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Krümmergriller
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Krümmergriller
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Interessant wäre es, zu erfahren, inwieweit sich die real gemessenen Werte zu den Grenzwerten verhalten - ob es sich um auf dem Rollenprüfstand gemessene Werte handelt oder ob die Werte rein theoretischer Natur hochgerechnert worden sind. Testzyklen für Abgasmessungen Wenn das Fahrzeug die Werte erreicht die im Testzyklus verlangt werden reicht das aus. Wieviel Dreck da sonst raus kommt ist bisher uninteressant. Dass man die Steuergeräte auf einen vorher bekannten Testablauf programmieren kann dürfte einleuchten........ <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wink.gif" alt="" />
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Dass man die Steuergeräte auf einen vorher bekannten Testablauf programmieren kann dürfte einleuchten........ <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wink.gif" alt="" /> .....ist ja nix neues mehr, und wird wohl auch nicht nur bei LKW's so gemacht. Aktuelle Meldung vom 17.02.2003 LKW-Hersteller manipulieren bei Schadstoffemissionen
LKW stoßen auf deutschen Straßen deutlich mehr Stickoxide aus, als nach geltendem Recht erlaubt. Das hat das ARD-Magazin Monitor berichtet. Dadurch steige die Stickoxidbelastung der Bundesrepublik um etwa 140.000 Tonnen.
Damit lägen die Emissionen des LKW-Verkehrs um knapp ein Drittel höher als bisher angenommen. Dies habe das Umweltbundesamt in einer bislang unveröffentlichten Versuchsreihe nachgewiesen. Weiter sage das Amt, dass Hersteller die Motorelektronik bewusst so programmierten, damit im Alltagsbetrieb Kraftstoff gespart werde, was allerdings höhere Stickoxidbelastungen als erlaubt zur Folge habe, behauptete Monitor.
In einer Versuchsreihe wurde nachgewiesen, dass Euro-2-Motoren bis zu doppelt soviel Stickoxide ausstießen, wie im gesetzlich vorgeschriebenen Testbetrieb.[color:"red"] "Nur in den Drehzahlbereichen, die vom gesetzlich vorgeschriebenen Testzyklus überprüft werden, schaltet die Elektronik auf saubere Verbrennung, in allen anderen Drehzahlbereichen steigt der Schadstoffausstoß deutlich an" [/color] , erläutert der verantwortliche Fachgruppenleiter des Umweltbundesamtes Axel Friedrich "Dieses Verhalten zeigt sich bei allen bisher untersuchten Motoren". Das bedeutet, dass die LKW- Hersteller bei den Abgaskontrollen niedrigere Abgaswerte vortäuschen, als die LKW im Normalbetrieb ausstoßen. Als Grund vermutet das Umweltbundesamt den harten Konkurrenzkampf, in dem ein LKW heute Millionen von Kilometern fährt und schon eine geringe Kraftstoffersparnis große wirtschaftliche Vorteile bringt.
Die vier Marktführer in Deutschland, Daimler Chrysler, MAN, SCANIA und IVECO erklärten auf Anfrage gegenüber Monitor fast übereinstimmend, ihre Fahrzeuge würden die gesetzliche Vorschriften einhalten. Da sie über die fraglichen Messungen nicht informiert seien, könnten sie auch keine genaueren Auskünfte geben. Ähnlich äußerte sich der Verband der Automobilindustrie, VDA.
Gegenüber Monitor erklärte Umweltminister Jürgen Trittin: "Wir erwarten jetzt nachdrücklich, dass dieser Sachverhalt aufgeklärt wird. "
Bei einem vergleichbaren Skandal, der 1998 in den USA für Schlagzeilen sorgte, waren die LKW-Hersteller bei einer ähnlichen Manipulation erwischt worden und mussten daraufhin für verschiedene Strafmaßnahmen mehr als eine Milliarde Dollar aufwenden.
