sicher gehen wollen.
Da hat doch so ein Typ in irgendeinem deutschen Kaff schon mehrfach jeden wegen falsch parken verklagt, sogar einen Rettungshubschrauber.
Denen haben wir solch einen Irrsinn wohl zu verdanken...


"Gib mir Bier oder gib mir den Tod! ...oder beides!" [Al Bundy]

Endlich kein Berliner mehr!
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Kleiner Drückeberger
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Kleiner Drückeberger
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Original geschrieben von landcruiser
Das ist so und das war auch schon so.

StVO
§38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht
....und das von dir traurig
Eigentlich greift hier der
----------------------------------
§35 Sonderrechte

(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.
----------------------------------

Knackpunkt der Teil nach dem letzten Komma


"Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern"
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Kleiner Drückeberger
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Kleiner Drückeberger
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Original geschrieben von jimi
Wenn die im Carée rumgurken und nach ner Parke suchen, kostet das Zeit und somit Geld. Ausserdem bindet es Arbeitskraft.

So wie beim Handwerker auf dem Weg zur gebrochenen Frischwasserhauptleitung im 6.OG oder dem Liefer-LKW der den 3x2m Glastisch liefert.


Zitat
Wenn´s in ner Wohnung dann mal Stress gibt, soll man dann sagen "Kollege, kämpf´ mal schön weiter, ick geh´erstmal die Parkuhr füttern" ?
Nö,
dann kann er unter der Decke von §35 Parken wo er will und sogar nach §38 anrücken.

Die Freigabe für Sonder- und Wegerechte erteilt (ich glaub in allen Bundesländern?) die jeweilige Zentrale im Vorfeld oder in Ausnahmefällen unmittelbar nach Beginn zB einer Verfolgungsfahrt.


"Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern"
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Original geschrieben von Troll
Original geschrieben von landcruiser
Das ist so und das war auch schon so.

StVO
§38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht
....und das von dir traurig
Eigentlich greift hier der
----------------------------------
§35 Sonderrechte

(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.
----------------------------------

Knackpunkt der Teil nach dem letzten Komma

dito aetsch2

wir wissen doch beide wie

"soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist."

zu subsumieren ist

und was da in der Praxis passiert

und besonders unter Beachtung, der gern überlesenen Einschränkung:

"Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden."

sie habens halt mal wieder übertrieben

und dann kommen solche Reaktionen

genau wie wenn das rote Auto mit blau im Kreisel umfällt und die Platikkästen samt glasigen Inhalts auf der Straße verteilt sind

oder

wenn die Schwatten bei einer angeblichen Verfolgung jemand zum Krüppel fahren, vor Gericht falsch aussagen und dabei dann dummerweise erwischt werden

oder

mit 207 über die Bahn nageln und dabei jemand umbringen und sich nachher mit "Dienstfahrt" ohne Tatütata rausreden wollen

die üblichen Auswüchse einiger weniger eben

die aber genau zu solchen Konsequenzen führen

naja, derzeit haben die Schwatten bei uns gaaanz andere Probleme

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Original geschrieben von Troll
...
Die Freigabe für Sonder- und Wegerechte erteilt (ich glaub in allen Bundesländern?) die jeweilige Zentrale im Vorfeld oder in Ausnahmefällen unmittelbar nach Beginn zB einer Verfolgungsfahrt.

Ja klar, 5m vor der roten Ampel für die Kreuzung, damit die Pizza nicht kalt wird. auslach

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