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#514851 18/07/2012 10:34
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Süchtiger
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Hallo,
ich möchte nur mal kurz informieren, was bei einer Verschiffung nach Namibia so auf einen (zumindest finanziell) zukommen kann.

Bremach mit RoRo (meiner ist nicht Container tauglich)ohne Ankunftsgarantie (4-8 Wochen nach Anlieferung im Hafen), dafür mit Unterstellung in Walfish Bay beim Agenten, mit allem drum und dran (hoffe ich) 4800.- Euro.
Das tollste aber, innerhalb 3 Jahre nach Abfahrt aus der EU muß das Fahrzeug wieder in der EU ankommen, sonst werden 29% Zoll, Steuern usw. des Zeitwertes bei Wiedereinfuhr fällig. Leider ist mein Bremach keine 20 Jahre alt. Für diesen Fall.

Schade, wieder eine Option weniger. eek

Gruß Manfred

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Moin,

bei welcher Spedition haste dich denn da erkundigt? Bei uns war damals der Preis garantiert (retour 5.600,- tutti completti ohne böse Überraschungen und Kleingedrucktem und mit Ankunftsgarantie). Es gibt da schon verlässliche Fahrpläne, die mit +/- 3 Tagen schon recht pünktlich und zuverlässig sind. Sind deine 4.800 one way oder retour? Namibia-Spezialisten sind ebertsped.de

Original geschrieben von bremach11
Das tollste aber, innerhalb 3 Jahre nach Abfahrt aus der EU muß das Fahrzeug wieder in der EU ankommen, sonst werden 29% Zoll, Steuern usw. des Zeitwertes bei Wiedereinfuhr fällig. Leider ist mein Bremach keine 20 Jahre alt. Für diesen Fall.

Gruß Manfred

Davon habe ich ja noch nie gehört und was soll denn das für eine Regelung sein? Quelle? Für sowas gibts ja da Carnet de Passage, das ein Jahr gültig ist, das man aber auch verlängern kann.

Wieso machen dir denn die 3 Jahre Sorgen?
So lange unten bleiben? Glaube ich nicht.
Auto unterstellen und regelmäßig wiederkommen? Denkbar, machbar aber dann muss man es auch machen, d.h. jedes Jahr einmal oder öfter runterfliegen. Teuer! Dann sind aber nicht die 3 Jahre das Problem, sondern schon 2 Jahre, denn dann musst du die südafrikanische Zollunion verlassen haben und für einen Wiedereintritt über ein Drittland (Zambia/Angola/Mocambik) wieder einreisen
Runterschiffen und etappenweise heimfahren? S.o. Machbar aber in Etappen teuer und auch dafür braucht man nicht 3 Jahre.

Beschränke dich doch mal auf ein Jahr mit denkbarer Verlängerung des Carnets.
Das macht die dennoch hohen Kosten überschaubar, man weiß in dieser Zeit, ob man mal wiederkommt (Karre unten lassen und hier Saisonkennzeichen anmelden) oder ob das generell keine gute Idee war.

Nicht die Flinte ins Korn werfen und so einen Trip direkt abblasen. Obwohl wir selber mit dem eigenen Auto unten waren, fahren wir regelmäßig wieder runter und mieten uns da was. Geht auch.

Gruß



Greenlandy goes back to South Africa in 2025... stay tuned and follow us on our new website

www.greenlandy.com
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Ich denke, hier geht es nicht um das Carnet, sondern um die Vorschrift, dass Gemeinschaftsgut (Waren, die im Zollgebiet der EU gefertigt wurden) nach Ausfuhr aus dem Gemeinschaftsgebiet innerhalb von drei Jahren wieder in dasselbe zurück eingeführt werden müssen, um zoll- und steuerfrei in den (Waren-)Verkehr wiedereingebracht zu werden. Für die Verzollungspflicht ist es erstmal unerheblich, wenn sich die Eigentmsverhältnisse in der Zeit nicht geändert haben.

Allerdings: Es sit möglich, die Dreijahresfrist aufgrund verschiedener Umstände zu überscheiten, und eine entsprechende Fristerstreckung ist angeblich mäöglich. Da würde ich mich auf jeden Fall bei der Behörde, am besten gleich bei der Bundesfinanzbehörde erkundigen.

Marcus


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Hallo greenlandy:

dies Angebot habe ich gestern schriftlich für one-way von Ebert bekommen.
mit dem Hinweis: "Abfahrt und Ankunft können nicht garantiert werden" RoRo Preis 3425.- +1305.- sonstige Kosten.

