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Homo Stupidus
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Zitat
Vertrauet eurem Magistrat,
Der fromm und liebend schützt den Staat
Durch huldreich hochwohlweises Walten;
Euch ziemt es, stets das Maul zu halten


ist mir gerade so untergekommen................



ich prüfe derzeit die möglichkeit meine auto's in lettland anzumelden,
wird günstiger und meine nummernschilder bleiben bis auf den kleinen zusatz im blauen feld auch gleich.







Solange Gerste draußen wächst ist Bier mein Gemüse.





::::: Werbung ::::: NB
azeh #18685 24/03/2005 21:39
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ich prüfe derzeit die möglichkeit meine auto's in lettland anzumelden,



Gute Idee, brauchst Du noch einen für ne WG?


Kini

azeh #18686 24/03/2005 21:41
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Zitat
Zitat
Vertrauet eurem Magistrat,
Der fromm und liebend schützt den Staat
Durch huldreich hochwohlweises Walten;
Euch ziemt es, stets das Maul zu halten


ist mir gerade so untergekommen................



ich prüfe derzeit die möglichkeit meine auto's in lettland anzumelden,
wird günstiger und meine nummernschilder bleiben bis auf den kleinen zusatz im blauen feld auch gleich.

Coole Idee!

Du darfst halt bloss nicht den Fehler machen und mit Deiner
Karre zum Ummelden nach Lettland fahren!

Dann faellt naemlich das Ummelden mangels Masse aus!

Naja, das spart dann ja auch Steuern...

<img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/grin.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/div01.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/party48.gif" alt="" />


Gruss,
105er
105er #18687 24/03/2005 22:32
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Zitat
Du darfst halt bloss nicht den Fehler machen und mit Deiner
Karre zum Ummelden nach Lettland fahren!

warum nicht?
würde der geklaut werden?


wegelagerertechnisch?










Solange Gerste draußen wächst ist Bier mein Gemüse.





azeh #18688 25/03/2005 10:36
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Du darfst halt bloss nicht den Fehler machen und mit Deiner
Karre zum Ummelden nach Lettland fahren!

warum nicht?
würde der geklaut werden?

wegelagerertechnisch?

Jupp! So ist es - und zwar schneller als Du 'Piep' sagen kannst. <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/bad.gif" alt="" />


Gruss,
105er
105er #18689 25/03/2005 15:02
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warum nicht?
würde der geklaut werden?

wegelagerertechnisch?




Jupp! So ist es - und zwar schneller als Du 'Piep' sagen kannst.


Dann sollte ich meinen versichern und dahin fahren. Inner dunklen Gasse abstellen und einen seeeeehhr langen Spaziergang unternehmen.

Kini

Kini #18690 25/03/2005 19:02
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.....ich komm´ mit...
gruß
thomas

Spike #18691 25/03/2005 21:36
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Nabend !

Gestern (24.) soll angeblich in der `Süddeutschen´ein Bericht gedruckt gewesen sein, in dem grundliegende, aktuelle Änderungen in Sachen Womobesteuerung beschrieben wurden. Pro Womo meine ich !

Wer weiss Genaueres ??? Ich selber habe die Zeitung leider nicht.

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Folgendes hab ich grad über Google gefunden, sehr interessante Definition (könnte zumindest eine werden wenns zum Rechtstreit kommen sollte):

Wer erstellt den Kraftfahrzeugsteuerbescheid?

Das Finanzamt setzt nach den Daten, die es von der Zulassungsstelle erhält, die Kfz-Steuer durch einen schriftlichen Steuerbescheid fest. Die Kfz-Steuer ist immer für ein Jahr im voraus zu entrichten. Der Bescheid gilt, bis das Fahrzeug wieder abgemeldet ist.

Der Kraftfahrzeugsteuerbescheid ist ein Dauerbescheid. [color:"red"] Das heißt, er gilt nicht nur für das laufende, sondern auch für kommende Jahre, so lang, bis er vom Finanzamt geändert wird oder das Fahrzeug abgemeldet wird. [/color]

Quelle

Daraus ergibt sich zumindest schon mal das eine eventuelle rückwirkende Forderung als Nichtig anzusehen ist und das ein neuer Steuerbescheid zugestellt werden muss. <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wink.gif" alt="" />


Gruß Thorsten

...irgendwas is´ ja immer!

http://www.patrol-welt.de
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Zitat
Folgendes hab ich grad über Google gefunden, sehr interessante Definition (könnte zumindest eine werden wenns zum Rechtstreit kommen sollte):

Wer erstellt den Kraftfahrzeugsteuerbescheid?

Das Finanzamt setzt nach den Daten, die es von der Zulassungsstelle erhält, die Kfz-Steuer durch einen schriftlichen Steuerbescheid fest. Die Kfz-Steuer ist immer für ein Jahr im voraus zu entrichten. Der Bescheid gilt, bis das Fahrzeug wieder abgemeldet ist.

Der Kraftfahrzeugsteuerbescheid ist ein Dauerbescheid. [color:"red"] Das heißt, er gilt nicht nur für das laufende, sondern auch für kommende Jahre, so lang, bis er vom Finanzamt geändert wird oder das Fahrzeug abgemeldet wird. [/color]

Quelle

Daraus ergibt sich zumindest schon mal das eine eventuelle rückwirkende Forderung als Nichtig anzusehen ist und das ein neuer Steuerbescheid zugestellt werden muss. <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wink.gif" alt="" />

Ah ja, aus welcher Rechtsgrundlage ergibt sich denn die Nichtigkeit?

Soweit ich mich erinnere, ist schon länger her, gabs da mal klare Regelungen für die Nichtigkeit von Verwaltungsakten insbesondere Steuerbescheiden?

Und in welcher Rechtsgrundlage steht, dass Steuerbescheide bei Änderung der Rechstgrundlage oder Änderung der Besteuerungsgrundlagen nicht rückwirkend geändert werden können?

Würde mich brennend interessieren, denn wenn der Bescheid nichtig wäre, bräuchte man ja nichtmal Einspruch einlegen.

Grüsse

uwe

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