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Der Daily Statistiker
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Der Daily Statistiker
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@ Jermak
Danke, hat jetzt geklappt
Gruß
Christof
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Sandfloh
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Sandfloh
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Das Thema hatte ich seinerzeit 2008 auch. Die Werkstatt meinte sie können nur 80km/h für LKW oder 100 km/h für Busse und WoMos programmieren. Wobei da der tatsächliche programmierte Wert ca. 10% höher lag. Nach langem hin und her hat dann doch einer aus der Werkstatt den Begrenzer auf 120 km/h ( +10% ) programmiert. Ganz ohne Begrenzer wäre das angeblich nicht möglich, und er meinte auch, dass die Umprogrammierung im Steuergerät protokolliert wird und später auch nachprüfbar wäre wer den Eingriff vorgenommen hat.
PS: In Verbindung mit den 11.0er hab ich es nicht mehr geschafft dass der Begrenzer eingreifen musste.
Gruß Peter
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Jungfrau
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OP
Jungfrau
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So, nun ist es geklaert. Wohnmobile ueber 3,5t brauchen KEINEN Tempobegrenzer !
Grundlage ist Paragraph 57c der StVZO bzw. die 92/24/EWG. Darin wird besagt, dass nur Omnibusse der Klasse M3 und LKW und Zugmaschinen der Klassen N über 3,5t einen Tempobrenzer brauchen. Wohnmobile sind wie PKW in die Klasse M1 eingestuft. Diese Klasse ist explizit nicht genannt.
Das hat mein Prüfingenieur ebenfalls bestätigt und nun ist die Werkstatt auch bereit den Begrenzer zu entfernen bzw. zu erhöhen über 98km/h.
Falls ihr das gleiche vorhabt, dann googelt den 57c und zeigt ihn der Werkstatt.
55S18W Bj.2008, GFK-Kabine Eigenbau
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