Hallo Markus:
Ich habe mich beim Zoll direkt erkundigt, nachdem ich den Hinweis im Woik Katalog bei "Verschiffung" gefunden habe.
Keine Ausnahmen möglich war die eindeutige Antwort. Siehe auch "www.zoll.de" - Voraussetzungen Rückwaren.

Gruß Manfred


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Hallo Manfred,

ich hab' jetzt leider keine Zeit für eingehendere Recherchen. Aber frage nochmal nach, nicht beim Zoll - das ist genauso sinnlos, wie von der Polizei eine Rechtsauskunft zu erfragen. Suche Dir die zuständige Stelle in der Bundesfinanzverwaltung und berufe Dich darauf, ein "Reisender" im Sinne des EU-Zollrechts zu sein. Ich habe da gerade was gefunden, eine Arbeitsanweisung zwar für den Österr. Zoll, bezieht sich aber auf das EU-Recht und ist somit auch in D anwendbar:

Arbeitsanweisung Ausfuhr Gemeinschaftswaren - pdf

Das ist noch nicht hinreichend, aber vielleicht ein Ansatzpunkt für weitere Recherche.

Marcus


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Der mit der Feuerschale tanzt
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K
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Diese 3- Jahresregel gilt doch sicher nur dann, wenn das Auto abgemeldet wurde. Solange das Auto in D registriert ist (= dt. Nummernschilder und Versicherung hat), sollte das doch gleichgültig sein, oder? Mein Auto war nur 2 1/2 Jahre ausserhalb, es hat aber auch niemanden interessiert bis auf die Damen von der Zulassungsstelle: der TÜV war abgelaufen. Aber auch da reichte ein Schreiben und das Versprechen, bei Einreise auf kürzestem Wege eine Prüfstelle aufzusuchen.

Oder handelt es sich um südafrikanische Einfuhrsteuer?


Das Beste kommt noch.
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Der Zoll ist Teil der Bundesfinanzverwaltung, die Zollstellen vor Ort sollen keine Auskünfte mehr geben, dadür ist das IWMdes Zolls zuständig, Erfahrungsgemäss ist die Qualität der Auskünfte dort nicht besser als bei der Zollstelle.

Grundsätzlich gilt für die Rückwarenabfertigung, auch ein angemeldetes Fahrzeug wird als Rückware behandelt, für die Abgabenfreiheit eine Frist von drei Jahren, von diesen drei Jahren kann abgewichen werden

Zitat
Artikel 185 Zollkodex
(1) Gemeinschaftswaren, die aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft
ausgeführt worden sind und innerhalb von drei Jahren wieder
in dieses Zollgebiet eingeführt und dort in den zollrechtlich freien
Verkehr übergeführt werden, werden auf Antrag des Beteiligten von
den Einfuhrabgaben befreit.


Jedoch gilt folgendes:
— Die Frist von drei Jahren kann überschritten werden, um besonderen
Umständen Rechnung zu tragen;
die besonderen Umstände sind nicht definiert!

Zuletzt bearbeitet von buckdanny99; 19/07/2012 07:31.

Chevy Blazer -Fuel to Noise Converter-

das Leben ist eher breit wie lang und wir steh´n alle mittenmang.
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Hallo buckdanny99,
danke für Deine Antwort. Die Sache als solche ist somit klar (leider). Es gilt also "nur" die besonderen Umstände von irgendeiner offiziellen Stelle definieren zu lassen.
Ich versuche mein Glück.

Gruß Manfred

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Hallo Manfred,

ich habe mich mal ein wenig durch die Rechtsprechung zum Art. 185 Zollkodex (Rückwaren) gewühlt. Dein Fall, bzw. ein ähnlicher Sachverhalt taucht da nirgends auf. Normalerweise geht es bei Fahrzeugen immer nur um eine im Ausland durchgeführte Veredlung (Aufrüstung), oder um ein Fahrzeug, das zwischenzeitlich im Ausland zugelassen war.

Grundsätzlich kannst Du den Erlass eines Feststellungsbescheids beantragen, in welchem gleichsam vorab über eine im Ausfuhrfall bestehende (oder nicht bestehende) Abgabenpflicht entschieden wird. Ich weiß nicht, ob das in D so funktioniert, aber probieren kann man es ja.

Wie ist das eigentlich in Namibia? Darfst Du da so ohne weiteres ohne Dein eingeführtes Fahrzeug ausreisen?

Marcus


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Süchtiger
OP Offline
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Hallo Marcus,
danke für Dein Bemühen.
Mit dem 1 Jahrescarnet gibt es kein Problem bei der Ausreise, dies wird dann immer weiter verlängert d.h. neu beantragt und bezahlt. Das Fahrzeug wird nicht in den Pass eingetragen.

Gruß Manfred

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