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Schneidlehrling im 1.Gewindegang
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Schneidlehrling im 1.Gewindegang
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Polemik .. hört doch auf !

Das Schlupfloch wurde, ich wiederhole mich, vor allem auch von denen genutzt, die einen Transit oder VW Bus fahren, weil Familie und Kinder und überhaupt.

DAS AUTO IST z.ZT. NICHT MEHR VERKÄUFLICH !

FAMILIEN !

Kapiert ?

Sozial das, klar, der kleine Bürger nutzt ein Steuerloch, kommt doch der böse Mann und macht es zu. Wieso geht es hier um GW, die sind die Minderheit !


Noch was, kein X5 von BMW ist aufgelastet, Holger, da war wohl eine große Falschinfo an Dich gegangen, oder Du willst hier nur mal auf den Putz hauen?

Ralf

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Finger #19055 19/08/2005 18:21
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Unverbesserlicher
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@ Holger Schmitz

Ich weiß echt nicht was das Gejammer soll :
*** jede Sache hat bekanntlich stets ihre zwei Seiten

Die GW-Fahrer die bis dato als LKW oder Wohnmobil über 2,8To durch die Gegend gefahren sind konnten bzw. haben Jahrelang ein Steuerschlupfloch genutzt. Dieses Loch wurde im Rahmen der "Geländewagen-Mode-Erscheinung" massiv seitens der Auto-Industrie und deren Käufern gedehnt, sogar aktiv als Verkaufsargument aufgeführt.

*** ... moment mal eben - so läßt sich der nicht pauschalisieren ! Das sog. Steuerschlupfloch beruht auf einem Urteil des Bundesfinanzhofs von 1998. - Auch davor war es möglich, für ein solches Kfz. eine LKW-Zulassung zu bekommen, wenn die dazu bestimmten Maßgaben erfüllt wurden. Was hat ein 1.5 Kabinen-Pickup mit einem PKW gemein? - Es geht nicht um Neufahrzeuge, sondern zumeist um den Altbestand von Kfz. welche von € 172,-- auf bis zu € 1250,-- und mehr Jahressteuer aufsteigen. - Ob dies noch angemessen erscheint, mag ich stark bezweifeln. -

Jetzt wird dieses Loch gestopft, m.E. nach auch völlig richtig :
**** falsch - denn Recht ist stets relativ - auch wenn föderalistisch von staatswegen immer noch rigide an der Bemessung der Kfz-Steuer nach Hubraum festgehalten festgehalten wird, so könnt man sich ja auch fragen, wie unsere europäischen Nachbarn damit umgegen.
Österreich besteuert m.E ANGEMESSEN nach KW/PS und nicht nach Hubraum. So kommt man dort bei 90 PS auf mal eben grob € 400,-- +- € 50,-- Damit ließe sich noch leben.


Mit welcher ernsthaften Begründung soll ein (die Marke als Beispiel genannt) ein G Fahrer mit einem 300er Dieselmotor weniger Steuern zahlen als W123/W124 PKW-Fahrer mit gleichem Motor, gleichen Emissionen und ungefähr gleichen Verbräuchen ?
**** Dies ist nach wie vor das altbekannte angeführte Bespiel, wenn es darum geht, zu argumentieren, daß ein 300 G auch demnach besteuert werden sollte. - Leider konnten die W123 und W 124 nicht über 2.8 Tonnen aufgelastet werden. Sodenn dies möglich gewesen wäre, hätte man davon bestimmt regen Gebrauch davon gemacht. -

Warum sollte ein z.B. ein X5 Fahrer weniger Zahlen als ein 5er Fahrer ?
**** Handelt es sich hier denn nicht eher um Neufahrzeuge, die abgastechnisch inzwischen schon Euro 2 oder Euro 3 erreichen?

Nur weil die Karre größer, schwerer, stabiler ist und zudem noch durchs Gelände (wovon es hier ja auch soviel gibt ...) fahren kann ?

