darf man eigentlich bei einem 460iger eine Achse mit dem Rangierwagenheber in der Achsmitte (d.h. bei Hinterachse unter dem Differentialgehäuse, bei Vorderachse am Achsrohr) anheben, ohne dass die Achse beschädigt wird?
An der Hinterachse muss man natürlich auf den Deckel des Diffs aufpassen.
Bis jetzt habe ich hierzu noch kein "Ja, darf man" oder "Nein, darf man nicht" in den Serviceunterlagen gefunden.
Unter´m Diff sollte man eigentlich kein Fahrzeug hochheben. Ich geh´ meistens unter die Längslenkeraufnahmen, sind relativ nah am Rad, somit ist der Hebel günstig...
Grüße DaPo
Fußball war doof, Fußball ist doof, Fußball bleibt doof.
Dachte ich mir bisher auch so, der Hebel sieht extrem ungünstig aus und im Betrieb tritt eine derartige Belastung an dem Punkt nicht auf, ausser man sitzt am Boden auf und die Räder hängen in der Luft. Was hält die Achse aus? Wie leicht verbiegt man die? Reicht da die statische Last des Wagens aus?
Ich hebe auch immer unterm Längslenker. Als ich aber vor einige Tagen beim ÖAMTC (der österreichische ADAC) war, hat der Techniker unterm Diff an der Hinterachse und im Achsmittelpunkt an der Vorderachse aufgehoben. Ich habe dann aber nicht mehr nachgefragt, ob er das mit gutem Gewissen macht. Weiss der mehr als ich, oder ist das einfach "Baustellenpraxis"?
also meiner meinung nach ist das kein problem den wagen am diff kurz aufzubocken - sicher nicht der ideale punkt, aber die achse eines G's verbiegt davon sicher nicht !
Beide Achsen meines 240GD kurz haben kurzzeitiges Aufheben am Diff. (z.B. zum Böcke unterstellen beim Federnwechsel, Radlager, Handbremse, Sperre etc. zu kontrollieren) seit 1980 ausgehalten, das Diff ist hinten ja auch mittig angeordnet.
Bei den schweren 463 lang würde ich es nicht machen. Laut WIS darf man es nicht machen.
Laut WIS AR00.60-P-1000-01G (Update 03/2006) darf bei allen G's an der Vorder- oder Hinterachse nur mit einem Grubenlift (nicht mit einem Werkstattwagenheber) mit einer Achstraverse mit prismenförmigen Aufsätzen angehoben werden, also an der Achse direkt neben beiden Längslenkern(Schubstreben).
Beim Bund haben wir die die Wölfe nur so angehoben, zumal der Wagenheber in unserer Grube eigentlich für LKW war und sicher nur in der Mitte ansetzen konnte, ausserdem hat bei der letzten HU der Dekra-Mann den Wagen hinten auch mittig angehoben um das Radlagerspiel zu prüfen. Hab aber noch nie eine Vorschrift etc. gesehen die es befürwortet oder verbietet.