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Moin Uwe,
ich habe nicht geschrieben das der Steuerbescheid nichtig wäre sondern eine eventuelle rückwirkende Forderung.


Gruß Thorsten

...irgendwas is´ ja immer!

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Hallo Thorsten,

naja, wär ja auch zu schön gewesen.

Ich kann mir allerdings kein Finanzamt vorstellen, was einfach so eine höhere Steuer von dir fordert. Mal so eben.

Ohne Steuerbescheid geht da gar nix.

In dem bayerischen Schreiben stand, so meine ich, auch ausdrücklich drin, das die Steuer gem. § XY KfzStG neu festzusetzen ist.

Neu festzusetzen bedeutet immer Änderungsbescheid oder neuen Steuerbescheid.

Grüsse

uwe

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Darum gehts ja Uwe. Es muss mir ein neuer Steuerbescheid zugehen. Ansonsten hab ich ja die letzten Jahre immer nur ne Zahlungsaufforderung bekommen (hab nachgeschaut Frank, waren Zahlungsaufforderungen), keinen Steuerbescheid. Da meine Jahressteuer aber regulär zum 09.05. fällig wird und die "Zahlungsaufforderung" bei uns ja grundsätzlich 4 Wochen vor Fälligkeitsdatum zugesandt wird, müsste in den nächsten Tagen ein definitiver Steuerbescheid in meinem Briefkasten liegen. Und genau auf den warte ich nun ganz gespannt.


Gruß Thorsten

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Ja, nur die Rechtslage ändert sich zum 01.05.2005.
Angenommen du bekommst jetzt nix oder nur die Zahlungsaufforderung und zahlst di alte Steuer, rettet dich das m.W. nicht davor, dass du vom FA, sagen wir mal im August, einen Bescheid mit neuer höherer Steuer ab 01.05.2005 bekommst und deftig nachzahlen musst.

Das halte ich als Nicht-Jurist grundsätzlich für möglich und würde es auch nicht von vorneherein als rechtswidrig bezeichnen wollen.

Dazu müsste sich mal ein berufener Steuerrechtler äußern.

Mal ganz abgesehen davon was nun wirklich in den Bundesländern passieren wird. Außer Bayern hat sich ja wohl noch niemand "geoutet"?

Grüsse

uwe

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Da will ich ja hin und genau das ist die Kernaussage meiner letzten Postings. Es gibt nur zwei Möglichkeiten:
1. Ich bekomme nen neuen Steuerbescheid => Dann ist alles klar!
2. Ich bekomme ne Zahlungsaufforderung über Gewichtssteuer => Dann wird sich mein Anwalt (im Vorfeld schonmal) um die Steuerrechlichen Dinge intensiv kümmern und genau herausfinden was die nachfordern dürfen und was nicht.

Ich als Juralaie würde sagen: Nachzahlen is nich! Punkt.


Gruß Thorsten

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...was passieren wird, ist relativ einfach: Du bekommst im April die normale Zahlungsaufforderung.
Wenn z.B. am 15 April Dein Landesfinanzminister weiß, ab wann die neue Regelung wie aussieht, wird er bis zum 22.April seine Finanzämter anweisen, was zu tun ist. Die haben nichts Eiligeres zu tun, als Dir per S t e u e r b e s c h e i d mitzuteilen , daß die Kfz-Steuer ab..... neu festgesetzt wird auf.....EUR, zahlbar bis.....
Das war´s. Dafür brauchst Du keinen Rechtsanwalt. Das läuft schon immer so(z.B. wenn wegen der Abgasnorm die Fzge höhergestuft werden). Für die Finanzämter ist das lediglich ein Verwaltungsakt(-vorgang). Das haben die alles fertig in der Schublade.
Und wenn das nicht am 15.April ist, dann eben 2 Wochen später, oder 4 oder.....
Als werde ganz ruhig und warte ab.
gruß
thomas

Spike #18700 30/03/2005 08:12
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In Sachen WoMo hat Bayern einen Rückzieher gemacht. Die wollten einen Gesetzesentwurf vorlegen, in welchem WoMo ab 2,8 to weiterhin Gewichtsbesteuert bleiben...
Aber jetzt wollen sie nicht mehr! Ohne Angabe von Gründen.

Es heißt, dass die Finanzämter ab dem 1.5.2005 neue Steuerbescheide zusenden werden...

Aber wie immer ist da auch noch einiges offen und es bleibt abzuwarten, was am 1. Mai entschieden wird!

Quelle dieser Infos ist die Zeitschrift "Reisemobil International" 4/2005





Eher versteht ein Mann den Kern der Sonne, als das Wesen einer Frau
Fendi #18701 31/03/2005 08:46
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Nicht uninteressant !

Wohnmobile und Seitenblicke


Vieles, was auch hier als Info dient, zumin. mehr als so manch wirres geschrieben Wort.

Gruß
Ralf

Finger #18702 31/03/2005 10:53
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Kleiner Drückeberger
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Heute in der Zeitung
[color:"blue"]Finanzministerium setzt sich für Wohnmobil-Besitzer ein



düsseldorf. Eine kräftige Steuererhöhung für ihre Urlaubsfahrzeuge hatten Reisemobilbesitzer befürchtet, nun scheint es Hoffnung auf eine Neuregelung zu geben.



Die ab 1. Mai geltende Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung, die dafür sorgt, dass für die bisher steuerlich begünstigten schweren Geländewagen mehr in die Steuerkasse gezahlt wird, schließt auch Reisemobile über 2,8 Tonnen ein. Bislang nämlich konnten sich die Bundesländer - in deren Kassen die Steuer-Euros rollen - nicht über eine Ausnahmeregelung für Motorcaravane einigen. Verbände, Händler und Privatleute gingen auf die Barrikaden, denn für sie steigt die Besteuerung um bis zu 500 Prozent. Auswirkungen auf die Reisemobil- und die Tourismusbranche wären enorm.

Eine Lösung ist in Sicht: Ende Mai treffen sich Vertreter der Finanzministerien zum Gespräch. "Die Adressaten sollten ja nicht die Reisemobile sein", erklärt Jost Krüger vom Caravaning Industrie Verband das Vorhaben, die Regelung zu überdenken. "Es sieht so aus, dass die Länder eine Lösung finden, damit alles beim Alten bleibt."

In der Übergangszeit, also vom 1. Mai bis zu einer Gesetzesänderung, werden Reisemobilbesitzer jedenfalls noch nichts vom Finanzamt hören. "Wir werden erst mal keine nachteiligen Bescheide versenden", so ein Pressesprecher des Finanzministeriums in NRW. Auch dort wird dafür gekämpft, dass die Steuerlawine für Caravan-Freunde ausbleibt.Reisemobile könnten steuerlich teuer werden. Foto: dpa


30.03.2005
[/color]



"Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern"
Troll #18703 31/03/2005 21:28
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»also vom 1. Mai bis zu einer Gesetzesänderung, werden Reisemobilbesitzer jedenfalls noch nichts vom Finanzamt hören. "Wir werden erst mal keine nachteiligen Bescheide versenden«

hi,
lt. auskunft meines fa´s sind die hessischen finanzämter von der ofd angewiesen, zum 1. 05. neue steuerbescheide nach hubraum zu erteilen, auch für womo´s!!

das treffen der länderfinszminister ist wohl am 25.05

gruß


alles bleibt wie immer - nur schlimmer!
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