****** das ist mal eben reine Geschmacksache - Keiner läßt gerne gängeln, was er fahren möcht. - Jedem das Seine! - Die einen heizen mit 2 Litern Hubraum und 200 PS und mehr über die Autobahn - Andere dagegen vielleicht mit 90 PS und 120 km/h mit 3.3 Liter Dieseln. - Der eine hat ein Auto, mit dem man 220 km/h fahren könnte und das nicht überall darf - ein anderer hat Allradantrieb und könnte mit genügender Bodenfreiheit dann auch ins Gelände, sodenn man dürft und könnte. - Andere haben ein Schiebedach, nur für den Fall, daß mal vielleicht die Sonne scheinen könnte und weil man sich ja kein Cabrio leisten mag und kann.


Sicherlich gibt es Sonderfälle wie z.B. Landwirtschaft, Baugewerbe, ggf Schausteller etc. die dicke Geländewagen/Zugmaschinen für Ihre Arbeit brauchen, bei denen macht es ja Sinn die Dinger wie einen LKW zu besteuern (allerdings dürfte die TCO in Verbindung mit höheren Versicherungsprämien annähernd gleich sein).

**** Sonderfälle Landwirtschaft??? Welcher Bauer fährt mal eben schon mit seinem G auf's Feld? Im Baugewerbe kann ein praktischer Geländewagen nicht schaden - doch ob man dort wirklich und unbedingt auch einen braucht mag ich mal dahingestellt sein lassen. - Es soll ja auch Jäger geben, denen ein Audi 80 quattro mal eben reicht. -
Es gibt Leute, die geben mehr als € 40.000,-- für einen Neuwagen aus - andere hingegen können sich nur einen Gebrauchten für € 5000,-- leisten. - Sodenn ein solches Fahrzeug später mit über € 1000,-- versteuert werden soll, hat man wohl Pech gehabt. Bei 20000 km Laufleistung im Jahr hat man dabei € 0.05 = 5 Cent auf den Kilometer gerechnet.
Und nicht genug damit ... so hat man zwar einen LKW, welcher steuertechnisch als PKW eingestuft werden soll, versicherungstechnisch jedoch LKW bleibt und somit damit auch ein höherer Versicherungsbeitrag zu entrichten ist. - Ist das nicht paradox?

Für alle anderen ist Geländewagenfahren ein Hobby, eine Weltanschauung, ein Vergnügen.

**** NA UND ??? Doch man sollte Alles in Allem noch ein gewisses Maß einhalten und sich mehr Gedanken darum zu machen, was wirklich angemessen wäre.
- Ist es angemessen, daß ein 40-Tonner LKW in der höchsten Schadstoffklasse maximal nur mal eben € 1.680,-- abzudrücken ha? -
Wo bitte ist hier noch Verhältnismäßigkeit gegeben? - Was noch fehlt und vielleicht noch kommt ist eine Wohnraumsteuer für Wohnmobile ...

Und Spaß/Vergnügen kostet halt.

**** Jetzt ist aber echt genug! - Wenn ich Spass und Vergnügen haben will, muß ich mir das schon selber machen - und für's "selber machen" auch noch extra Steuer zahlen ???

Sicherlich ist nicht alles gut und richtig was die Regierung sich überlegt, z.B. die Fahrverbotidee für Diesel bzw. schadstoffhaltige Fahrzeuge wobei ich glaube das sich das nicht durchsetzen lassen wird.

**** ... das ist alles reine Augenwischerei - wo doch eine italienische Studie besagt, daß eine Zigarett mehr Feinstäube freisetzt als wenn ein Dieselmotor eine Stunde läuft.

Gegen eine angemessene Kfz-Steuer ist nichts einzuwenden - so wie zur Zeit jedoch praktiziert gehts jedenfalls nicht!
Bei unseren Nachbarn gehts doch auch - man schaue mal auf Frankreich und Polen - dort liegen die Kraftstoffpreise auf demselben Level wie bei uns - und dies wohlgemerkt auch ohne eine Erhebung von einer EXTRA-Kfz-Steuer.

Gruß von Franky

So, und jetzt auf mich ein, hoffentlich nur virtuell...

****

Gruß


Nur für heute leute ...
"ohne Panne von Tanne zu Tanne"
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x5 und ml haben ab werk 2,8t zgg?????

gruss siggi109


gruss siggi109

wenn der klügere immer nachgibt....ist er irgendwann der dumme!


mein teiledealer....FWD
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Zitat
Mit welcher ernsthaften Begründung soll ein (die Marke als Beispiel genannt) ein G Fahrer mit einem 300er Dieselmotor weniger Steuern zahlen als W123/W124 PKW-Fahrer mit gleichem Motor, gleichen Emissionen und ungefähr gleichen Verbräuchen ?


