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familienpolitisch blinde Forumslusche mit Kontrollverlust über sein Leben
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also ich habe die 5 EUR von heute bereits überwiesen Verwendungszweck: Freiheit fuer Ingo_M
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OP
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Wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, können nur Ordnungswidrigkeiten geahndet werden, die im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes oder außerhalb dieses Geltungsbereichs auf einem Schiff oder in einem Luftfahrzeug begangen werden, das berechtigt ist, die Bundesflagge oder das Staatszugehörigkeitszeichen der Bundesrepublik Deutschland zu führen.
wo wird da der geltungsbereich definiert? ich habe weder auf einem schiff der brd noch in einem flugzeug mit der bundesflagge geparkt. das ist hier die einzigste räumliche definition....
zur kurzen erklärung des "tatbestandes": ich mußte im krankenhausgelände parken weil ich in einem der häuser eine reparatur durchzuführen hatte, die nächsten freien parkplätze waren ca.500m entfernt, das ist mit ner schweren werkzeugkiste ne ganz schöne entfernung. ich parkte ohne jemanden zu behindern. aber darum geht es eigentlich nicht, sonst hätte ich das denen so geschrieben.
es ist auch keine krümelkackerei. es geht hier auch nicht um die 15€ oder irgendwen zu beschäftigen. gesetze sind dazu da eingehalten zu werden, sowohl von den bürgern als auch von den vollzugsbeamten. wenn ein gesetz nach gültiger rechtssprechung ungültig ist ist es meine pflicht als bürger den vollzugsbeamten darauf hinzuweisen. mir geht es bei meinem schreiben um rechtssicherheit, wenn also die gute frau meine argumente widerlegen kann zahle ich das knöllchen ohne zu murren. NUR wenn dem so ist, das ist nicht das einzigste gesetz ohne geltungsbereich. da hat weder die frau die mir geschrieben hat noch noch ich schuld, die liegt beim verfasser der gesetze.
übrigens, der gedankengang über den fehlenden geltungsbereich stammt nicht aus meiner feder, wer meinen beitrag richtig gelesen hat weiß das das problem auf der seite der polizeigewerkschaft sachsen in einem beitrag angesprochen wurde, da will man doch klarheit und rechtssicherheit!
grüße ingo
“Die drei schlimmsten Übel sind: Dummheit, Faulheit und Feigheit.” Tecumseh, ehem. Häuptling der Shawnee-Indianer
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ach bandido, du bist ein echter freund. sicher spendiert mir der nächste knöllchenschreiber von deinen 5€ nen kaffee grüße ingo
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och, ich bezahle gerne Knöllchen damit kaufe ich mich von Schuld frei, DaPo weiß was ich meine
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das klingt ja wie im mittelalter, da gabs ja auch den ablasshandel um sich von schuld freizukaufen...
grüße ingo
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..ja, ist klar, aber das Grundgesetz der BRD soll demnach soviel wert sein wie ein Reklameaufdruck auf einem Joghurtbecher..weil im juristischen Sinne sie gar nicht berechtigt waren, den Staatenbund zu schließen und somit sämtliche Gesetzgebung des Staatenbundes auch nicht rechtens ist. Bis heute soll die BRD wohl diese Gesetzeslücke in ihrer Enstehungsgeschichte nicht rechtssicher geschlossen haben. interessant in diesem zusammenhang aussagen von zeitzeugen zum grundgesetz: http://www.youtube.com/watch?v=gWklZtdjhS0grüße ingo
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Lüstling
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Ich find den Brief schon ein wenig kurzweilig......allerdings wirds nichts nutzen. Man wird Dir eher noch eine höhere Bearbeitungsgebühr aufbrummen.
Gruß Silvio
Live aus Saransk in Russland
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mit der höheren bearbeitungsgebühr kann ich leben, nur kann die gute frau ihre forderung rechtswirksam mit gesetzen und urteilen begründen, die meine argumente widerlegen?
vor jahren habe ich über die meinung der sachbearbeiterin im fa gelacht als sie meinte eine zugmaschine sei für sie ein traktor, heute würde ich mir sowas von ihr schriftlich geben lassen...
bleiben wir beim fa, die fordern für eine lkw-zulassung hinten verblechte scheiben, können sich dabei auf kein gesetz berufen und kommen damit durch, in stuttgart wurden wuden schülergruppen und rentner mit wasserwerfern angegriffen, im anschluß wurden opfer bedroht und lehrer beschuldigt ihre schüler in gefahr gebracht zu haben. demokratie beinhaltet immer das recht auch widerstand.
meinungen hier wie " die ossis müssen immer aufmucken" sehe ich eigentlich als kompliment. allerdings auch als armmutszeugnis des verfassers. wir im osten durften erleben wie mit widerstand dinge zu ändern sind, der westen hatte für die meinung immer die "bild".
grüße ingo
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Offroad-Mc Frosch
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Wenn du genauere Aussagen willst, solltest du uns mal ein paar Bilder geben von der Stelle wo du geparkt hast. Den ganzen umherstehenden Verkehrszeichen und vielleicht eine Kopie des Anschreibens der Bußgeldstelle. Dann können wir dir vielleicht auch sagen wo der Geltungsbereich festgelegt ist. Und solange bist und bleibst du ein böser Falschparker der unsere Steuergelder kostet
Nichts ist besser als so ein Ding
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Nur so aus Wikipedia, weil es da immer schnell zu finden ist.:
............
Außerdem kann als Rechtsgebiet auch der räumliche Geltungsbereich von bestimmten Rechtsquellen angesehen werden. So kann man beispielsweise den Geltungsbereich des Grundgesetzes als Rechtsgebiet im räumlichen Sinne auffassen. In einem solchen Zusammenhang ist allerdings der Begriff der Rechtsordnung zu beachten. Die räumliche Verwendung des Begriffs „Rechtsgebiet“ hatte in Deutschland bis in das 19. Jahrhundert vor allem Bedeutung, weil vor dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches noch eine Rechtszersplitterung vorherrschte. Das Privatrecht im partikularen Deutschland war damals zerteilt; so gab es z. B. Rechtsgebiete, in denen jeweils das Preußischen Allgemeinen Landrechts, der Code Civil oder das Gemeine Recht gültig waren. Rechtsgebiete im räumlichen Sinne und das Staatsgebiet müssen also nicht notwendigerweise zusammenfallen. Besonders plastisch wird dies heutzutage etwa in Belangen des Weltraumrechts deutlich.
...
das heißt zum Beispiel auch, dass Falschparken auf meinem Grund und Boden, der durch ein Gartentor abgesperrt ist, nicht durch dieses Gesetz gedeckt ist. Aber der öffentliche Verkehrsraum, auch wenn er wem gehört (Krankenhaus) schon.
Die typischen Ausreden übrigens: ich hatte so schwer zu tragen, ich musste schnell was in rot schreiben...
Hast ja gemerkt, wie man an deinem schärfer werdenden Ton feststellen kann...
Atze
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