An alle zur Info, die mit einem neueren Fahrzeug nicht so sehr von der Abschaffung der Gewichtsbesteuerung betroffen sind:

Zur Einschätzung der Kosten ab 1. April 2005 habe ich natürlich auch mit Hilfe der Schlüsselnummer geprüft, was zu zahlen ist. Die Schlüsselnummer ist 51, was den Kosten einer EURO2 entspricht. Ganz glauben wollte ich es nicht, daß dies für ein aktuelles Fahrzeug richtig (zulassungsfähig) ist und bin weiter auf die Suche gegangen. Dabei bin ich über die Publikation des KBA zu Kraftstoffverbrauchs- und Emissions-Typprüfwerte gestolpert. Hier ist eine EURO3 angegeben.

Wo war der Fehler? Ist an den ganz neuen Fahrzeugen etwas anders? Dies lies mir natürlich keine Ruhe, da es im Moment zwar keinen großen Unterschied macht, aber zukünftig wird das sicherlich irgendwann stärker unterschieden.

Nach etwas Nachforschen ist die Erklärung ganz simpel, jedoch natürlich unbefriedigend: Die aktuellen Diesel-Gs sind zwar nach EURO3 (98/69/EG III;A), jedoch halten sie nur die Werte für "leichte Nutzfahrzeuge über 1760kg" (eben "III;A") ein. Dieses macht besagten Steuerschlüssel 51, der leider nur wie EURO2 besteuert wird. Dies hat mir eine freundliche Dame vom KBA auch bestätigt und sie will es zukünftig als Kommentar mit in ihre Statistik aufnehmen.

Aber ich habe noch eine Anfrage bei DC deswegen laufen, glaube aber nicht, daß da was besseres rauskommt.