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träger Lüstling
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b) im Zweifelsfall nur auf dem Klageweg erreichbar


Womit wir wieder am Anfang wären? Wie aknn man das durchziehen?
Hat jemand ne Rechtsschutz, die das übernimmt?

Oder gründen wir nen Fond?

Gibt es hier oder kennt hier jemand nen Juristen, an den wir uns vertrauensvoll wenden könnten?


Kini

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Kini #18545 21/02/2005 18:55
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Hallo,
also entweder WOMO oder Sonderfahrzeug ? oder warten bis er 30 ist ???
1240 Euro Steuer und 105 cent L/Diesel sind schließlich nicht tragbar und akzeptabel ! Weiß jemand welche Vorraussetzungen ICH und mein PATROL erfüllen muß, um die Zulassung als Sonderfahrzeug "Pannenhilfe" zu erhalten ?
greet nick aus berlin

Da bringst du mir auf eine Gute Idee:
Da hatten wir in den 70er Jahren den Gedanken (wir waren Jung )unsere Autos mit Gelben Rundumlichtlampen zu Schmücken aber wie das es Erlaubt war.?
Da hatte einer die Idee wir Gründen einen Club mit den Namem Autohilfs... Ems.... eV.darauf hin konnten wir unsere Autos
mit den Lampen Ausstatten.(Fahrzeugausrüstung war vorgegeben)
Das müsste doch auch jetzt möglich sein.
Viermalvier Autohilfe eV oder so Ähnlich ?

MfG. Peter


Ist das Utopie oder Möglich?

MfG. Peter


Geht nicht gibst nicht,einen Besen kannte Schieben
PeterG #18546 21/02/2005 19:01
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Seid still !!!!

Das ist die wirklich letzte Lücke !!!! <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/nuts.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/boing.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/nuts.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/boing.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/nuts.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/boing.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/nuts.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/boing.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/nuts.gif" alt="" />

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ist wohl zum wiederholten male dieser noch nicht so alte hut mit der AF- "Aufbau"-geschichte.
Doch sehr wundersam die Einigkeit von TÜV und DEKRA - inzwischen auch die KÜS ... in ihrer Argumentation darauf bestehen, daß irgendwo geschrieben sein soll, daß die Fahrzeugtypisierung "AF" im Brief schon bei der Ersterstellung des Fahrzeugbriefes als solche eingetragen werden dürfte und im Nachhinein - aus welchen Gründen auch immer - nicht mehr verändert werden dürfte.
Weiß hier einer, wo diese Bestimmung nachzulesen wäre? -
Grundsätzlich wird von der Notwendigkeit eines Vollgutachtens gesprochen, um ggf. in den allseits heißbegehrten Eintrag in die Fahrzeugpapiere zu bekommen. - Meiner Meinung nach ist die Definition des Aufbaus glasklar in den EU-Richtlinien definiert ... und sodenn ein Fahrzeug diesen Richtlinien voll entspricht weshalb sich das kleine Nebengeschäft entgehen lassen? -
Im Gesetzentwurf der neuen Kfz-Steuer wären AF-Fahrzeuge ja ebenso wie Wohnmobile über 2.81 tonnen und darunter von der Hubraumsteuer betroffen.
Vielleicht kann mal jemand mit höheren Weihen seinen Senf hier mit dazugeben - und "mei" die Würstel nedd vergessen. Das Brot kost' extra - wie beim "Brotzeitteller" in Österreich und man möge mir meine Unkenntnis vergeben.


Nur für heute leute ...
"ohne Panne von Tanne zu Tanne"
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hi,
hab auch keine neuen antworten, aber noch ein paar fragen:

hat jemand ne ahnung, was die schlüsselzahlen zu 1 bedeuten, was z.b. der unterschied zwischen 0102xx und 3102xx (xx= schadstoffklasse, hier 20).

also der disco hatte bis ´97: 310200, dann kat von gutmann = 20 für den schadstoff, dann ´98 endlich das urteil zur gewichtsbesteuerung, der tüv trägt von 310220 in 010220 ein. fahrzeug entspricht techn. einem kombinationskraftwagen.

unter pkt. 9: nutz- u. aufliegelast kg: steht bei mir im brief 1,82, ich nehme an, die meinen 1,82 ton. und nicht kg. hab ich dadurch irgeneinen vor- od. nachteil? was haben die graukittel denn bei euch so eingetragen?
gruß


alles bleibt wie immer - nur schlimmer!
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hi,
hab auch keine neuen antworten, aber noch ein paar fragen:

hat jemand ne ahnung, was die schlüsselzahlen zu 1 bedeuten, was z.b. der unterschied zwischen 0102xx und 3102xx (xx= schadstoffklasse, hier 20).

also der disco hatte bis ´97: 310200, dann kat von gutmann = 20 für den schadstoff, dann ´98 endlich das urteil zur gewichtsbesteuerung, der tüv trägt von 310220 in 010220 ein. fahrzeug entspricht techn. einem kombinationskraftwagen.