Gruß Henning
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Ihr solltest teilweise Euren Fahrzeughersteller, bzw. Typ( LKW;PKW;WOMO) angeben. Lese aus Zeitgründen die Beiträge nicht immer regelmäßig. Somit kommt man teilweise sehr durcheinander, wenn jemand nach z.B. 6Monaten ohne Beiträge schreibt, welchen Steuerbescheid er bekommen hat! Zumal er in seiner Historie keine Fahrzeuge angibt <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/bad.gif" alt="" />
Habe seit drei Tagen meinen Toyo J8 angemeldet, Steuerbescheid läßt natürlich auf sich warten. Lt. Aussage eines Steuerfachmannes im FA WAF werden z.zt. vorläufige Steuerbescheide für WoMo`s herausgegeben! <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/div40.gif" alt="" />
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ADAC: Gewichtssteuer nur noch für Lkw und Wohnmobile Mitteilung vom 08.07.2005 Für Besitzer von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 Tonnen gilt seit dem 1. Mai wie für alle anderen Pkw auch die Hubraumsteuer. Darauf macht der ADAC in einer Mitteilung aufmerksam. Dabei spiele es keine Rolle, ob die Fahrzeugnutzung privat, gewerblich oder zum Transport von Gütern erfolge. Nur Fahrzeuge, die als Lkw zugelassen sind, und Wohnmobile sind von dieser Regelung ausgenommen. Laut dem ADAC sollten daher Halter von Pkw oder Kombi, die ihre Fahrzeuge für eine Gewichtsbesteuerung auflasten ließen, prüfen, ob sie durch eine Ablastung des Fahrzeugs und damit der Eintragung der ursprünglichen Schadstoffschlüsselnummer wieder in eine günstigere Steuerklasse kommen können. Weiterhin bestehen bleibt laut dem ADAC die Möglichkeit, Geländewagen, Kleinbusse und Vans mit mehr als 2,8 Tonnen zu einem Lastkraftwagen umzubauen und eintragen zu lassen, um auch künftig der Gewichtsbesteuerung zu unterliegen. Ansprechpartner für einen Umbau ist unter anderem die DEKRA. http://www.transaktuell.de/ADAC_Gewichtssteuer_nur_noch_fuer_Lkw_und_Wohnmobile.sw Homepage
Zuletzt bearbeitet von grizzlyclimber; 13/07/2005 16:35.
Nur für heute leute ... "ohne Panne von Tanne zu Tanne"
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ADAC: Gewichtssteuer nur noch für Lkw und Wohnmobile Das ist, gelinde gesagt, "unwahr" <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/dooya004.gif" alt="" /> Nach derzeit gültiger Rechtslage gilt die "KFZ-Steuer nach Gewicht" ausschließlich bei LKW. Womo´s sind bisher nicht ausgenommen, es gilt: Zahlen nach Hubraum/Schadstoffklasse Klar wird derzeit diskutiert, lamentiert, dummgelabert ... gemacht wird aber nix (wie üblich in D <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/bad.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/bad.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/bad.gif" alt="" />), d.h. es gibt noch keine rechtsgültige Ausnahmereglung für Womo´s !
“Noch sitzt ihr da oben, ihr feigen Gestalten, vom Feinde bezahlt und dem Volke zum Spott. Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk und es gnade euch Gott.” (Carl Theodor Körner, 1791 – 1813, deutscher Dichter und Dramatiker)
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Weiterhin bestehen bleibt laut dem ADAC die Möglichkeit, Geländewagen, Kleinbusse und Vans mit mehr als 2,8 Tonnen zu einem Lastkraftwagen umzubauen und eintragen zu lassen, um auch künftig der Gewichtsbesteuerung zu unterliegen. Ansprechpartner für einen Umbau ist unter anderem die DEKRA. Verbindlich?
Grüße DaPo
Fußball war doof, Fußball ist doof, Fußball bleibt doof.
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Hallo
Ich bin der Neue!
Was spricht eigentlich gegen einen 1. Wohnsitz im Ausland wo die Steuern noch normal sind. Ganze LKW Flotten werden ausgeflaggt, das alles unter legalen Bedingungen. Die haben alle möglichen Kennzeichen aus Ländern die sie wahrscheinlich noch nie befahren haben. Ist das ein Privileg welches nur Unternehmer haben oder geht das auch als Privatperson
Wo steht das man als Privatmann nicht mehrere Fahrzeuge haben darf ? 100 oder 1000 oder noch mehr.
