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Hallo Zusammen,

hier am Niederrhein werden noch Womo´s nach Gewicht besteuert.
Heute ist der geänderte Bescheid gekommen (1. Bescheid war total falsch, da falsche Schlüsselnr. benutzt wurde!). Also bei mir ERSTMAL alles wieder i.o.! Laufzeit ist bis 07.2006. <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/longtom072.gif" alt="" />

Grüße

::::: Werbung ::::: NB
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Moin,habe mich mal rumgehört in sachen Euro2 für den alten Diesel G.Zur Zeit ist max.Euro1 zu bekommen.Einige Nachrüster haben die Pläne für Euro2 in der Schublade liegen,fangen aber nicht an diese umzusetzen solange die Spinner in Berlin nicht wissen was sie wollen in bezug auf diese Rußfilter sch... <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/kotz.gif" alt="" />
Mein G ist auch zu verkaufen <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-cry.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-cry.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-cry.gif" alt="" />
Gruß Geronimo


"Hart ist das Leben an der Küste"
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zum Thema Euro 2 gab es dochmal nen Fred, wo so´n Tüftler sich ne Abgasrückführung eingebaut hat und damit auf Euro2 gekommen is. Also ganz unmöglich is es aber nich. Aber wer will schon tausende Euronen da investieren, auch mit den Partikelfiltergeschichten und deren unklarer/schwacher Förderungen.

Gruß Christoph


"300GD...die Entdeckung der G-mütlichkeit!"
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Mal zwei rechtliche Fragen (an die Juristen unter uns):

1. Ist es rechtmäßig, die Entscheidung einer wesentlichen Änderung einer Besteuerung aus Wahlkampfgründen (offensichtlich) um Monate zu vertagen?
2. Sind daraus resultierende, rückwirkende Forderungen Gesetzeskonform oder eher unberechtigt?

Grund der Fragen ist diese "Vertrösterei" durch die Finanzämter, die anscheinend auch nicht mehr wissen.
Nach meinem Rechtsempfinden werden jedoch Politker bezahlt, um dem Volke zu dienen. Dazu gehört m. E. auch, Steuerangelegenheiten unverzüglich zu regeln. Nun wird diese Leistung aber mit Blick auf die bevorstehende Wahl aus Eigennutz verweigert...ich will mein Geld zurück!
Gruß
Fischi


Janz wichtig: Fresse halten angesagt!
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Ich habe auf Nachfrage von einer Finanzamtsfrau in Hamburg, die für Kfz-Steuer zuständig ist, zum Thema Wohnmobilbesteuerung folgende Aussage erhalten:

Wenn nicht einfach nur der Steuersatz geändert wird, sondern die Besteuerungsgrundlage, gilt die neue Steuer erst mit Erhalt des neuen Bescheids. Keine Rückwirkung. Die gebe es nur, wenn lediglich der Steuersatz angehoben/gesenkt würde (also nicht mehr 12,20 € pro 200 kg, sondern z.B. 9,90 € smile.
Das würde natürlich für die Geländewagen auch gelten, wobei hier der Sachverhalt seit langem bekannt ist (spätestens seit Mai 2004, als es überall in der Presse war) und keiner sagen kann, er habe von nichts gewusst.

Bei den Womos ist es ja bis heute unklar, was passieren wird. Quer durch alle Parteien wird ja immer wieder behauptet, man wolle die Womo-Fahrer nicht stärker belasten etc. Die CDU in mindestens drei Ländern will aber definintiv mehr Kohle sehen.
Sobald da was klar entschieden ist, was erheblich teurer würde, wird mein Womo sofort stillgelegt. Falls dann eine Nachzahlung gefordert wird, gibts meiner Meinung nach gute Chancen, dass die unwirksam ist.

Bin kein Jurist.
Probiers vielleicht mal hier: Steuerrechts-Forum. Wenn Du Dein Problem so allgemein formulierst wie du das hier gemacht hast, könnte es sein, dass du eine Antwort bekommst.

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hatte am freitag den oberland-mangold nachrüstkatalysator (euro 3) in meinem alten pajero einverbaut bekommen.
neue schadstoffschlüsselnummer bei
M1 Fahrzeugen *51
N1 Fahrzeugen *54

beim den finanzbehörden wird jedoch die schlüsselnummer *51 als Euro 2 berwertet (€ 16.05 per 100 ccm))
Euro 3 würde der kfz-steuersatz bei € 15,44 per 100 ccm

in der verfügungspraxis der finanzministerien werden PKW Geländewagen automatisch eine schadstoffklasse schlechter behandelt.