unter pkt. 9: nutz- u. aufliegelast kg: steht bei mir im brief 1,82, ich nehme an, die meinen 1,82 ton. und nicht kg. hab ich dadurch irgeneinen vor- od. nachteil? was haben die graukittel denn bei euch so eingetragen?
gruß

************* sodenn dein disco im brief unter position 1 <die letzten beiden zahlen> vor der auflastung die schlüsselnumer *20 hatte und dies bei der Auflastungsaktion umgeschlüsselt auf *00 umgeschlüsselt wurde, bleibt dir am tag noch die möglichkeit den disco unter 2.8 abzulasten, um in den genuss der alten schlüsselnummer zu gelangen. ich geb nur ungern diesen tip - doch am tüv kommst du da wohl nicht vorbei und umsonst wird das dort auch nicht gemacht. -
wieviel dein disco danach steuer kosten wird kann dir so nicht genau sagen .... kfz die bei ozonalarm keinem fahrverbot unterliegen, aber nicht schadstoffarm sind haben unter 2 liter hubraum u.a. auch die schlüsselnummer *20* - dies bedeutet für einen benziner 21.07 euro per angef. 100ccm und 33.29 euro bei einem diesel.
diese angaben ohne jegliche gewähr - schau doch hier im net in den listen dich um.


Nur für heute leute ...
"ohne Panne von Tanne zu Tanne"
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hi,
die 20 stehen noch im brief, seit 97. nur wurde er bei der auflastung von 310220 zu 010220 und das tät mich interessieren und das mitder nutzlast.
danke und schönen tag noch


alles bleibt wie immer - nur schlimmer!
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Zitat
nur wurde er bei der auflastung von 310220 zu 010220 und das tät mich interessieren und das mitder nutzlast.

Hi,
die 3102 war die Nr. für den Kombi, die 0102 ist PKW.

Gruß
Amtsschimmel


Wenn ich nicht mehr weiter weiß, gründ ich einen Arbeitskreis
PeterG #18552 22/02/2005 20:51
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[quote][quote][quote]Hallo,
also entweder WOMO oder Sonderfahrzeug ? oder warten bis er 30 ist ???


Wer hat denn gesagt,daß SoKfz in Zukunft nach Gewicht besteuert werden?Das FA ist ja eh nicht dran gebunden.
Und wie hoch sind die Versicherungen dafür?

Caruso #18553 22/02/2005 22:41
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kos-motorsport.de schreibt folgendes,


Wir haben uns für Sie mit den Fakten, den Gerüchten, den Trends und den rechtlichen Möglichkeiten beschäftigt. Hier ein kurzer informativer Überblick:

Die sogenannten Kombinationskraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 Tonnen müssen nach Wegfall des § 23 Abs. 6a mit Wirkung zum 01.05.2005 als PKW und damit nach Hubraum besteuert werden.

Gerade für großvolumige KFZ, welche bisher auch als Kombinationskraftwagen bezeichnet wurden, zieht dies eine erhebliche Steuererhöhung nach sich.

Was kann man tun um mit seinem 4,2 Liter Diesel nicht eine ca. 1100%-ige KFZ-Steuererhöhung von zum Beispiel heute EUR 173,- auf dann EUR 1578,39 in Kauf nehmen zu müssen?

Es werden sogenannte Umschlüsselungen zu Mehrzweckfahrzeugen M1-AF propagiert
Eingruppierung des Fahrzeuges in die Aufbauart Wohnmobil
Fahrzeugumrüstung auf geregelten Katalysator bzw. Dieselkatalysator

Zu 1:

Eingruppierungen als M1-AF (Mehrzweckfahrzeug)

In verschiedenen Medien und Publikationen werden nun von Unternehmen, die bisher sogenannte "Auflastungen" vertrieben haben, die Eingruppierungen als M1-AF (Mehrzweckfahrzeug) als Möglichkeit zum Steuersparen vorgeschlagen.

Dazu einige Anmerkungen und Erläuterungen:
Wenn mit einer einfachen Eingruppierung in eine andere Gruppe die Steuererhöhung einfach ausgehebelt werden könnte, würde man dann den bisherigen § 23 Abs. 6a streichen?
Generelles Ziel von EU- und nationalem Recht ist es, Fahrzeuge in den Mitgliedstaaten nach einheitlichen technischen Merkmalen in den Verkehr zu bringen.
Die Zulassung und verkehrsrechtliche Einstufung der Fahrzeuge ist zumindest noch bis 01.10.2005 eine ausschließlich nationale Angelegenheit nach dem systematischen Verzeichnis der Fahrzeug- und Aufbauarten.
Die Finanzbehörden sind nicht an die verkehrrechtliche Einstufung gebunden. Sie können eigene Feststellungen und Festlegungen treffen!
Eine Änderung der Fahrzeug- und Aubauart nach zum Beispiel M1 und / oder AF gem. Richtline 70/156/EWG ist ohne jede technische Änderung durch einen Sachverständigen nicht zulässig. Hierzu gibt es klare Anweisungen vom KBA
Wie grenzt sich ein Mehrzweckfahrzeug gegenüber anderen Aufbauarten ab? Zur Bestimmung des Typs werden prinzipiell die Definitionen der ISO 3833-1977 herangezogen. Eine nicht klar zu treffende Unterscheidung von Mehrzweckfahrzeugen zu Kombilimousinen wird in Kauf genommen. So wird eine Einstufung als Mehrzweckfahrzeug erst dann vorgenommen, wenn dem Aufbau keiner der nach Norm beschriebenen Begriffe zugeordnet werden kann.
Sicher scheint jedoch, dass zum Beispiel ein Fahrzeug, welches die Attribute einer Limousine aufweist, keinesfalls als Mehrzweckfahrzeug eingestuft werden wird.

