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Schade nur, dass die meisten Katanbieter nur in den Startlöchern stehen, aber keiner vor dem Stichtag einen anbietet. So müssen wir erst mal die hohe Steuer zahlen, in der Hoffnung möglichst schnell nachrüsten zu können.


Gruß
René

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Man reist nicht, um anzukommen, sondern um zu reisen (Goethe)
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otto1 #18555 23/02/2005 10:06
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Interessant wäre auch zu wissen, ob die Richtlinie (zur Anerkennung AF) schon in anderen EU Mitgliedsstaaten angewand bzw. umgesetzt wurde und welche Voraussetzungen das KFZ erfüllen musste.
Dies ist, da es sich um EU Recht handelt, wichtig um eine gleichgestellte Umsetzung in Deutschland zu erreichen. Bzw. im Besitz von Vergleichswerten, zur Stärkung der eigenen Argumentation oder, im Falle einer Sammelklage zu sein.
Darüber hinaus gab es ja schon einige die eine Umtragung im Brief erreichen konnten (gleiches Recht für alle), eine genaue Liste der Fahrzeuge (keine Angst die bereits erfolgte Eintragung kann nicht rückgängig gemacht werden) mit Angaben zum Fabrikat, Model, Aufbau, Umbau (WoMo), Bj sowie Kennzeichen kann hilfreich sein.

Greetz F


mondach moin viertel nach acht, die woch zieht sich widder.
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>>Interessant wäre auch zu wissen, ob die Richtlinie (zur Anerkennung AF) schon in anderen EU Mitgliedsstaaten angewand bzw. umgesetzt wurde und welche Voraussetzungen das KFZ erfüllen musste.

Aha und wozu ?

>>Dies ist, da es sich um EU Recht handelt, wichtig um eine gleichgestellte Umsetzung in Deutschland zu erreichen. Bzw. im Besitz von Vergleichswerten, zur Stärkung der eigenen Argumentation oder, im Falle einer Sammelklage zu sein.

Aja und wen willst du worauf aus der RiLi verklagen ?
Ist die RiLi eine Anspruchsgrundlage oder ist das nicht mehr die StVZO?

>>Darüber hinaus gab es ja schon einige die eine Umtragung im Brief erreichen konnten (gleiches Recht für alle),

Gleichheitsgrundstz?
Na, ganz so einfach ist das nicht.

>> eine genaue Liste der Fahrzeuge (keine Angst die bereits erfolgte Eintragung kann nicht rückgängig gemacht werden)

Hmh, woher diese Erkenntnis?
Schonmal was von Rücknahme und Widerruf von rechtswidrigen und rechtmäßigen Verwaltungsakten gehört?
Nein, dann würd ich sowas hier nicht schreiben, denn es ist schlicht falsch.

Zum Text der Firma: Ob es alles tatsächlich so ist, wie dort anscheinend selbstsicher und vollmundig verkündet wird?
Mal abwarten.

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ja servus -

die Presse- Nachricht aus Berlin ist zwar schon vom
5. Februar 2005 -
doch man muss ja schon mal froh sein, daß darüber auch mal wieder ein Artikel in der Presse zu lesen ist.


Für alte Dieselautos droht höhere Kfz-Steuer
Streit um Kosten der Förderung von Rußfiltern

von Cornelia Wolber
Für alte Dieselfahrzeuge werden höhere Steuern erwogen
Für alte Dieselfahrzeuge werden höhere Steuern erwogen
Foto: dpa

Berlin - Im Streit um die Finanzierung der Förderung umweltschonender Pkw drohen jetzt höhere Steuern für alte Dieselfahrzeuge. "Wenn ein bestimmter Kreis eine Vergünstigung bekommt, müssen andere Autofahrer mehr zahlen", sagte Nordrhein-Westfalens Finanzminister Jochen Dieckmann (SPD).

Nach monatelangem Streit hatten die Bundesminister für Umwelt und Finanzen, Jürgen Trittin (Grüne) und Hans Eichel (SPD), einen Gesetzentwurf vereinbart, nach dem Dieselautos mit Rußpartikelfilter ab dem 1. Januar 2006 steuerlich begünstigt werden. So soll die Kfz-Steuer für Neuwagen um 350 Euro sinken, wer einen Filter nachrüstet, spart 250 Euro. Die Förderung ist auf zwei Jahre begrenzt. Dann sollen die Hersteller alle Dieselfahrzeuge serienmäßig mit Partikelfiltern ausstatten.

Da die Kfz-Steuer von den Ländern verantwortet wird, sollen sie die Kosten der Förderung in Höhe von rund 1,5 Milliarden Euro tragen. Das sei aufkommensneutral möglich, weil die Länder durch den Boom von Dieselfahrzeugen bis 2015 Mehreinnahmen von mehr als 11 Milliarden Euro verbuchen würden, sagen Eichel und Trittin.

Dieckmann hält dagegen, daß das Geld in den Steuerschätzungen längst eingeplant sei, es sich also nicht um zusätzliche Einnahmen handele. Die Pläne des Bundes würden allein den Etat von Nordrhein-Westfalen mit 100 Millionen Euro belasten. "Das ist eine Größenordnung, die wir nicht einsparen können", so Dieckmann weiter. Mit diesem Geld könnten 2000 Lehrer bezahlt oder 10 000 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren finanziert werden.