Ich wandere ins Ausland (Malta, Zypern) ab und lasse die Fahrzeuge gegen eine Gebühr von ca. 15% der dortigen Kfz.Steuer auf meinen Namen zu. Alles wird Vertraglich geregelt, das ich keinen Anspruch auf das Fahrzeug habe und gut iss.
Wer hat so etwas schon mal überlegt ?
Gruß Andreas
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Ich wandere ins Ausland (Malta, Zypern) ab und lasse die Fahrzeuge gegen eine Gebühr von ca. 15% der dortigen Kfz.Steuer auf meinen Namen zu. Alles wird Vertraglich geregelt, das ich keinen Anspruch auf das Fahrzeug habe und gut iss. Moin, nette Geschäftsidee für dich, Andreas. Leider wird das nix, denn einem deutschen Staatsbürger ist es nicht gestattet, ein KFZ mit ausländischem Kennzeichen im Bereich der deutschen STVO zu bewegen, ohne dass er zusätzlich Steuern zahlt. Wir man erwischt, ist das der Tatbestand der Steuerhinterziehung. Man kann das ausländische KFZ pauschal versteuern und das Fahren für eine begrenzte Zeit legalisieren, dauerhaft ist das Privatpersonen nicht möglich. Allerdings darf man im Ausland zugelassene Fahrzeuge, die auf einen selber zugelassen sind, zunächst legal in D fahren. D.h. der Halter muß zumindest einen Nebenwohnsitz im entsprechenden Land haben. Allerdings ist es nicht mehr legal, wenn die Karre dauerhaft (länger als 6 Monate) in D steht. Dazu bedarf es aber eines Nachweises, dass dem so ist, also z.B. mißlebige Nachbarn oder sowas. Absolut rechtlich wasserdicht ist das dauerhafte Fahren mit ausländischem Kennzeichen nicht möglich. Grauzonen sind da und solange es nicht zuviele machen dürfte da einiges gehen. Gruß Jens
“Noch sitzt ihr da oben, ihr feigen Gestalten, vom Feinde bezahlt und dem Volke zum Spott. Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk und es gnade euch Gott.” (Carl Theodor Körner, 1791 – 1813, deutscher Dichter und Dramatiker)
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Ist es nicht so, daß bei einer Sitzung am 2.6 beschlossen wurde, daß Womo´s vorerst weiterhin nach Gewicht besteuert werden?
Ausserdem habe ich von jemandem gehört, dessen Putzfrau mal bei jemandem irgendwo was gehört hat, von wegen einer hätte vor vier oder fünf Tagen einen Steuerbescheid nach Gewicht für seinen Kombinationskraftwagen bekommen.
Ausserdem habe ich mal was munkeln hören, von wegen Gewichtsregelung ähnlich wie damals beim AF nur etwas verschärft. 65kg pro Sitzplatz gerechnet, muß dieses Summe zusätzlich und plus 1kg als Zuladung zur Verfügung stehen. Beispiel 5-Sitzer:
5x65= 325 325x2+1= 651
Bedeutet, daß beim 5-Sitzer 651kg Zuladung möglich sein müssen.
Wär schön, wenn´s stimmt.
Gruß,
Carsten
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allen gerüchten zum trotze ist heute, 11 wochen nach dem außerkraftrteten des besagten paragraphen noch keine rechtsverbindliche und eindeutige, geschweige denn einheitliche regelung gefunden. die länder und gemeinden wurschteln sich anscheinend nach gutdünken durch, da macht jedes land, ja jede gemeinde, was anderes. die ganzen pressemitteilungen tragen nur der allgemeinen verwirrung bei, zur klärung des sachverhaltes wird anscheinend die zuständige judikative ein urteil fällen müssen. (klage von proallrad eingereicht) bis dahin werden wir mit kraut und rüben leben müssen. kleiner tip am rande: diejenigen, die sich über einen "kleinen" steuerbescheid freuen tun gut daran, die maximal fällige steuerschuld anzusparen. steuerforderungen können unvermittelt und rückwirkend eigefordert werden. wohl dem, der die kohle auf der hohen kante hat, andernfalls droht vollstreckung. und wenn man die kohle gespart hat und nicht braucht: um so besser, dann kann der nächste urlaub mit dem heissgeliebten 4-wheeler etwas üppiger ausfallen.
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