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moin amtsschimmel,

jegliche steuerfestlegung ist natürlich in gewisser weise willkürlich und keinesfalls gottgegeben.
wenn nun der staat nun das kfz-steuergesetz ändert, dann gilt eben anderes, neues recht.
theoretisch wäre sogar eine komplett individualisierte besteuerung nach aufbauart denkbar, ohne dass irgendeine eu-richtlinie verletzt wäre. muss halt nur einen nachvollziehbaren und verfassungsgerichtsbeständigen grund haben.

die af-geschichte war solange ein strohhalm, wie das kfz-steuergesetz nicht angetastet worden wäre.
der keks ist meiner meinung nach gegessen.

oder steht irgendwo im grundgesetz, dass af-autos unter bestimmten bedingungen gewichtsbesteuert werden müssen? die eu-richtlinie sagt nichts über die besteuerung eines autos. die sieht in jedem staat anders aus, kann sogar komplett wegfallen (frankreich --> bevorzugung von autos mit sehr grossem hubraum), nach ps bemessen werden (österreich --> bevorzugung von autos mit geringer literleistung) oder sonstwas...

gruss
frank


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#18425 09/02/2005 12:16
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Hallo,

sehe ich den Stand der Dinge richtig?

Momentan, wenn man denn die Eintragung bekommt, wird ein "AF" nur dann nach Gewicht besteuert, wenn:

-136kg pro Sitzplatz, ausser Fahrersitz, + 1kg Zuladungskapazität vorhanden ist

-Min 51% des Innenraums zum Gütertansport zu Verfügung steht

Ein umklappbare Rückbank ist NICHT mehr erforderlich. Man kann also feste Sitzreihen im Auto haben, wenn die Ladefläche mehr als 51% des Innenraums hat. Wichtig ist nur, daß Güter und Personen im selben Raum sitzen und das keine Trennwand vorhanden ist.

WOMO werden auch weiterhin nach Gewicht besteuert, wenn die Nutzfläche (Personenbeherbergung) gößer als die Fläche zum Personentransport ist (z.B. Zweisitzer Womo = Gewichtsbesteuerung).

Gemessen wird der gesamte Innenraum vom niedergetretenen Gaspedal bis zum Heck.

So weit richtig? Wenn ja, habe ich noch zwei Fragen:

Wie wird die Nutzfläche bei Fahrzeugen mit umklappbarer (seitlicher) Rückbank gemessen? Selbst ein Auto mit kurzem Radstand, kann bei umgeklappter Rückbank über 50% Nutzfläche haben.

Wie sieht es bei asymetrischen Nutzflächen aus, weil (so bei mir im langen G) hinter dem Beifahrersitz EIN Einzelsitzplatz vorhanden ist. Die Ladefläche ist also bis zum Fahrersitz nutzbar.

Gruß,

Carsten


Sick Of It All
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Hier ein Bild zur Ladefläche

Attached Images
197562-Ladeflaeche.jpg (0 Bytes, 353 Downloads)

Sick Of It All
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Hallo alle miteinand,

ich habe heute mir alle Unterlagen, Daten etc. zu diesem Thema mal gesammelt, div. Texte usw. vom BFM dazugelegt (wurde alles schon mal hier aufgefhrt) und mit einem freundlichen Brief an mein zuständiges Finanzamt geschickt.
<img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/conf44.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/conf44.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/conf44.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/schild11.gif" alt="" />
Ich bin jetzt mal gespannt, a) wann der zuständige Finanzbeamte sich meldet, b) ob er mir was entgültiges Mitteilen kann c) ob er nach dem Erhalt dieser gesammelten Werke noch lebt oder d) jetzt seinen Job aufgibt. <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/bad.gif" alt="" />
Wenn die von jedem solche geballten Ladungen (38 Seiten)
an Info-Material bekommt und Fragen bekommt, wird man vermutlich etwas schneller reagieren <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/boing.gif" alt="" />, da der Steuerpflichtige (Wir) an ja erst einmal Einspruch gegen den neuen hohen Steuerbescheid erheben. <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/doof2.gif" alt="" />

Ich denke, die haben sich selbst eine Lawine losgetreten,
deren Ausmaß und Umfang noch völlig unbekannt ist. <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/zitter.gif" alt="" />

Also alles sammeln und hinschicken, je mehr, deto besser.

Gruß

Volker D
Fernmechaniker & CT-Disco Fahrer


Volker D
Fernmechaniker, 130er TD5 Ambulance, Santana Ligero 88 & ex. CT-Discofahrer
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Zitat
Hallo,

sehe ich den Stand der Dinge richtig?

