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imDEK Offline OP
Torfstecher
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Torfstecher
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Hi,

z.Zeit fahre Ich Toyo, HJ60 WoMo, sind leider nur zwei Sitze eingetragen <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/conf44.gif" alt="" />

Bald kommt ein Nachwuchs - und 2-Sitzer wird viel zu klein <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-thumbsdown.gif" alt="" />

Mein TUV will nicht mitspielen - die meinen dass 35" Reifen sind viel zu groß (obwohl die natürlich eingetragen sind), Fahrzeug ist viel zu alt, Rammschutz ist viel zu Schwer ... und die wissen immer nicht - was darf man umbauen und was darf man nicht . <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wut.gif" alt="" />

Wer kann sowas machen ? Hat Tipps ? Kennt jemandem, der sowas gemacht hat ?


Technisch ist ja kein Problem, die Möbel kann Ich umbasteln.
Abe gesetzlich.... <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/klugscheiss.gif" alt="" />


MfG, D(i)mitry.
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Gesetzlich gibts keine Beschränkung der Sitzplatzanzahl bei WoMo´s.


Gruß Thorsten

...irgendwas is´ ja immer!

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und quer zur Fahrtrichtung brauchst Du nicht mal Gurte.



Atze


Mut zahlt sich bei uns immer aus


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@ imDEK:
du hast post.


Es ist schon ok,
es tut gleichmäßig weh.
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Wiederholungstäter
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wenn dein auto von vor 91 ist brauchst du nach vorne
sogar nur ne absütze, nicht mal gurt, aber im intersse der kinder ist gurt natürlich nicht schlehct, hier mal die fakten:

1:
Nur wenn die Sitze im Wohnraum des Wagens während der Fahrt nicht benutzt werden, ist alles ganz einfach. Wenn hier aber die Familie unterwegs Platz nehmen soll, müssen Sicherheitsanforderungen eingehalten werden. Insgesamt sind höchstens acht solche Plätze plus Fahrersitz zulässig.



Wie lauten die Vorschriften für die Sitze im Wohnbereich?


Gepolsterte Sitze sollen eine Breite von 45 cm und eine Tiefe von 40 cm haben. Ihre Polster müssen sicher befestigt sein, z.B. durch Druckknöpfe oder Klettverschlüsse. Befinden sich Wände im Sitzbereich, so sollen sie in Kopfhöhe abgepolstert sein.


Sollen Sitze im Wohnteil während der Fahrt benutzt werden und stehen sie in Fahrtrichtung, so müssen sie mit bauartgenehmigten Sicherheitsgurten ausgestattet sein. Nur an "Verankerungspunkten", die der Fahrzeughersteller vorgesehen hat, dürfen die Gurte befestigt werden. Unter Umständen genügen Beckengurte (zul. Gesamtgewicht >2,5 t), doch Drei-Punkt-Gurte sind dringend zu empfehlen.


Ausnahme: Datiert die Zulassung des Fahrzeugs aus den Jahren vor 1992, so genügt anstelle der Gurte eine gepolsterte "Abstützmöglichkeit" vor dem Sitz. Die aber bietet nur einen geringen Schutz bei Unfällen. Deshalb die Empfehlung: Geben Sie einem Gurt den Vorzug!


Stehen Sitze gegen die Fahrtrichtung, und sollen sie unterwegs besetzt werden, so benötigen Sie eine Kopfstütze. Sind Sitze quer zur Fahrtrichtung angeordnet, ist ein Beckengurt vorgeschrieben. Zudem empfiehlt sich eine Haltemöglichkeit für Ihre Insassen - zum Beispiel ein elastischer Handgriff.


Alle Sitzplätze, die während der Fahrt nicht benutzt werden dürfen, müssen entsprechend gekennzeichnet sein.



Die Mitfahrer im Wohnmobil müssen sich mit dem Lenker direkt verständigen können. Ein Schiebefenster oder ähnliches ist also geboten, wenn das Fahrerhaus vom Wohnteil abgetrennt ist.

2.
6.2.4 Sitze
Im Fahrzeugbrief ist in Ziffer 12 nur die Anzahl der Sitzplätze anzugeben, die während der Fahrt besetzt werden dürfen. Sitzplätze, die während der Fahrt nicht besetzt werden dürfen, sind entsprechend zu kennzeichnen. Alle Sitzplätze, die während der Fahrt besetzt werden dürfen, müssen den Vorschriften des § 35a StVZO entsprechen, wobei für den Fahrersitz auch die Anforderungen der Führerhausrichtlinie anzuwenden sind. Bei der Beurteilung der Sitzfestigkeit ist die EGRL 74/408/EWG heranzuziehen. Sitzkissen- und Rückenlehnenpolster sind gegen Verrutschen zu sichern.