Andersherum: Mit welcher ernsthaften Begründung soll ein (die Marke als Beispiel genannt) ein W123/W124 PKW-Fahrer mit einem 300er Dieselmotor mehr Steuern bezahlen als ein G Fahrer mit gleichem Motor, gleichen Emissionen und ungefähr gleichen Verbräuchen? Warum kann der 123´er Fahrer nicht auch 172,- EUR bezahlen? <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-fuck_you.gif" alt="" />

Davon abgesehen, sollten diese Streitgespräche diesen ohnehin nicht übersichtlichen Thread nicht noch unübersichtlicher machen.

Hat schon jemand Erfolg mit seinem Einspruch um wenigstens NICHT rückwirkend bezahlen zu müssen und hat schon jemand in Berlin einen neuen Bescheid bekommen?

Gruß,

Carsten


Sick Of It All
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[Zitat
Hat schon jemand Erfolg mit seinem Einspruch um wenigstens NICHT rückwirkend bezahlen zu müssen und hat schon jemand in Berlin einen neuen Bescheid bekommen?

Gruß,

Carsten [/quote]

Ich habe meinen neuen Patrol vor 3 Wochen in Berlin zugelassen. Die Hubraumsteuer war sofort zu entrichten.Ist in Berlin so. Auto zulassen- entweder Steuer in bar oder Lastschrift Auftrag. Abbuchung nach 3 Tagen. Meinen Einspruch habe ich dann schriftlich einlegen müßen, da die Dame von der Zulassungsstelle ja nur im Auftrag handelt.
Das Fa. will nun meine Fahrzeugpapiere sehen um meinen Einspruch zu prüfen.
Gleichzeitig erhielt ich die Endabrechnung für meinen Terracan. ( Steuer im April fällig )selbstverständlich auch ab 01.05. Hubraumbesteuert. Der Einspruch dagegen ist schon unterwegs. Ich habe im Einspruch auf die entsprechende Richtlinie und dem AF hingewiesen, obwohl ich diesen Eintrag noch nicht habe und auch beim Terracan war kein AF Eintrag vorhanden. Im Steuerbescheid ist jedenfalls die Rede vom Fahrzeug der Klasse M. Und das habe ich ja nicht, wenn man die Gewichtsformel anwendet und dergleichen.


Ich berichte wie es weitergeht.



Gruss Frank


Man gönnt sich ja sonst auch alles
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Ich habs nicht mehr alles ab Holger Schmitz gelesen. Sind eh meist nur Wiederholungen.

Nur dieses elende Geseier von dem angeblichen Schlupfloch kann ich nicht mehr hören.

Warum wird dieser hanebüchene Blödsinn immer noch verbreitet und anscheinend auch noch geglaubt?

Die Regelung beruhte auf dem berühmten § 23 sowie höchstrichterlichen Entscheidungen und ist daher keinesfalls ein Schlupfloch gewesen, sondern eine legale und korrekte Besteuerung.

Das sollte sich manch einer mal hinter die Ohren schreiben.

Ob es nun "gerecht" ist, dass ein Golf mit EuroII 239 € und ein G ohne Euro Dingsbums 172 € kostet ist doch nicht relevant. Seit wann gibts im Steuerrecht sowas wie "gerecht"?

Und was soll dieser Quatsch mit den angeblich notwendigen Privilegien für Gewerbetreibende. Noch mehr versteckte Subventionen ? Oder was?

Völlig überflüssige Diskussion und wie immer kommt schön St. Florian durch.

Fasst euch mal an Kopp und lasst den Mist.

Unterstützt lieber die Leute, die sich um die Sache kümmern und zerfleischt euch nicht gegenseitig mit solchem Käse.


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Hallo,

habe meinen Würfel ab Anfang Mai als Wohnmobil zugelassen.

