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Hier geht gar nichts mehr
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Naja, wenn es stimmt, was im offroad forum u.a. zu lesen ist, gibts da schon ein oder zwei Probleme. Wenn z.B. das Gründungsprotokoll nicht herausgegeben wird. Wenn die Mitglieder nicht wissen wer aktuell im Vorstand ist. Wenn es keine ordnungsgemäße Kassenprüfer geben sollte (in einer Situation in der die Beiträge gerade von 25 auf 60 € angehoben wurden). Wie gesagt: Wenn diese Behauptungen so überhaupt richtig sind.
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Gehört zum Inventar
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Ich finds auch seltsam und bin, ehrlich gesagt, wegen der ganzen ungereimtheiten und der plötzlichen, nicht nachvollziehbaren, Beitragserhöhung gestern ausgetreten. Die Idee des Vereins war eine sehr gute und löbliche, aber irgendwie sieht es sehr nach Verschleierungstaktik aus.
Gib einem Menschen Macht und du lernst seinen wahren Charakter kennen.
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El Wirro
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...der hier vertretene vertreter antwortet net auf pms...komisch...naja...nu isset eh nen lkw geworden
Unkraut vergeht nicht
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Habemus Papam
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...der hier vertretene vertreter antwortet net auf pms...komisch...naja...nu isset eh nen lkw geworden Hast du hinten alles dicht gemacht?
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Offroad-Mc Frosch
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Nun, wenn das ich in einem Rundschreiben vom TÜV gelesen hab, dann hat sich das mit den ganzen Steuerbescheideinsprüchen und Klagen sowieso erledigt. In der Bundestagssitzung kurz vor Weihnachten in der die Wohnmobil Besteuerung festgelegt wurde, wurde auch beschlossen das AF Fahrzeuge in Zukunft nach Hubraum besteuert. Ich denke da wird es dann auch im ProAllrad noch stiller werden.
Nichts ist besser als so ein Ding
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...Besteuerung festgelegt wurde, wurde auch beschlossen das AF Fahrzeuge in Zukunft nach Hubraum besteuert. Ich denke da wird es dann auch im ProAllrad noch stiller werden. Nicht ganz richtig: Im Gesetzentwurf steht schließlich: 2. Mehrzweckfahrzeuge, entsprechend Aufbauart AF, die nach Anhang II C Nr. 1 der Richtlinie 70/156/EWG des Rates nicht als Fahrzeuge der Klasse M1 gelten; [...] Voraussetzung bei den Fahrzeugen im Sinne der Nr. 1 bis 4 ist, dass die genannten Fahrzeuge vorrangig zur Personenbeförderung ausgelegt und gebaut sind. Das ist der Fall, wenn die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche größer ist als die Hälfte der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs. Soll heißen, wenn du genug Sitzplätze rausschmeißt(vom TÜV austragen lässt),so dass die Ladefläche groß genug wird, bleibst du in der Gewichtsbesteuerung. Und auch das rückwirkend zum 1.5.2005, die Frage ist nur wie man das rückwrikend nachweisen soll, wenn es nicht vom TÜV eingetragen war. Es ist also in diesem Zusammenhang sehr wichtig, das festgestellt wird, was nach EU-Recht ein Mehrzweckfahrzeug nach Aufbauart AF ist und was nicht. Und genau darauf zielen ja auch die Klagen von Proallrag ab. So gesehen kann bei den anhängigen Klagen durchaus noch etwas sinnvolles herauskommen.
Zuletzt bearbeitet von Phsycho; 28/01/2006 00:26.
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Moin Frank, der Gesetzentwurf wurde keinesfalls am 21.12. verabschiedet. Dies geschieht erst im Bundesrat. Bis jetzt ist seitens des Bundestages lediglich die Empfehlung an den Bundesrat erfolgt den Gesetzentwurf zu verabschieden. Dies kann jedoch (eigentlich) nicht geschehen da hierdurch in ein laufendes Gerichtsverfahren eingegeriffen würde was Verfassungswidrig wäre, somit würde dann eine Klage vorm Bundesverfassungsgericht anstehen.
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Nur das Inkrafttreten der Gesetzesänderung würde in das Verfahren eingreifen und ist verfassungsrechtlich bedenklich aufgrund der "echten" Rüchwirkung in diesem Fall. Der restliche Inhalt der Gesetzesänderung ist aber koscher und wird wohl in dieser oder ähnlicher Form umgesetzt werden.
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Genau das denke ich auch. Es geht bloss um die Rückwirkung, der Rest ist sauber und nicht mehr angreifbar.
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Moin Ihr beiden, das meinte ich ja. Vermutlich könnte man das Gesetz "für die Zukunft" verabschieden, würde sich dann aber immernoch mit der EU-Richtlinie "beißen".
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