So wird aus einem euro-3 Fahrzeug in der steuerrechtlichen praxis ein euro 2 fahrzeug.

hätte ich nun wie ehedem 2.500 kg z.GG. wäre meine schadstoffschlüsselnummer *03 (€27,65 per 100 ccm)
würde die finanzbehörde daraus womöglich eine *00 machen, auch wenn der TÜV einem eine ablastung von 2.18 tonnen auf 2.5 tonnen z.GG. in die papiere eintragen würde.

es gibt bestimmt auch pkw ohne allrad mit einem leergewicht von 1820 kg. - und einem z.GG. von 2500 kg oder gar mehr.

indirekt kommt dies einem kfz-steuermalus für geländewagen
gleich. das sind zwar alles in allem so an die 15 euro mehr im jahr, doch es geht mir nicht um die 15 euro,sondern um's prinzip. - ein malus wäre ggf. so hinzunehmen jedoch eine rückstufung auf Euro 2, nur weil das fahrzeug allrad hat, find ich echt mal schon ein starkes stück.

gruss von franky



Nur für heute leute ...
"ohne Panne von Tanne zu Tanne"
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Das ist nur eine Frage der 2,5 t zGG und nicht eine von Allrad oder nicht.

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@ landcruiser

im Schadstoffschlüssel-Dschungel kann man sich schon schwer verlaufen und so manches darin schon etwas schwer nachvollziehbar.

Die Vergabe der schadstoffschlüsselnummern vom Kraftfahrtbundesamt scheint mir eh ne Sache für sich zu sein - undurchsichig, verschwommen und verzerrt.
Für ein und dasselbe Fahrzeug als Klasse
M1 Schlüsselnummer *51 Euro 2
und für
N1 Schlüsselnummer *54 Euro 3

Dadurch, dass es eben mal so is* - macht's auch nicht besser.

Nun, sodenn dies nur mal eine Frage des Gewichts und ablasten wäre, vergibt mir der TÜV noch lange keine andere Schadstoffschlüsselnummer.

... und was lernen wir daraus? ....
"Wenn man mal damit angefangen hat, in der Sch.... herumzurühren ... es ändert sich nichts - außer, daß es weiterhin einfach nur s t i n k t ...."
- also hören wir nicht auf, wieder damit anzufangen und fangen wir nicht an, damit aufzuhören...
Vielleicht stinkt's dann einfach noch mehreren ...
Mir steht es inzwischen echt Oberkante Unterlippe !!

Gruß von Franky



Nur für heute leute ...
"ohne Panne von Tanne zu Tanne"
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Nach Rückfrage bei Oberland-Mangold handelt es sich bei dem besagten Nachrüstkat um ein Teil, welches von den Abgaswerten messtechnisch EURO 3 erreicht - jedoch von den Finanzministerien, wie auch immer, die Schlüsselzahl *51 bei M1 Fahrzeugen bekommen hat, was im Endeffekt jedoch einer steuerliche Einstufung als EURO 2 entspricht.

Ist mal eben jemand hier unterwegs, der mir über diese Handlungspraxis ausführlicher Auskunft erteilen kann?

Danke

Franky


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"ohne Panne von Tanne zu Tanne"
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Zitat
von den Abgaswerten messtechnisch EURO 3 erreicht - jedoch von den Finanzministerien, wie auch immer, die Schlüsselzahl *51 bei M1 Fahrzeugen bekommen hat, was im Endeffekt jedoch einer steuerliche Einstufung als EURO 2 entspricht.

Sowas gab es vor längerer Zeit schonmal. Der gleiche Motor im Geländewagen wie im PKW erreichte eine geringere Schadstoffklasse, weil das Gewicht des Fahrzeuges sich negativ ausgewirkt hat. Weil man also zwei Tonnen mit senkrechter Frontscheibe durch die Gegend quält braucht man mehr Sprit als ein PKW mit dem gleichen Motor. Das ist schlecht für die Umwelt und deshalb ist die Schadstoffklasse höher (es werden ja mehr Schadstoffe ausgestoßen).


Gruß Klaus
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