Der TÜV-Mensch wollte von mir wissen, ob der Wagen Stehhöhe bietet. Meine Antwort war „kommt drauf an wie groß man ist“. Fand er gar nicht lustig aber nach einem Telefonat hat er dann doch die Eintragung vollzogen. Ansonsten war ja eine Reduzierung auf drei Sitzplätze bereits eingetragen und die komplette Womo-Einrichtung samt eingetragenen Dachzelt (ja ich weiß - muß nicht sein, ist bei mir aber incl. Änderung der Fahrzeughöhe in den Papieren) seit Jahren im Auto vorhanden.

Resultat der Änderung: neuer Steuerbescheid und zukünftige Besteuerung nach Hubraum und Schadstoffklasse.

Meinem sofortigen Einspruch gegen diesen Bescheid wurde mittlerweile stattgegeben, so daß das Auto weiterhin nach Gewicht besteuert wird. Natürlich ist der Bescheid nur vorläufig, so daß weiterhin mit einer Höherbesteuerung (gegebenenfalls rückwirkend zum 1. Mai 2005) gerechnet werden muß.


In diesem Zusammenhang ist mir die irreführende Berichterstattung in der letzten ADAC-Motorwelt übel aufgestoßen, die (zumindest bei oberflächlichem Lesen) bei Millionen Lesern den Eindruck erwecken konnte, daß die drohende Steuererhöhung für Wohnmobile erfolgreich abgebogen werden konnte.

Ich habe mich bei der ADAC-Motorwelt-Redaktion beschwert und heute auch Antwort erhalten. Höchst interessant ist es, daß die Antwort nicht von einem Mitarbeiter der Redaktion kommt, sondern von jemandem aus der ADAC-Rechtsabteilung.

Ich gebe hier mal unkommentiert meine Beschwerde und die ADAC-Antwort wieder, damit Ihr Euch selbst ein Bild machen könnt.


Meine E-Mail an den ADAC:

Artikel in der "motorwelt" (8/2005, S.8) zum Thema Womo-Steuer

Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihre Berichterstattung über die aktuelle Entwicklung der Besteuerung von Wohnmobilen ist irreführend. Es wird beim Leser der Eindruck erweckt, daß die Höher-Besteuerung vom Tisch ist.
Dies ist jedoch nicht der Fall. Steuerrechtlich werden seit dem 1.Mai 2005 nicht nur Womos unter 2800 kg zul. Gesamtgewicht als PKW angesehen, sondern auch die über 2,8 to unterliegen neuerdings der PKW-Besteuerung nach Hubraum und Schadstoffklasse. Da dies ursprünglich politisch gar nicht beabsichtigt war (es sollten eigentlich nur die großen Geländewagen und SUVs getroffen werden), ist die rechtlich mögliche Höherbesteuerung von Womos zur Zeit nur ausgesetzt. Man kann jedoch vermuten, daß nach der anstehenden Bundestagswahl diese Aussetzung angesichts leerer Kassen revidiert wird.
Dann wird es für viele Wohnmobil-Eigner, die sich u.a. durch die irreführende und unklare ADAC-Meldung in der "motorwelt" in Sicherheit gewiegt sahen, ein böses Erwachen geben. Eine Erhöhung der Kfz-Steuer um mehrere hundert Prozent wird insbesondere die Besitzer von älteren Wohnmobilen mit großvolumingen Dieselmotoren treffen, für die es leider auch keine schadstoffmindernden Umrüstsätze gibt. Auch kinderreiche Familien mit einem älteren Camping-Bus werden wohl häufig unter den Leidtragenden sein.
Ich fordere Sie auf, Ihre Berichterstattung zu korrigieren und den Sachverhalt differenzierter darzustellen. Es gibt noch eine Ausgabe der "motorwelt" vor der Wahl.

Mit unzufriedenen Grüßen
Rainer D...


