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Hallo,

jedes Gutachten, was der Fzg-Halter jetzt machen lässt ist wertlos.
Der richtige Weg ist: Den Motor zulassen, auch nicht in einer Werkstatt öffnen lassen, und Klage einreichen.
Das Gericht kann dann ein Beweisssicherungsgutachten beauftragen, das u.U. in einer Werkstatt vom beauftragten Gutachter gemacht wird, weil ihm dort die Werkstatt die zerlegenden Arbeiten durchführen kann. Der Gutachter ist dann entweder dabei oder kommt in verschiedenen Stadien der Zerlegung immer wieder dazu.

Selbst Gutachten beauftragen ergibt ein Gutachten ohne gerichtlichen Beweiswert.

Gruß
Arno

Das vorgenannte stellt keine Rechtsberatung dar, sondern gibt eine eigene Erfahrung wieder, die ich gemacht habe. Das Fzg stand einige Monate mit einem von der Werkstatt bei der ich zu dieser Zeit arbeitete mit einem defekten Motor bis dann der Gerichtlich bestellte Gutachter kam und die Zerlegung anordnete.

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Hallo Arno

wenn ein öffentlich bestellter und vereidigter Gerichtsgutachter und Vertragssachverständiger des ADAC ein Gutachten erstellt ist das nicht wertlos.

Gruß
Thomas


Bremszangen VA aus G mit massiven Scheiben, Bremszangen G 55 VA, zu verkaufen
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Hallo Thomas,

egal wer ein Gutachten bestellt, wenn es von einer der beiden Streitparteien beauftragt wurde ist es vor Gericht in einer eventuellen Auseinandersetzung nichts wert.

Bitte überzeug mich durch einen Link zu den entsprechenden Passagen der ZPO vom Gegenteil. So lange bleibe ich bei meiner Meinung.

Gruß
Arno

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Ein Gutachten eines Sachverständigen kostet eine Menge Geld,was erst mal vorab bezahlt werden muß.Falls man dann nach 2-3 Jahren gewinnen sollte,gibt es nur den Zeitwert des Motors,auf keinen Fall einen neuen Motor.
Prüfe erst mal den Motor bevor du eine Menge Geld in Gericht und Anwalt invest.Kauf dann einen anderen alten Motor und fertig.
Falls ich so einen Schaden bei mir in der Firma habe,bin ich versichert.Ob dann die Versicherung bezahlt liegt nicht in meiner Hand.

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Hallo ihr echten Doitschen!

Ich bin wirklich begeistert!

Ihr habt eure anerzogene Demut verlassen,
und habt wieder eine eigene Meinug!

Offenbar bin ich hier nicht komplett falsch, obwohl ich ja genau das hier schon öfter gehört habe!

Ihr seid ohne es zu bemerken:

Verkohlt
Geschrödert
Zermerkelt

Und jetzt habt ihr eurer natürliches Rechtsempfinden wiedergefunden, Hut ab!

Eine Mercedes Vertragswerkstatt ist zwar teuer, aber garantiert Beweissicher!

Danach kann der Gutachter dort ja mit dem original Merdedes Meister seine Arbeit machen!

Selbst aufmachen und dann zu Mercedes schleppen, ist nicht unbedingt so zielführend.

Das ist ein klarer Versicherungsschaden der unbedingt versicherungstechnisch beweissicher Abgewickelt werden muß!!!!!

Aber Ventile würde ich vorsorglich vorher noch einstellen, am toten Motor!

Die ganz große Keule würde ich nicht sofort fahren!
Sei ganz besonders Selbstbewußt, und sage diesen Kittelmenschen, wie das aus deiner Sicht jetzt abläuft!

Hol dir von denen eine schriftliche Kostenzusage von ihrer Versicherung, und bringe damit deien geliebten Mercedes, nach Jahrzehnten der Abstinenz, zu einer original Mercedes Vertragwerkstatt, und lass erst mal nur eine Diagnose machen!

Erst danach können wir dir hier weiterhelfen!

Gleich klagen dauert zu lange!

Erst mal die Versicherung mit Fingerspitzen-Gefühl in Anspruch nehmen!
Der TÜV ist ein großer, guter Kunde, keine Versicherung möchte genau den, für immer los werden!
Entsprechend kulant werden sie diesen absolut seltenen Schaden regulieren!

Obwohl es aus meiner Sicht weiterhin TÜV-Versicherungs-Betrug bleibt, aber das geht dich ja als Geschädigter erst mal nichts an!

Du kannst ja nichts dafür das dort nur Voll Pfosten arbeiten, die ihre Fehler immer auf andere abwältzen.

Gruß AT


Zuletzt bearbeitet von A.T.; 21/07/2013 22:22.
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Entlüfter
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Hi AT,

selten so einen Blödsinn gelesen.


Gruß
Thomas



Original geschrieben von A.T.
Hallo ihr echten Doitschen!

Ich bin wirklich begeistert!

Ihr habt eure anerzogene Demut verlassen,
und habt wieder eine eigene Meinug!

Offenbar bin ich hier nicht komplett falsch, obwohl ich ja genau das hier schon öfter gehört habe!