Aus diesem Grund besteht die Mehrheit der Länder auf einem finanziellen Ausgleich. "Es ist jetzt Aufgabe des Bundes, dazu einen Vorschlag zu machen", sagte Dieckmann. Doch der winkt ab. "Für die Förderung sind keine Bundesmittel vorgesehen", sagte Eichels Sprecher. Auch habe der Bund "keine Pläne für eine höhere Kfz-Steuer für alte Dieselautos als Ausgleich für die geplanten Steueranreize". Ein möglicher Aufschlag für sogenannte "Stinker" sei einzig Sache der Länder, betonte der Sprecher.

Eichel will das Gesetz bis zum Sommer vorlegen. Der unionsgeführte Bundesrat hat jedoch bereits sein Veto angekündigt. Niedersachsens Finanzminister Hartmut Möllring (CDU) sagte: "Es ist völlig ausgeschlossen, daß die Länder da mitmachen. Sein bayerischer Kollege Kurt Faltlhauser sprach von einer "aberwitzigen Idee". Ein Geschäft zu Lasten der Länder werde auf jeden Fall scheitern. Ein Vermittlungsverfahren scheint daher schon heute programmiert.

Gegen eine höhere Abgabe für alte Dieselfahrzeuge spricht allerdings, daß 2006 die Bundestagswahl ansteht. Da sind höhere Steuern unpopulär. Außerdem würde die Steuererhöhung vor allem sozial Schwache treffen. Alternativ könnte Eichel einen Teil der Förderung doch aus seiner Kasse zahlen, so wie im Jahr 2000, als Bund und Länder sich zum Ausgleich der hohen Ölpreise darauf einigten, die Pendlerpauschale zu erhöhen und Heizgutscheine für sozial Schwache auszugeben. Damals mußte Eichel zwei Drittel der Kosten übernehmen.

Artikel erschienen am Sa, 5. Februar 2005


Nur für heute leute ...
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Der Denkanstoß von Ingo M ist goldrichtig:Wenn das Fa keinen
Eintrag im KFZ-Schein benötigt,brauchen wir das auch nicht.
niemand muß zum TÜV fahren und sich AF eintragen lassen.
Man kann nämlich nur die Anerkennung techn.Begebenheiten
einklagen und die Zuladung pro Sitzplatz kann ja dann wirklich der zuständige Beamte ausrechnen.
Unter diesem Gesichtspunkt werde ich für meinen WOMO-Disco
eine Gewichtsbesteuerung,nach AF einklagen,weil mein Fahrzeug
die Anforderungen erfüllt oder auch die eines anderen SoKFZ.

@Ingo M:vielen Dank für diesen Denkanstoß
Dat Leben is schön <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wink.gif" alt="" />



otto1 #18559 23/02/2005 19:48
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Moin,Moin,
nächste Woche sitzen die Länder-Steuer-Referenten zusammen
und tauschen sich aus. Dann wird hoffentlich so langsam klar, wohin die Reise geht. Im Moment sieht es so aus, dass zunächst alles nach Hubraum besteuert wird (auch die Wohnmobile und Sonderkfz.)und die FA-Beamten auf Antrag in jedem Einzelfall entscheiden müssen, ob's dabei bleibt oder nach Gewicht besteuert werden kann. Das heißt Widerspruch gegen den (Hubraum-) Bescheid, Fahrzeug vorführen und argumentieren. Fakt ist, dass, wenn es bei der Flächenregel bei den Mehrzweckfahrzeugen bleibt bzw. dazu kommen sollte, die "Mehrzweckfläche" außen vor bleiben muss, sonst würden die Mehrzweckfahrzeuge defacto durch das Steuerrecht abgeschafft (Sitze ausbauen und Gurtverankerungen unbrauchbarmachen führt zum LKW, Sitze drin lassen usw. bedeutet PKW - dazwischen gibts dann nix mehr). Bin gespannt, ob man soweit gehen will. Interessant wäre auch die Gegenrechnung, wieviele von den ca. 200 Millionen erhofften Mehreinnahmen durch den Arbeitsaufwand aufgebraucht werden. Möglicherweise ist das ganze eine Milchmädchenrechnung der Politik - aber das kennen wir ja schon.
Warten wir also ab was kommt. Und dann schaun' mer mal. <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/dooya004.gif" alt="" />

cu
Amtsschimmel




Wenn ich nicht mehr weiter weiß, gründ ich einen Arbeitskreis
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Moin Moin

Habe heute vom FA die Ablehnung für Gewichtsbesteuerung
meines Jeep Cherokee bekommen,obwohl im Kfz-Brief
AF-Fahrzeug eingetragen ist.
Weis jemand was neues. <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/blush.gif" alt="" />

Offroadi

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Widerspruch eingelegt?

Gorli #18562 25/02/2005 21:14
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ähm, bei dem ganzen fred habe ich etwas den überblick verloren. <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/conf44.gif" alt="" /><img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/augen21.gif" alt="" />
ich weiß, dass es keine geländewagen sind, aber was wird/ist denn steuerlich mit den ford courier oder fiat fiorino oder ähnlichen? <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
so long,
patrick


Alle reden vom 3 l Auto, 6,2 ist auch nicht zu viel.
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hi fred -
be careful - they will come and take from you, like they did it in the middle age to the wiches and wizards.

Better you will be quiet, now ... otherwise they will check your fiat fiorino or any similar vehiled as a mini-bus (with windeows) and as a mini-truck (without).
By all means you cann be lucky, that you will not be charged on maut, because you are obviously under the limi of 12 tons. -
in case you vehicle would be a push-truck (without an engine) - you can only push or pull it with manpower - they will be in trouble, somehow to licence it, anyway.

so just enjoy yourself, and take the fun way home, as long, as still you can ...

think about - that's all good for nothing at all

yours franky from west-africa (we all are neschers now)


Nur für heute leute ...
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