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Es ist schon eine Weile her, aber als ich meinen Führerschein nach bestandener Prüfung beim Amt abholen mußte, wurde ich aufs Amt der Kreisstadt gebeten. Sind mal schlappe 75km mehr zu fahren. Begründung: Ich habe ja einen Motorrad und Autoführerschein gleichzeitig erworben!!! Wäre es nur einer von beiden gewesen, so hätte ich ihn in meinem zuständigen Amt, ca 2km entfernt, abholen können. Warum das Ganze: WEIL IS SO !!!
Was ich damit sagen will: In unserem Staat weiß die eine Hand ofmals nicht was die andere tut und Befehle und Anordnungen werden stumpfsinnig durchgeführt und umgesetzt. Ich habe mal 2 Wochen auf meine Pilotenlizens gewartet, weil Frau X zu Herrn Y hätte drei Türen weitergehen müssen und ausserdem gibt es ja den internen Postdienst. Keinerlei Verständnis...
Also wird niemand jemals uns ehrlich und schlüssig erklären können wieso diese Steuersätze so sind wie sie sind...
<img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/conf44.gif" alt="" />
Der Zeitlose <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/cool.gif" alt="" />
Everytime BlueSky
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Hybrid, wenn überhaupt
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Hybrid, wenn überhaupt
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In der Tat, viele Dinge der Staatsmacht erscheinen nicht nur wie reine Willkür. Dazu kommt, dass im Gesetzestext zu Beamte der Begriff Staatsdiener steht, aber das wissen wohl nur die, die keine Beamten sind.
Die KFZ Steuer ziehlt darauf ab, einen möglichst grossen Teil zum Staatshaushalt beizutragen. Jahrzehntelang wurde der Individualverkehr propagiert und nun rudert die Politik angesichts der Massen an Fahzeugen seit Jahren wieder zurück, aber wohlwissend, dass sich der Bürger da ja nicht drum schert, denn sonst wäre ja die Einnahmequelle Nummer 1 gefährdet.
Da werden Eisenbahnstrecken en Massè stillgelegt, aber Hauptsache, wir zahlen immer mehr für unsere Autos.
Warum ? weil, ist einfach so, eine Begründung gibts für uns sowieso nicht.
Nissan Patrol K260 3,3TD 81KW BJ 89, kurz, 2800kg Anhängelast, 245/70 R16 M+S Kobra
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Offiziell steht das so im KraftStG unter §9. Die Steuer für Fahrzeuge, die die Abgasnorm Euro 3 und besser einhalten, also nach EG-Richtlinie 98/69/EG, gilt nur bis 2,5 t zul. Ggw. der Steuersatz von 6,75 EUR für Fremdzünder bzw. 15,44 EUR für Selbstzünder. Fahrzeuge die mehr wiegen dürfen fallen so unter den höheren Steuersatz für die Fahrzeuge mit Euro 2.
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Das Orakel
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Das Orakel
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Ach herrje - können wir uns ersteinmal darauf einigen, daß Mutmaßungen nichts bringen?
Im Kraft-StG steht nichts von Euro xy, sondern wird auf jeweils einen Wert aus der Grenzwerte-Tabelle in den einschlägigen EU-Richtlinien verwiesen. Und weil es dort eine PkW- und drei "leichte Nfz"-Klassen gibt - je schwerer, desto mehr darf emittiert werden - erfüllen die Fahrzeuge mit hzGG > 2,5t (nix 2,8 oder sonst was), die als leichtes Nfz genehmigt werden dürfen, eben nicht die Grenzwerte und werden in der nächstschlechteren Stufe (die sie erfüllen) eingestuft.
Grüsse, Peter
P.S. Das Thema hatten wir schon mehrmals, nachlesen bildet. Wirklich.
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Motze, festhalten, so gehts in Kenia zum Brötchenholen
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Motze, festhalten, so gehts in Kenia zum Brötchenholen
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Ach Peter, vorgelesen bekommen ist aber viel schöner! Die Welt geht nicht daran zugrunde, daß eine schon mal dagewesene Erkenntnis ein zweites mal ausgesprochen wird.
Nix für Ungut. Viele Grüße Hubertus
An und ist das Leben für sich schön.