Die Antwort-Email vom ADAC lautet:

Sehr geehrter Herr D... ,
in dem genannten Artikel haben wir darüber informiert, dass "zunächst" und
"vorerst" keine Änderung der Kfz-Besteuerung von Wohnmobilen über 2,8 t zGG erfolgt.
Diese werden weiterhin nach dem Gesamtgewicht besteuert, was u. a. auch auf den seinerzeitigen Protest des ADAC gegen die geplante Steuererhöhung zurückzuführen ist.
Die (vorerst) weitere Besteuerung nach dem Gesamtgewicht haben die Länderfinanzministerien "beschlossen" und per "Erlass" ihren Finanzbehörden mitgeteilt.
Die Steuerbescheide werden z. Zt. unter dem Vorbehalt einer anderweitigen gesetzlichen Regelung zunächst nach zGG erteilt. Ob und wann mit einer Neuregelung zu rechnen ist, ist allerdings noch völlig offen. Durch die Neuwahlen im September ist frühestens zum Jahresende mit einer Änderung zu rechnen. Nach Informationen des ADAC wird eine Besteuerung nach Hubraum für Wohnmobile über 2,8 t zGG, wie bei PKW und Wohnmobilen bis 2,8 t, aller Wahrscheinlichkeit nach nicht kommen. Angedacht von einigen Bundesländern ist eine "spezielle Wohnmobilsteuer", deren Höhe zwischen der Hubraum- und der Gewichts- besteuerung liegen könnte.

Mit freundlichen Grüßen

Juristische Zentrale - Interessenvertretung Recht
ADAC e.V., Am Westpark 8, 81373 München


Sorry, daß dieses Posting so lang geworden ist, aber ich denke, die Infos sind durchaus nicht uninteressant.

mfG

Rainer


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Finger #19061 20/08/2005 11:03
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@ finger
#### DAS AUTO IST z.ZT. NICHT MEHR VERKÄUFLICH !

... nur die "Aasgeier" vom Bosporus belästigen einen mit Visitenkärtchen vor den Supermärkten und grasen inzwischen sogar die Wohngebiete danach ab, um wohl noch ein paar gute Schnäppchen machen zu können.
Sind gut informiert die Jungs - und sprechen einen linkisch an "...ich dachte, du haben Schnauze inzwischen voll .."
wohl ein gutes Schnäppchen machen zu können. -


... auch ich kann die mittlerweile zum Unwort gewordene Ausdrucksweise von besagtem noch nicht (verbotenem Wort) nicht mehr hören. -

Es ist mal wieder echt typisch deutsch und im Sinne "Hauptsache ich habe die Nase vorn und nach mir die Sintflut ... und möge doch bittschön vom Partikelfilter verschont bleiben mögen, nachdem ich den Herren Politikern schön der Spur nachgeplappert habe ..."




Nur für heute leute ...
"ohne Panne von Tanne zu Tanne"
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über die asgeier hab ich mich auch schon oft geärgert, inzwischen sag ich denen was der kosten soll das doppelte vom wirklichen wert und frag dann: warum willst du nicht kaufen <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-fuck_you.gif" alt="" />

ingo


“Die drei schlimmsten Übel sind: Dummheit, Faulheit und Feigheit.”
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Ich habe im Einspruch auf die entsprechende Richtlinie und dem AF hingewiesen, obwohl ich diesen Eintrag noch nicht habe und auch beim Terracan war kein AF Eintrag vorhanden. Im Steuerbescheid ist jedenfalls die Rede vom Fahrzeug der Klasse M. Und das habe ich ja nicht, wenn man die Gewichtsformel anwendet und dergleichen.
Wenn bei dir im Fzg-Schein Ziffer 1 z.B. "PKW geschlossen" steht, dann hast du ein M1-Fahrzeug. "M1" ist ja nur eine andere Bezeichnung für "PKW". Es herrscht hier offenbar der weit verbreitete Irrtum vor, dass ein Fahrzeug gleichzeitig "AF" aber nicht "M1" sein kann. Das ist Quatsch, die Unterteilungen AA bis AF sind Untergruppen von M1, was nicht M1 ist kann nicht in AA bis AF unterteilt werden.
Wenn du die Gewichtsformel erfolgreich anwenden könntest würde das bedeuten, dass es sich entweder um eine AC Kombilimousine oder um ein N1-Fahrzeug (LKW) handeln würde. Dann müsstest du erst einmal eine Änderung des Briefes beim TÜV auf N1 / LKW erwirken. Dazu die hinteren Seitenscheiben verblechen und die Sitz- und Gurtaufnahmen für die Rücksitzbank verschweißen und eine Trennwand einziehen.

Meiner Meinung nach ist die ganze Geschichte seitens des Gesetzgebers wasserdicht konstruiert, jedenfalls was die Geländewagen angeht.


Gruß Klaus
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