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Zitat
Sowas gab es vor längerer Zeit schonmal. Der gleiche Motor im Geländewagen wie im PKW erreichte eine geringere Schadstoffklasse, weil das Gewicht des Fahrzeuges sich negativ ausgewirkt hat. Weil man also zwei Tonnen mit senkrechter Frontscheibe durch die Gegend quält braucht man mehr Sprit als ein PKW mit dem gleichen Motor. Das ist schlecht für die Umwelt und deshalb ist die Schadstoffklasse höher (es werden ja mehr Schadstoffe ausgestoßen).

jepp, das ist auch der Grund, warum es oft für die Benziner- Geländewagen trotz verbautem Pkw- Motor keine Kaltlaufregler gibt!


Gruß
René

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Man reist nicht, um anzukommen, sondern um zu reisen (Goethe)
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Es geht ja hier konkret nicht nur um den Motor allein - ob derselbige Hübsche nun in einem PKW verbaut worden wäre oder vielleicht gar in einem 1820 kg Leergewicht schweren Geländewagen.
Wenn nun ein Nachrüstkat-Anbieter un Importeur sich schon mal den Aufwand macht, gezielt für Kraftfahrzeuge des Altbestands einen geeigneten Nachrüstkat auf den Markt bringt, welcher messtechnisch Euro 3- Werte an besagten Fahrzeugen erbringt, weshalb dann die schlechtere Einstufung bei Geländewagen? - Auf dem Rollenprüfstand werden die jeweiligen Fahrzeuge in ihrer Gesamtheit abgastechnisch gemessen und nicht nur der Motor allein. -
In der ABE sind die Fahrzeugtypen im einzelnen namemtlich benannt und es wird vom Kat-Nachrüster die erreichte Euro 3-Norm auch als solche bestätigt!
Die Vergabe der Schlüsselnummer jeoch - und das wurde mir so mitgeteilt, sei eine Sache, wo man bei den Finanzbehörden nachfragen solle - nicht beim TÜV und nicht beim Kraftfahrtbundesamt.
Also wie kommt es, dass ein Fahrzeug, welches nach Herstellerangaben nachweislich Euro-3 Abgaswerte praktisch erreicht, dennoch fiskalisch nicht als solches angesehen wird?
Denn "man ist man, d'drauf kommt's nicht an ..." - und PKW ist PKW - Oder?

Ein abgespeckter VW-Fox erreicht ohne Klimaanlage gerade noch die Euro 4-Norm.
Mit Klimaanlage jedoch nur Euro 3.
Beide Fahrzeuge, die ja bis auf die Klima an sich identisch sind, wurden aufgrund der Messergebnisse auf dem Rollenprüfstand getestet und nach den erreichen Abgaswerten verschlüsselt.

Wohl wäre es in diesem Zusammenhang bestimmt interessant zu erfahren, wie ein Hyundai Santa Fe oder ein Kia Sorento bzw. Sportage - mit Allrad bzw. ohne Allrad schadstoffschlüsselmäßig eingestuft und erfaßt worden sind.

Gruß von Franky


Zuletzt bearbeitet von grizzlyclimber; 02/07/2005 07:02.

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"ohne Panne von Tanne zu Tanne"
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Ich weiß ehrlich gesagt nicht worauf du hinaus willst.

Es liegt einfach an den verschiedenen Kritierien für die Einstufung bei N und M.

Ich meine das haben wir hier auch schon mal angesprochen und da wurden sogar die Tabellen mit dem Werten geposten.

Ich denke daran ist nicht zu rütteln.

Oder habe ich dich falsch verstanden?

Grüsse

uwe


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@ landcruiser

es geht mir darum, daß ganz offensichtlich mit zweierlei Maß gemessen wird ...

es geht mal eben nicht um die € 15,44 oder € 16.05 per 100 ccm sondern um die Schadstoffklasse Euro 3 oder Euro 2.

Entweder hab ich einen Nachrüst-Kat, der nach Auskunft des Herstellers in den besagten Kfz. Euro 3 erreicht (messtechnisch gesehen) - oder eben nicht sodenn es nach der Ansicht und Wünschen des Fiskus geht.

Einen Steuermalus von € - 1.06 per 100 ccm für Geländewagen wäre ggf. noch hinzunehmen.
Doch daraus schlichtweg hochselbst aus einer Euro 3 zu einer Euro 2 abzuqualifizieren ist meiner Meinung nach unangemessen.

Was wissen wir mal eben schon, was für fiskalische Steuerpläne für Euro 2 in den fiskalen Schubladen liegen ...

Franky

Zuletzt bearbeitet von grizzlyclimber; 02/07/2005 07:28.