Fazit: Aus Sicht des Technischen Überwachungsvereins kommt eine diesbezügliche Änderung der Fahrzeugpapiere nicht in Betracht, solange Festlegungen zur steuerlichen behandlung der Mehrzweckfahrzeuge AF und der darauf aufbauenden Handhabung durch die Finanzämter nicht vorliegen. Und dies dürfte nicht vor April 2005 zu erwarten sein.

nach oben

Zu 2:

Umgruppierung als Wohnmobil

Auch bei den Wohnmobilen gilt zunächst einiges von den o.g. Argumenten. Es dürfte schwierig sein, bei einen Geländewagen, wenn er nicht vom Auf- und Ausbau her den prüfenden Institutionen für eine Nutzung als Wohnmobil geeignet zu sein scheint, die Fahrzeug- und Aufbauart zu ändern. Außerdem wird diese Möglichkeit nur einer Teilmenge der betroffenen Fahrzeuge überhaupt offenstehen. Auch hier gilt, dass die steuerliche Behandlung der Fahrzeuge dann den Finanzbehörden obliegt.

Genaueres kann man aber erst ab 01.05.2005 sagen.


Fazit: Man kann größere Geländewagen natürlich problemlos zum Wohnmobil umschreiben, sofern die typischen Ausbauten dafür natürlich vorhanden sind (z.B. Sitzgelegenheit mit Tisch, Schlafgelegenheit, Kocher und ein Stauraum). Nur wie es sich dann mit der KFZ-Steuer verhält, ist zur Zeit noch unklar.

Bleibt die Gewichtsbesteuerung bei über 2,8 t oder werden alle Wohnmobile nach Gewicht besteuert oder kommt eine eigene Steuer für Wohnmobile?

nach oben

Zu 3:

Katalysator EURO Norm- Diesel-KAT D2 D3

Die Nach-/ Umrüstungen die im Handel erhältlich sind werden in der Regel mit ABE oder TÜV ausgeliefert. Es muß aber eine Eintragung erfolgen, damit die Schlüsselnummer geändert werden kann. Nur so erhält man die Kfz-Steuer erstattet. Bei der Eintragung gibt es in der Regel keine Probleme. Sofern der Nachrüstsatz mit ABE ausgeliefert wird, erfolgt der Eintrag und die Umschlüsselung bei der Zulassungsstelle. Bei einem Satz mit TÜV-Gutachten erfolgt der Eintrag beim TÜV und die Umschlüsselung bei der Zulassungsstelle.

Für Benzin-Motoren gibt es bereits für viele Fahrzeuge Nachrüstsätze. Gleiches gilt für Dieselkatalysatoren die eine Einstufung nach EURO 1 bzw. EURO 2 bewirken.

Bei den Dieselkatalysatoren für D2 bzw. D3 stehen die Unternehmen bereits in den Startlöchern. Sobald die genaue steuerliche Behandlung verabschiedet ist, werden die bereits vielfach serienreifen neuen Katalysatoren zur Gutachtenerstellung freigegeben. Damit dürften ab Mitte des Jahres 2005 die Dieselkatalysator-Versorgung anlaufen.

Wir werden dann selbstverständlich unser Angebot an Dieselkat-Nachrüstungen ständig erweitern.

Fazit: Hier kann man richtig Steuern sparen. Man steigert den (Wiederverkaufs-)Wert seines Fahrzeuges und tut auch noch etwas für die Umwelt.

nach oben
Unser Tipp:



Der wohl beste Weg wird die Nach-/ Umrüstung auf moderene Katalysatortechnik sein.

Der Wiederverkaufswert des Fahrzeuges steigt. Die KFZ-Steuerbelastung sinkt.

Weitere Änderungen und Anpassungen in der Umgruppierungsthematik sind dann aus steuerlicher Sicht zunächst nicht mehr relevant.



Ein Hinweis in eigener Sache: Dies ist keine Rechtsberatung und erhebt nicht den Anspruch auf Vollständig- und Richtigkeit. Die Informationen wurden nach besten Wissen und Gewissen zusammengestellt und geben den Kenntnisstand zum Zeitpunkt des Redaktionsschluss wieder. Beachten Sie dazu auch unser Impressum.


desweiteren gibt es dort eine detairte liste zu schlüsselnummern

für jene, auf die es zutrifft und oder interessiert Anzeigen
zur katnachrüstung für die Chrysler 4wd Carrange JGC, JC, JW und weitere Fabrikate wie Ford, Chevi und Mitsubishi, aber lest selbst.

Greetz


mondach moin viertel nach acht, die woch zieht sich widder.
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