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#488094 04/02/2012 17:26
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Besserwessi
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Besserwessi
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Original geschrieben von Maschtuff
Original geschrieben von Till
Der Notar wird auch in Erfahrung bringen, was es überhaupt zu erben gibt - und dran denken: man kann auch Schulden erben. Die können im Erbschein stehen . . . oder auch nicht, weil bis dato unbekannt.

Unsinn! Er hat doch deutlich gemacht, dass er NICHT erben will!

Deine Antwort macht hinreichend deutlich, daß Du persönlich mit - warum auch immer - "problematischen" Erbschaften noch niemals etwas zu tun hattest grin

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Die gute Seele
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Die gute Seele
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was ich so gelesen habe, weils mich interessiert hat, wäre der Notar die richtige Anlaufstelle.
An anderer Stelle stand sogar was von 6 Monats-Frist bei Auslandserbschaft, aber das ganze Prozedere kann von Land zu Land völlig unterschiedlich sein.
Ich würd das Geld für nen Notar investieren.

Hier gibts mehr Infos:

mehr Input


G-aby
burgerfrau

463.204



Till #488100 04/02/2012 18:03
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Homo Stupidus
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Homo Stupidus
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Zitat
daß Du persönlich mit - warum auch immer - "problematischen" Erbschaften noch niemals etwas zu tun hattest

MacBundy will nicht erben.
oder?





Solange Gerste draußen wächst ist Bier mein Gemüse.





Till #488101 04/02/2012 18:03
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Sprachkehler
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Kurzes update...
Nachdem sich meine Frau nochmal durch den Wust gewuehlt hat, fand sie ein Hinweisblatt, dass ich die Annahme des Schriftstueckes ablehnen kann (also nicht wie von mir vermutet vom Erbe), wenn dieses in einer Sprache verfasst ist, welche ich nicht verstehe (steht da so), nicht in der Amtssprache meines Zustellortes verfasst ist, ueberhaupt nicht in einer Amtssprache, oder ihm keine Uebersetzung in einer dieser Sprachen beilgelegt ist.

Die ersten Punkte treffen komplett zu, eine Uebersetzung ist aber beigelegt.
Allerdings ist diese eher so eine komprimierte Zusammenfassung (wenn ueberhaupt).
Alle Seiten sind sicher nicht uebersetzt.
Auf der (wohl) ersten auslaendischen Seite steht als Ueberschrift uebersetzt wohl 'Forderrung', oder 'Aufforderung' und mit Bleistift wurde ein ausgeschriebenes Datum in ein reines Zahlendatum (14.02.2012) geaendert.
Davon findet sich in der Uebersetzung nichts...

Jetzt meine Ueberlegung, den ganzen Krempel eintueten und mit der unterzeichneten Annahmeverweigerungserklaerung zurueck ans Gericht.
Kommt dann das ganze irgendwann komplett uebersetzt nochmal zu mir zurueck?
Oder hat sich die Sache damit dann erledigt?

Alles Mist!

edit: NEIN, ich will nichts erben, nur die Sache vom Hals haben...

Zuletzt bearbeitet von MacBundy; 04/02/2012 18:04.

"Gib mir Bier oder gib mir den Tod! ...oder beides!" [Al Bundy]

Endlich kein Berliner mehr!
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Homo Stupidus
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Zitat
nur die Sache vom Hals haben...

wurde doch geschrieben wie das geht.
anwalt/notar und schon hat der die arbeit und du die ruhe.
kostet nicht die welt.


ps
bei so heikelen fragen würde ich niemals einem forum trauen.



Zuletzt bearbeitet von azeh; 04/02/2012 18:08.

Solange Gerste draußen wächst ist Bier mein Gemüse.





azeh #488106 04/02/2012 18:14
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Besserwessi
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Original geschrieben von azeh
Zitat
nur die Sache vom Hals haben...

wurde doch geschrieben wie das geht.
anwalt/notar und schon hat der die arbeit und du die ruhe.
kostet nicht die welt.


ps
bei so heikelen fragen würde ich niemals einem forum trauen.

Genau so solltest Du das angehen.

Till #488111 04/02/2012 18:26
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Motze, festhalten, so gehts in Kenia zum Brötchenholen
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Gibt doch die Möglichkeit, hoffe ich, das Erbe einzusehen, bevor man es annimmt.
Mc Bundy, Vorsicht in Ehren, aber auch nichts verschenken!
Ich weiß, wovon ich rede, geht mit zwei ehemals vertrauten Schwestern ins 5te Jahr.


An und ist das Leben für sich schön.
Till #488114 04/02/2012 18:34
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Muschelschubser
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Muschelschubser
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Hallo!

Den meisten Vor-Schreibern ist nix hinzuzufügen.

Wir haben das ganze vor 2 Wochen ganz unkompliziert mit Notar (!) durchexerziert. Erbin sollte meine Frau sein. Weil bei Ablehnung durch diese dann aber das Erbe automatisch auf mich bzw. in der Folge auf unsere Kinder übergegangen wäre, mussten wir alle zusammen bzw. jeder einzeln das Erbe ausschlagen! (hast Du Frau/Kinder? Dran denken!) Und das ham wir den Notar für insgesamt 18 € und nen Keks machen lassen. Hat ungefähr 10 Min. gedauert, total easy! Ich hatte auch Bammel vor den Kosten, aber siehe oben. Achja, und 6-Wochen-Frist beachten, aber das steht oben ja auch schon.
Einschränkung: Das ganze war eine Inlandsgeschichte - ich weiß natürlich nicht, wie so etwas international aussieht.

Viel Glück

Markus


“Ich finde, wer am Ende des Tages keine grünen Knie hat, sollte sein Leben ernsthaft überdenken.” (Calvin)
Till #488115 04/02/2012 18:39
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Maschtuff
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Maschtuff
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Original geschrieben von Till
Original geschrieben von Maschtuff
[quote=Till]Der Notar wird auch in Erfahrung bringen, was es überhaupt zu erben gibt - und dran denken: man kann auch Schulden erben. Die können im Erbschein stehen . . . oder auch nicht, weil bis dato unbekannt.

Unsinn! Er hat doch deutlich gemacht, dass er NICHT erben will!

Deine Antwort macht hinreichend deutlich, daß Du persönlich mit - warum auch immer - "problematischen" Erbschaften noch niemals etwas zu tun hattest grin [/quote]


Du bist ja eigentlich nie so witzig, wie der echte Till. Hier aber habe ich doch mal herzhaft ueber Deine Antwort lachen muessen. whistle2

(Die Anonymitaet im Net ist manchmal eben doch ein Vorteil! smile )

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Sprachkehler
OP Offline
Sprachkehler
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Original geschrieben von flaterric
Gibt doch die Möglichkeit, hoffe ich, das Erbe einzusehen, bevor man es annimmt.
Mc Bundy, Vorsicht in Ehren, aber auch nichts verschenken!

Ich will es nicht, egal was es ist.
Den Fehler hab ich einmal gemacht.
Soll die Familie damit gluecklich werden. Ich schenks ihr gerne und hab meine Ruhe, weil ich nichts mit denen zu tun haben muss...

Also naechste Woche zum Notar.

Achso...
Bleibt die Frage des zustaendigen Nachlassgerichts. Das waere meins hier in Berlin?
Oder muss sich der Notar dann damit beschaeftigen?


"Gib mir Bier oder gib mir den Tod! ...oder beides!" [Al Bundy]

Endlich kein Berliner mehr!
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