Sicher siehst Du das - und wenn ich die Bemerkungen einiger hier verstanden habe sehen dass auch noch mehr so.

Aber ich würde doch mal bitten / raten, die Füße still zu halten und erst mal das Gesetz abzuwarten. Ist eigentlich noch keinem in den Sinn gekommen, dass die AF-Sache vielleicht sogar geklappt hätte, wenn nicht direkt quer durch alle Medien darüber berichtet worden wäre.

Lasst uns doch erst mal abwarten, bis ein neues Gesetz verabschiedet ist und DANN die Lücken suchen, anstatt noch während alles noch geändert werden kann auf die Schwachpunkte hinzuweisen.

Meine 2ct ...

David


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@sportbiber:

Alles gut und schön. Aber der Bundesrat hat sich auf das EG-Recht bezogen, als er den § 23 Abs. 6a abgeschafft hat. Und er wollte ihn nur abschaffen, um die Hubraumbesteuerung für ganz bestimmte Fahrzeuge wieder möglich zu machen; er hat also lediglich dem bekannten BFH-Urteil die Rechtsgrundlage entziehen wollen. Der Gesetzentwurf erkennt die Tatsache an, dass es Fzg’e gibt, die wahlweise als PKW oder Nutzfahrzeuge verwendet und deshalb zunächst nicht eindeutig steuerrechtlich zugeordnet werden können. Er setzt sich nur eigene Maßstäbe, die alle vorhandenen und europaweit geltenden verkehrsrechtlichen Bestimmungen außer acht lassen. Warum? Weil er nur so sein Ziel erreichen kann – Hubraumsteuer für ganz bestimmte Fahrzeuge; genau genommen für die Verwendung ganz bestimmter Fahrzeuge.
Natürlich kann der Staat sein Steuergesetz so machen wie er will (solange es keine diesbezüglichen eindeutigen Vorgaben aus Brüssel gibt); daran hindert ihn auch niemand. Aber es soll es doch bitteschön so machen, dass es wenigstens einigermaßen nachvollziehbar ist und auf keinen Fall sollte er seine eigene Begründung widerlegen.
Würde er z.B. sagen, dass alle Fahrzeuge, die der Beförderung von sagen wir mal mehr als 2 Personen dienen können (lassen wir die Omnibusse jetzt mal weg) steuerlich als PKW anzusehen sind, dann wäre das eine klare Aussage
Man sollte bei unserer Diskussion nicht vergessen, dass wir nicht über die tatsächliche Verwendung der Fahrzeuge reden, sondern über die Verwendungsmöglichkeiten, die das Fzg. hat – so will es der BFH. Wir reden nun mal über „Zwitterfahrzeuge“ , die steuerlich genau in der Grauzone angesiedelt sind, die der Gesetzgeber aus gutem Grund (auch um Ungerechtigkeiten zu vermeiden) einmal geschaffen hat und die auch weiterhin deshalb so bestehen bleiben soll.

Gruß
Amtsschimmel


Wenn ich nicht mehr weiter weiß, gründ ich einen Arbeitskreis
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hi carsten,

woher hast du denn diese auslegung für wohnmobile? gibts dazu eine quelle?
oder hast du dir das zusammengereimt?
nach allem, was ich gefunden haben, soll es bei womo weder flächen- noch gewichtsgrenzen geben. alles, auch über 3.5 to soll zukünftig nach hubraum besteuert werden.

gruss
frank

#18431 09/02/2005 14:53
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... war heut Reifen eintragen beim Tüv und hab natürlich zum AF Thema gefragt.
Der freundliche Mensch hat mir einen internen Brief zum Lesen gegeben - kopieren wollt er ihn nicht - in dem allen deutschen Tüvprüfstellen das AF en untersagt wird und eine rückgängigmachung der schon erfolgten befohlen wird. Es wird auf eine Weisung des Verkehrsministers hingewiesen. Datum 03.02.05.

Gruß vom entnervten Reifeneintragenlasser (war heut 4Std in den heiligen Tüvhallen)

#18432 09/02/2005 15:30
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Hey Sportbiber,
die Anwendung derNutzflächenberechnung ergibt sich
doch aus dem Wortlaut des geposteteten GesetzesVORSCHLAGES.
Aber unter:

www.bundesrecht.juris.de/bundesrecht/kraftstg/inhalt.html

steht wohl das noch aktuelle Steuergesetz.
Unter Ermächtigungen ist zu finden,das der Bund die
genaue Begriffsbestimmung in diesem Gesetz regelt.
Sind die EG-Richtlinien nicht in Bundesrecht umgesetzt?
Gruß aus Berlin

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