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Ingo_M Offline OP
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bin echt gespannt!!!!



Ihr Schreiben vom 08.10.2012
Aktenzeichen *******


Sehr geehrte Frau ******,

in ihrem oben genannten Schreiben verhängen sie ein Verwarnungsgeld nach §56 und $57 OwiG.
Sicherlich ist Ihnen entgangen das spätestens seit dem 29.11.2007 das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten nach gültiger Rechtssprechung ungültig und nichtig ist. ((BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147)


Laut Veröffentlichung des Bundesgesetzblattes 866 vom 24.04.2006 wurde mit dem Ersten Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht und vom 29.11.2007 mit dem Zweiten Gesetz zur Bereinigung von Bundesrecht, unter anderem folgendes neu geregelt:
„…Artikel 57 Aufhebung des Einführungsgesetzes zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten Das Einführungsgesetz zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten vom 24. Mai 1968 (BGBl. I S. 503), zuletzt geändert durch Artikel 25 des Gesetzes vom 13. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3574), wird aufgehoben…“
Im Einführungsgesetz wird der Geltungsbereich definiert.
Das BVerwGE sagt in seiner aktuellen Rechtssprechung:
„…Gesetze, die keinen räumlichen Geltungsbereich definieren, sind NICHTIG!
Diese Gesetze sind wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147)! „Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können. Ein Gesetz das hierüber Zweifel aufkommen läßt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.“ (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147). „Hierbei hat der Normgeber überdies zu beachten, daß sich eine derartige Norm in aller Regel nicht an einen fachlich qualifizierten Personenkreis wendet, er mithin nicht davon ausgehen kann, jedermann könne Karten oder Texte mit überwiegendem juristischen Inhalt lesen.“ (BVerwG a.a.O) (BVerfG 1 C 74/61 vom 28.11.1963)…“
Die hier aufgeführten Gerichtsurteile und Gesetzesänderungen und deren Folgen sind nachzulesen auf
http://www.dpolg‐sachsen.de/aktuell/ (Internetseite der Polizeigewerkschaft Sachsen) vom 28.09.2011 als Beitrag vom Landesvorstand Volker Schöne.

Ich bitte zu meiner Rechtssicherheit um eine verbindliche Antwort ob meine Argumente der Grundlage entbehren.
Ihre verbindliche Antwort erwarte ich innerhalb von 14 Tagen nach Eingang meines Schreibens. Bis zur Zustellung Ihres Antwortschreibens bitte ich um Aussetzung Ihrer Zahlungsfrist, da es um eine Frage der Rechtssicherheit geht.
Weiterhin bitte ich sie bei Ihrem Antwortschreiben um eine Unterschrift. Nach gültiger Rechtssprechung ist der Zusatz: „Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig“ nicht zulässig, entsprechende Urteile kann ich Ihnen gerne mitteilen.
Sicherlich muss ich sie in diesem Zusammenhang nicht auf §839 und §823 BGB hinweisen.

Mit freundlichen Grüßen
In Erwartung Ihres rechtsverbindlichen Antwortschreibens
Ingo Merkel
Bitte sehen Sie es mir nach das ich Ihren Anhörungsbogen aufgrund fehlender Rechtssicherheit nicht ausgefüllt habe.


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wie hoch war das Verwarnungsgeld und was bedeutet in diesem Fall 'Falschparken ' ?

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da bin ich ja mal gespannt, ob die STVO räumlich beschrieben werden muss. Wäre schön, wenn es klappt, aber meine Prognose:


Verka kt.

Neben einigen Crackkonsumenten sitzen in den Schreibenverfassungsbüros auch Leute mit Bildung, die sich um die Rechtmäßigkeit kümmern.

Solche Schreiben (Auch: Die deutsche Einheit ist nichtig, Grüne-Plaketten-Pflicht verfassungswidrig etc.) kursieren immer mal.
Leider nur begrenzt richtig zitiert und auf das Empörungsbestreben des Lesers ausgerichtet.
Vermutlich verspielst Du deinen Einspruchszeitraum.

Zumal es sich bei Verkehrsschildern (so es denn um ein solches ging) um eine allgemein verständliche Verfügung handelt.


Dann sollte unbedingt §5 Owig angesehen werden, da ist die räumliche Geltung abgedruckt



Viel Glück

Atze



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§ 5
Räumliche Geltung


Wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, können nur Ordnungswidrigkeiten geahndet werden, die im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes oder außerhalb dieses Geltungsbereichs auf einem Schiff oder in einem Luftfahrzeug begangen werden, das berechtigt ist, die Bundesflagge oder das Staatszugehörigkeitszeichen der Bundesrepublik Deutschland zu führen.


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unerschütterliches sonniges Gemüt
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man könnte das delikt auch einfach einsehen und die 5.- euro bezahlen .....


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familienpolitisch blinde Forumslusche mit Kontrollverlust über sein Leben
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Original geschrieben von Ingo_M
Nach gültiger Rechtssprechung ist der Zusatz: „Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig“ nicht zulässig,

demnach wären auch Schreiben vom Finanzamt ungültig ? stupid

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Original geschrieben von Bandido
Original geschrieben von Ingo_M
Nach gültiger Rechtssprechung ist der Zusatz: „Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig“ nicht zulässig,

demnach wären auch Schreiben vom Finanzamt ungültig ? stupid


und die Zeitung...


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Spanngurt-Paranoiker
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@ Ingo_M.


Sorry, aber hast Du einen an der Birne?


hirn


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Maschtuff
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Maschtuff
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M
Original geschrieben von Ingo_M
bin echt gespannt!!!!




Mit freundlichen Grüßen
In Erwartung Ihres rechtsverbindlichen Antwortschreibens
Ingo Merkel

Bitte sehen Sie es mir nach das ich Ihren Anhörungsbogen aufgrund fehlender Rechtssicherheit nicht ausgefüllt habe.


Beruht das Schimmern Deiner Ritterruestung auf aengstlichen Spekulationen in der Amtsstube zu Deinem Familiennamen?


grin



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Original geschrieben von Bandido
Original geschrieben von Ingo_M
Nach gültiger Rechtssprechung ist der Zusatz: „Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig“ nicht zulässig,

demnach wären auch Schreiben vom Finanzamt ungültig ? stupid


... und die ganzen Rechnungen, die ich verschicke.
Wenn ich die alle unterschreiben müsste, wäre ich bestimmt schon Endorser eines namhaften Schreibgerätherstellers.

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