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Hmh, also Euro III bekommst du für dein Auto, wenn dafür eine entsprechende Prüfung mit komplettem PKW-Prüflauf auf dem Rollenteststand absolviert wurde.

Wie gesagt, für genau diesen Typ mit diesem Motor, dieser Karosse usw..

Gibt es das? - Wohl eher nicht?

Das Problem ist, dass bei mehr als 2,5t zGG die erleichterten Abgasbestimmungen für N für die Zulassung gelten.

D.h. es wird nur der Motor geprüft, unabhängig vom Fahrzeug. Dazu gelten noch erleichterte Grenzwerte.

Für PKW Euro III reicht das aber nicht.

Daher hast du zwar zulassungsrechtlich Euro III (z.B. für N1G), aber da die "echten" Euro III Werte nicht eingehalten werden, hast du steuerrechtlich nur Euro II.

Einige haben daher ihre vorher aufgelasteten Autos wieder unter 2,5t (alter Zustand) abgelastet, um die alte Schlüsselung wieder zu bekommen. Manchmal gabs dazu noch vom Hersteller eine Bescheinigung für eine noch "günstigere" Schlüsselung (von nix auf Euro I).

Verstehen muss man das alles nicht. Man könnte auch meinen, dass wir im Wirrwarr von EU-Abgasrecht und nationalem Steuerrecht gefangen sind.

In der Situation gibts auch kaum einen sicheren Anreiz für die Kat-Hersteller mindestens eine sichere EuroII-Lösung für die älteren Autos zu bringen, zumal auch die Stückzahlen z.B. für einen alten Landcruiser oder Serie zu gering sind. Derzeit sind Preise von 1.500 - 3.000 € im Gespräch. Das wird dann wohl kaum jemand machen.

Grüsse

uwe

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Auch "echte" PkW mit einem Gesamtgewicht über 2,5 to müssen in Komplettfahrzeug-Fahrzyklus innerhalb der gleichen Normstufe nur höhere Grenzwerte erfüllen, und dafür will der Gesetzgeber eben höhere Steuern. Die Tabelle hatten wir schon mal, alle Kategorien finden sich hier:
Grenzwerte vom Umweltbundesamt zusammengestellt

Grüsse,
Peter

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meinen allerherzlichsten dank an landcruiser und peterm für den freundlichen versuch, mich über die hintergründe und die verschlungenen pfade der abgaswerte hindurchzuführen. danke für den interessanten link !!
es kann bestimmt nicht schaden, so ab und an auch 'mal etwas zu wiederholen und näher zu beleuchten.
mit dem link bin ich bei den "abgaswerte für pkw und leichte nutzfahrzeuge bis 3.5 t gesamtgewicht gelandet. -
soweit so gut.
in der abe vom kraftfahrtbundesamt ist im bereich
"Die im Verwendungsbereich genannten Kfz der Klasse M sind einzustufen als:

Schlüssel-Nr.:
Zeile 1: leer) Zeile 2: 51

Bezeichnung der Fahrzeugaufbauart:
Zeile 1 (leer) Zeile 2: 98/69EG lll;A

Bei Fahrzeugen der Klasse N1
Zeile 1: (leer) Zeile 2: 54

Bezeichnung der der Fahrzeug- und Aufbauart:
*** unter ziffer 33 bei N1
fahrzeugen einzutragen 98/69EG iii;A

die nachrüstsysteme Typ OM-4EU3/2 dürfen wahlweise in die auspuffanlagen der in dem verwendungsbereich genannten kfz eingebaut werden, sofern die auspuffschallanlagen aus serienschalldämpfern oder aus sereinschalldämpfern bestehen für die eine beondere betriebsarlaubnis für die im verwendungsberei genannten kfz erteilt worden ist.

Sodenn ich die Grenzwertliste richtig deute steht mein pajero in der euro 3 kategorie in der gruppe iii (leichte nutzfahrzeuge, welcher ein höherer emissionswert zugebilligt ist.

Worauf beziehen sich die gültigkeitsdaten in der tabelle
und
was bedeutet das grosse A - hinter 98/69EG lll;A ???

mein pajero hat unter der ziffer 34 im Fahrzeugbrie die Kodierung Mehrzweckfahrzeug gemäß eu-richtlinien 70/156 EG
eingetragen -
wobei die zulassungsstelle beim nachtrag zur schlüsselnummer den eintrag unter *34 ignoriert und unter position 1 - fahrzeugart:
pkw geschlossen (mit derm zusatz) 98/69EG lll;A
eingetragen hat. -
Bedeutet dies, daß mein pajero ein pkw gschlossen bzw. ein leichtes nutzfahrzeug gemäß 98/69EG lll;A ist?

gr
Gruß von franky


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Hallo Franky,

also tauchen wir tief in den EU-Abgasreglungsapparat und die (im europäischen Vergleich wohl komplexeste) deutsche Umsetzung ein:

1. was bedeutet das grosse A - hinter 98/69EG lll;A ???