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Habemus Papam
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Habemus Papam
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Und außerdem gibt die Forensuche im Moment nichts her.
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irgendwie blick ich jetzt so langsam gar nicht mehr durch <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/confused.gif" alt="" /> mir wurde gesagt dass mein Tdi die euro III nur erreicht/bzw eingestuft wird wenn das zgg über 2.500 kg liegt, da mein 90er aber drunter lag (2.400) hab ich den jetzt auf zgg 2.505 kg aufgelastet damit ich euro III bekommen würde......und jetzt lese ich hier heraus dass ich mir mit der auflastung keinen gefallen getan habe, im gegenteil, ich schiesse mir dabei ins knie <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/zitter.gif" alt="" />
kann mich vielleicht jemand aufklären was denn nun stimmt <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/dooya004.gif" alt="" /> oder ob ich da in dem ganzen chaos vielleicht etwas falsch interpretiert habe <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/conf44.gif" alt="" />
Gruß Michael (BB)
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Das Orakel
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Ganz langsam zum mitschreiben - ich spiele das mit einem reglementierten Luftschadstoff, als Beispiel CO, einmal durch:
Euro III PkW und N1-I (leichteste Nfz-Klasse): 0,64 g/km für Diesel Euro III N1-III (und PkW über 2.5t hzGG): 0,95 g/km
Gedankenexperiment: Der TDI hatte z.B. 1,2 g/km, mit Nachrüstkat, geänderter Einspritzpumpe oder was-weiß-ich welcher Modifikation kommen wir auf 0,8 g/km. Bei Auflastung erfüllt das Fahrzeug nun die Euro III der schwersten Kategorie. Das hilft ev. bei Feinstaubfahrverboten, wenn "Euro III" ohne Zusatz gefordert sein sollte. Für die Steuer hilft es nichts, weil sich die am Standard-PkW-Grenzwert orientiert. Würden 0,6 g/km gemessen, wäre auch die steuerlich günstigere Einstufung erreicht.
Grüße, Peter
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da kommt ja selbst ein G noch weiter...
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da kommt ja selbst ein G noch weiter...
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Euro III PkW und N1-I (leichteste Nfz-Klasse): 0,64 g/km für Diesel Euro III N1-III (und PkW über 2.5t hzGG): 0,95 g/km Nun, soweit ich weiss sind aber die Testzyklen/Messmethoden durchaus unterschiedlich für PKW und LKW (iirc ist etwa nur bei einer Gruppe mitbestimmend welches Auto am Motor hängt), weshalb die genannte Vereinfachung zwar vom Finanzamt gerne gemacht wird, was aber eigentlich illegal ist. gruß Carsten ;-)
B: Diverse Range Rover Teile Classic und 38a
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[Zitat]Ganz langsam zum mitschreiben - ich spiele das mit einem reglementierten Luftschadstoff, als Beispiel CO, einmal durch:
Euro III PkW und N1-I (leichteste Nfz-Klasse): 0,64 g/km für Diesel
Euro III N1-III (und PkW über 2.5t hzGG): 0,95 g/km
Gedankenexperiment : Der TDI hatte z.B. 1,2 g/km, mit Nachrüstkat, geänderter Einspritzpumpe oder was-weiß-ich welcher Modifikation kommen wir auf 0,8 g/km. Bei Auflastung erfüllt das Fahrzeug nun die Euro III der schwersten Kategorie. Das hilft ev. bei Feinstaubfahrverboten, wenn "Euro III" ohne Zusatz gefordert sein sollte. Für die Steuer hilft es nichts, weil sich die am Standard-PkW-Grenzwert orientiert. Würden 0,6 g/km gemessen, wäre auch die steuerlich günstigere Einstufung erreicht.
Grüße,
Peter [/Zitat]
na ja, wenn ich so lese was du schreibst, dann weisst du es auch nicht und tust nur mutmassen, denn eine antwort auf meine frage ist das nicht wenn die worte "experiment", "duchspielen" und "was-weiß-ich" drin vorkommen, mal ganz davon abgesehen dass du überhaupt nicht auf meine frage eingegangen bist (wenn das denn als antwort auf mein posting gedacht war) :unschuld:
Gruß Michael (BB)
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