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5 Sitze 1930kg und 2810kg.
Das ich wenn ich ihn versaubeutele und Statt Fenstern hinten Bleche reinschweiße, die Sitze rausschmeiße (was bedeuten würde ich bräuchte noch ein Fzg) es ein LKW werden könnte ist mir klar und keine gute Option. Nö, LKW hab' ich nicht gemeint, sondern M1-AF "gilt nicht als PKW": M1-AF Mehrzweckfahrzeuge sind hingegen andere als unter AA bis AE genannte Kraftfahrzeuge zur Beförderung von Fahrgästen und deren Gepäck oder von Gütern in einem einzigen Innenraum. Entspricht ein solches Fahrzeug jedoch den folgenden Bedingungen, wird es nicht als Fahrzeug der Klasse M1 angesehen: Es hat außer dem Fahrersitz nicht mehr als 6 Sitzplätze Ein Sitzplatz gilt als vorhanden, wenn das Fahrzeug mit zugänglichen Sitzverankerungen ausgestattet ist. Als "zugänglich" gelten Verankerungen, die benutzt werden können. P - (M+Nx68) > als Nx68 Darin bedeutet: P = technisch zulässige Gesamtmasse in kg M = Masse im fahrbereiten Zustand in kg N = Zahl der Sitzplätze außer dem Fahrersitz Ein solches Fahrzeug gilt nicht als Fahrzeug der Klasse M1 Vereinfachte Formel: zGg (2810 kg) minus Leergewicht (1930 kg) muss größer sein als die Anzahl der Sitze (außer dem Fahrersitz) mal 136 kg. In deinem Fall 2810 kg - 1930 kg = 880 kg Das ist mehr als 4 X 136 kg (544 kg) Einen entsprechenden Widerspruchstext findest du im Forum der Zeitschrift Off Road - oder versuche es mit Pro Allrad.
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Nun nochmal in 3 Sätzen fürs leicht beschränkte Fusel! Was ist jetzt rechtlich sache und was nicht? Ich blick durch diese ganzen gerüchte absolut nicht mehr durch! Habt dank, liebe mitforisten! Fusel
Zuletzt bearbeitet von Fusel; 01/02/2006 17:49.
Unkraut vergeht nicht
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Noch gar nichts,wir harren alle der Dinge,die da kommen.
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Hmm...das wußte ich schon...ich hau dir am sonntag, ok?! <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/nuts.gif" alt="" />
Die steuer muss aber definitiv gezahlt werden, frage ist jetzt erstmal nur, ob man die wieder zurückbekommt oder?
Unkraut vergeht nicht
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Wenn du rechtzeitig Einspruch eingelegt und unter Vorbehalt gezahlt hast,ja. Sonst ist das Gold futsch.
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Ich habe noch garnichts gezahlt. Das FA möchte aber demnächst geld haben (unteranderem die nachzahlung 01.05.05-01.03.06). Da hilft auch eine jetzige lkw zulassung net groß weiter...oder?
Unkraut vergeht nicht
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Nö, LKW hab' ich nicht gemeint, sondern M1-AF "gilt nicht als PKW": M1-AF Mehrzweckfahrzeuge sind hingegen andere als unter AA bis AE genannte Kraftfahrzeuge Wenn das so einfach wäre. Aber die Grundfrage die sich jetzt stellt: Was ist ein M1-AF Fahrzeug? Dein FA wird Dir vielleicht einfach schrieben, ihr Fahrzeug ist eine AC Kombilimousine ISO-Norm 3833-1977, Begriff Nr. 3.1.1.4 (Kombifahrzeug). Ich hab die Norm zu Hause liegen und wirklich unrecht hat das FA mit dieser Einschätzung meistens nicht.
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Ich habe noch garnichts gezahlt. Das FA möchte aber demnächst geld haben (unteranderem die nachzahlung 01.05.05-01.03.06). Da hilft auch eine jetzige lkw zulassung net groß weiter...oder? Einspruch,fristgerecht einlegen,unter Vorbehalt zahlen. Klarmachen,daß es jetzt ein LKW ist und hoffen.
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Nö, LKW hab' ich nicht gemeint, sondern M1-AF "gilt nicht als PKW": M1-AF Mehrzweckfahrzeuge sind hingegen andere als unter AA bis AE genannte Kraftfahrzeuge Wenn das so einfach wäre. Aber die Grundfrage die sich jetzt stellt: Was ist ein M1-AF Fahrzeug? Dein FA wird Dir vielleicht einfach schrieben, ihr Fahrzeug ist eine AC Kombilimousine ISO-Norm 3833-1977, Begriff Nr. 3.1.1.4 (Kombifahrzeug). Ich hab die Norm zu Hause liegen und wirklich unrecht hat das FA mit dieser Einschätzung meistens nicht. Ein AF ist eine Kombilimousine,auf die die Sitzplatzrechnung zutrifft!!!
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Ein AF ist eine Kombilimousine,auf die die Sitzplatzrechnung zutrifft!!! Das steht da aber leider nirgendwo. Grundvorraussetzung für Aufbauart AF ist: Andere als unter AA bis AE genannte Kraftfahrzeuge!!! Die Sitzplatzrechnung kommt erst danach zur Unterscheidung, ob das Fahrzueg noch als M1 anzusehen oder nicht. Mit anderen Worten: Ein Fahrzeug der Aufbauart AC Kombilimousine bleibt auch weiterhin ein Fahrzeug der Klasse M1, selbst wenn es die Sitzplatzrechnung erfüllt.
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