Euro III und IV wurden in einer gemeinsamen Richtlinie, nämlich der 98/69/EG, verabschiedet. A steht für Euro III, B für Euro IV (in der RL waren das die Tabellenteile A und B)

2. Gültigkeitsdaten

Bei der PkW-Norm ist der Stichtag immer der 1.1., und zwar gibt es jeweils zwei Termine, die in sich nochmal gesplittet sind:
Fahrzeuge der Klassen M < 2500kg, N1-I und N1-II: Für Euro III war der 1.1.2000 Stichtag für neu genehmigte Fahrzeugtypen, der 1.1.2001 für die Erstzulassung von Fahrzeugen, die bereits früher genehmigten Typen angehören.
Fahrzeuge der Klassen M > 2500kg und N1-III: Jeweils ein Jahr später (1.1.2001 Typgenehmigung, 1.1.2002 Erstzulassung)

3. Nutzfahrzeuge

Bei Nutzfahrzeugen nach Nfz-Motortest wäre es jeweils der 1.10., aber das berührt uns hier nicht, weil ja eine PkW-Prüfung (Komplettfahrzeug am Rollenprüfstand) für leichte Nutzfahrzeuge herangezogen wurde - bis 3,5t stehen den Herstellern beide Wege offen. Die Nfz-Schlüsselnummer 54 ist die zu den PkW-Schlüsselnummern korrespondierende.
ABER: Es gibt auch eine PkW-Schlüsselnummer 54, und zwar für M1 < 2500kg für Fahrzeuge in der Euro III, 5L (< 120g/km CO2) und D4. Der TÜV hält das schon auseinander, aber bei vielen Listen bitte ich den "gelegentlichen viermalvier-Leser" um Vorsicht. Bei hubraumbesteuerten Fahrzeugen der Klasse M1 ist die Nfz-54 nicht relevant, die würde z.B. bei einem L200-Pickup mit gleichem Motor zum Tragen kommen.

3. Nachrüstungen

Da sind die Termine relativ unwichtig, wesentlich ist, was als Schlüsselnummer nach Einbau des Nachrüstsatzes eingetragen wird.

4. Der Pajero

Egal, welche Aufbauart eingetragen wird (also AF: Mehrzweckfahrzeug oder nicht), ist er nach heutigem Stand ein Fahrzeug der Klasse M1, die Schlüsselnummer fürs Hubraumsteuerberechnen ist also die 51. Wenn den Klagen des Vereins Erfolg beschieden ist, wäre M1-AF natürlich hilfreich, aber auch ein nicht näher bestimmter "PkW geschlossen" kann M1-AF sein, den vermeintlichen Widerspruch würde ich mich wegargumentieren trauen.
Nutzfahrzeug wird wegen der nationalen Regel "50%-Innenraumlänge für Ladegut" aus dem Pajero keiner, es sei denn, die hinteren Sitze fliegen raus, eine Trennwand wird eingebaut, etc. Machbar ist das, und unter Inkaufnahme von anderer Versicherung und dem leidigen Sonntags-Anhänger-Thema ist das die "wasserdichte und beschussfeste" Route aus der Hubraumsteuer raus.

...und wenn das jetzt alles zur Verwirrung beigetragen hat - bitte nachfragen.

Grüsse,
Peter

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Hier noch mal die Tabelle aus RL 98/69EG (EURO3).

Schwerere Fahrzeuge haben es eben zulassungsmäßig einfacher, die Steuer betrachtet aber nur die Grenzwerte.

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Um zu noch mehr Verwirrung in die Angelegenhei zu bringen ....

Der absolute Hit war heute vom Kraftfahrtbundesamt zu vernehmen:
Sodenn mein Fahrzeug unter
ZIFFER *1 ein PKW Geschlossen 98/69/EG lll;A
und unter *34 zu Ziff: 1 Die Aufbauart des FZ Gem.RILI 70/156 EWG I.D.F 2001/116EG -entspricht der Kodierung AF Mehrzweckfahrzeug
wäre der verbaute Oberland Mangold Nachrüstkat mit Euro 3 rein überhaupt nicht rechtmäßig und nicht entsprechend der erteilten ABE für den Nachrüstkatalysator.
da mein Kfz. weder unter die Kategorie M1 noch unter N1 einzuordnen wäre.

gruß von franky



Zuletzt bearbeitet von grizzlyclimber; 05/07/2005 03:28.

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