6.2.5 Rückhalteeinrichtungen, Sicherheitsgurte und deren Verankerungen
Für vor 1992 zugelassenen Wohnmobile (Erstzulassung des Basisfahrzeugs bis 31.12.1991) gelten folgende Anforderungen:
Für alle Sitzplätze, die während der Fahrt besetzt werden dürfen, sind geeignete Haltemöglichkeiten vorzusehen, z.B.
- bauartgenehmigte Sicherheitsgurte an Verankerungspunkten mit ausreichender Festigkeit für Sitze, vor denen sich keine gepolsterten Abstützmöglichkeiten befinden,
- geeignete Abstützungen für quer zur Fahrtrichtung angeordnete Sitzplätze
- Kopfstützen für Sitzplätze, die entgegen der Fahrtrichtung angeordnet sind.
Für ab dem 1.1.1992 erstmals in den Verkehr kommende Wohnmobile (Erstzulassung des Basisfahrzeugs) gelten die Vorschriften des § 35a StVZ in der entsprechenden Fassung:
- geprüfte Verankerungspunkte und bauartgenehmigte
Sicherheitsgurte für alle in Fahrtrichtung angeordnete Sitzplätze
- bei allen weiteren Sitzplatzanordnungen gelten weiterhin die vorgenannten Anforderungen
Bei der Prüfung der Gurtverankerungen sind ggf. die zusätzlichen Belastungen durch Zusatzfunktionen des Sitzes (z.B. Staukasten o.ä.) zu berücksichtigen, wenn sich Gurtverankerungen am Sitz befinden. Zusätzliche Belastungen durch Befestigung von sonstigen Ausrüstungsteilen im Bereich der Gurtverankerung sind in gleicher Weise zu berücksichtigen.
Entgegen der in Abschnitt 4.1 genannten Vorgehensweise Prüfanforderungen entsprechend Basisfahrzeug - sind bei der Prüfung der Gurtverankerung für Sitzplätze im Wohnbereich die Anforderungen hinsichtlichj ihrer Festigkeit für Fahrzeuge der Kategorie M1 sinngemäß anzuwenden.

für seitliche sitze reicht sowei ich weiß eine abstütze in in höhe der hüfte...und die kann man laut einem tüv prüfer basteln, indem man einfach eine starke platte stabil an den sitz schraubt.

aber: bei autos ab 94 oder 96 (weiss ich net genau) müssen extra sitzpläte genehmigt sein für dieses auto...da kannst ne eigenbau also vergessen

grüße,
sam

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Zitat
Mein TUV will nicht mitspielen - die meinen dass 35" Reifen sind viel zu groß (obwohl die natürlich eingetragen sind), Fahrzeug ist viel zu alt, Rammschutz ist viel zu Schwer ...
was geht die das an wenn du ein WOMO draus machen willst? Wenn die Reifen eingetragen sind ist das doch OK. <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
Ich habe auch noch nie davon gehört das es eine Altersbegrenzung für WOMOs gibt <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/trau27.gif" alt="" />

Ich würde dir raten dir einen anderen TÜV zu suchen!

Jens


There must be at least one nice car in every street (LR110)
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Und im wahren Leben wird die Anzahl der Mitfahrenden nur durch das zulässige Gesamtgewicht begrenzt, wenn kein Gurt vorhanden, muss der Mitfahrer auch nicht angeschnallt werden.
Irgendwann muss man denn einen Personenbeförderungsschein haben...


Quelle für beides (Quer kein Gurt und dieses) Landesbetriebe Verkehr Hamburg


Atze


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Hi ,Zusammen !
Wie die anderen geschrieben haben ,gibt es keine Altersbeschränkung für Wohnmobile (auch alte Hanomag"s
werden zugelassen )Ich habe einen 79er umgebaut .
Die Sache mit den Sitzen (3+4.Sitz) hab ich mit einer
Sitzkonsole aus dem Wohnmobilbau gelößt.Diese hat ein
Mustergutachten und erleichtert so das Eintragen!
Bezugnehmend auf die Sprechverbindung .Der Gesetzgeber
verlangt eine Sprechverbindung "ohne" Techniche Hilfsmittel.
Beim 60er gibt es doch eine 2te Sitzreihe ab Werk,wo ist
da das Problem .ich würde mal den TÜV wechseln!

MFG Steffen
P.S.immer diese TÜV-futzis die meinen Sie wären der Herrgott. <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/engel02.gif" alt="" />


Warmschläfer !

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