Ihr seid ohne es zu bemerken:

Verkohlt
Geschrödert
Zermerkelt

Und jetzt habt ihr eurer natürliches Rechtsempfinden wiedergefunden, Hut ab!

Eine Mercedes Vertragswerkstatt ist zwar teuer, aber garantiert Beweissicher!

Danach kann der Gutachter dort ja mit dem original Merdedes Meister seine Arbeit machen!

Selbst aufmachen und dann zu Mercedes schleppen, ist nicht unbedingt so zielführend.

Das ist ein klarer Versicherungsschaden der unbedingt versicherungstechnisch beweissicher Abgewickelt werden muß!!!!!

Aber Ventile würde ich vorsorglich vorher noch einstellen, am toten Motor!

Die ganz große Keule würde ich nicht sofort fahren!
Sei ganz besonders Selbstbewußt, und sage diesen Kittelmenschen, wie das aus deiner Sicht jetzt abläuft!

Hol dir von denen eine schriftliche Kostenzusage von ihrer Versicherung, und bringe damit deien geliebten Mercedes, nach Jahrzehnten der Abstinenz, zu einer original Mercedes Vertragwerkstatt, und lass erst mal nur eine Diagnose machen!

Erst danach können wir dir hier weiterhelfen!

Gleich klagen dauert zu lange!

Erst mal die Versicherung mit Fingerspitzen-Gefühl in Anspruch nehmen!
Der TÜV ist ein großer, guter Kunde, keine Versicherung möchte genau den, für immer los werden!
Entsprechend kulant werden sie diesen absolut seltenen Schaden regulieren!

Obwohl es aus meiner Sicht weiterhin TÜV-Versicherungs-Betrug bleibt, aber das geht dich ja als Geschädigter erst mal nichts an!

Du kannst ja nichts dafür das dort nur Voll Pfosten arbeiten, die ihre Fehler immer auf andere abwältzen.

Gruß AT


Schadstoffstark und leistungsarm
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Vergesst das alles. Der TÜV wird per Dokument und glaubhafter Zeugenaussage nachweisen, daß er genau nach Herstellervorschrift verfahren ist. Dann ist Schluß. Das kostet leider alles nur viel Geld. Motor reparieren lassen und nicht mehr dran denken.

"Motorschaden bei Abgasuntersuchung
Wird bei einer durchgeführten Abgasuntersuchung durch den technischen Überwachungsverein oder ein anderes Prüfunternehmen beim notwenigen Hochdrehen des Motors ein Motorschaden verursacht, steht dem Fahrzeugeigentümer kein Schadensersatzanspruch zu, wenn der Prüfer nicht mit dem hierfür ursächlichen Riss des Zahnriemens rechnen musste.
Urteil des OLG Frankfurt/Main vom 31.01.2003 "

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Original geschrieben von JoJobaer
Der Tüv übernimmt für den Gesetzgeber eine Aufgabe. Der Kunde muss nicht damit rechnen, daß da irgendwas kaputtgeht. Tüv muss zahlen.

Landgericht Bremen AZ 30851/97

Joachim



Hallo Joachim,

Wo hast du das her?

GOOGLE findet es nicht.

Landgericht Bremen AZ 30851/97

Gruß AT


Danke auch an Diesel Tom!

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Original geschrieben von wolfschweiß
"Motorschaden bei Abgasuntersuchung
Wird bei einer durchgeführten Abgasuntersuchung durch den technischen Überwachungsverein oder ein anderes Prüfunternehmen beim notwenigen Hochdrehen des Motors ein Motorschaden verursacht, steht dem Fahrzeugeigentümer kein Schadensersatzanspruch zu, wenn der Prüfer nicht mit dem hierfür ursächlichen Riss des Zahnriemens rechnen musste.
Urteil des OLG Frankfurt/Main vom 31.01.2003 "

Hallo,

ein Zahnriemen Riss ist ja auch ein Wartungsfehler, den der Kunde nicht nach Vorgabe des Herstellers rechtzeitig erneuern lies.

Der OM617 hat eine Steuerkette die selbst bei regelmäßiger Wartung bei Mercedes nicht ausgewechselt werden soll/muß.
Auch die Steuerzeiten werden bei keiner Wartung überprüft,
aber der erfahrene Mechaniker könnte es beim Ventile einstellen "kostenlos" mitmachen.
Muß er aber nicht!
Dazu gibt es auch in keinerlei Mercedes Wartungshandbüchern einen Hinweis.
Und geklappert hat der Motor vorher ja nicht.


Also hat dieser Hinweis hier eher keinerlei Relevanz.


Ich könnte mir Vorstellen das ein Ventil auf einem Kolben "eingeschlagen" ist,
Kolbenringe gehen bei Überdrehzahl nicht kaputt!
Eher reißt ein Pleuel ab!

Gruß AT

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Die Info ist von meinem alten Herrn. Wenn du willst sucht er noch einige Urteile raus.

Zum Urteil des Olg Frankfurt hat er geschmunzelt. Will heissen, das hätte er nicht akzeptiert.


Es ist ein weitverbreiteter Irrglaube bei den meisten Menschen vorhanden. Ein Gericht/Richter spricht nicht Recht. Er interpretiert es nur.

Joachim


Rindvieh ist der einzige Reichtum des Landes.

Tacitus (Germania 5)
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