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Tach zusammen

Bei uns im Verein haben 2 Offroader ( Beide WoMobi) eine
Vorladung vom Finanzamt bekommen.
Bei ersten wurde alles dokumentiert und fleißig Fotos gemacht.Kritikpunkt beim ersten war, kein Quadratmeter Fläche vorhanden.( Entscheidung also offen)

Beim zweiten (kurzer-G) wurde (von der gleichen Person)
der fehlende Kocher bemängelt. Von dem 1 qm war bei dem
nicht die Rede.Entscheidung offen.
Von uns müssen noch mehrere antanzen. Bin mal gespannt was
die Pappnasen dann sagen.
Es lebe die willkür der Finanzämter...

LongJohn





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http://www.bundesrat.de/coremedia/generator/Inhalt/Drucksachen/2005/0590_2D05,property=Dokument.pdf

http://www.bundesrat.de/coremedia/generator/Inhalt/Drucksachen/2005/0590_2D05,property=Dokument.pdf

http://www.bundesrat.de/coremedia/generator/Inhalt/Drucksachen/2005/0590_2D05,property=Dokument.pdf

!!!Seite läßt sich wie auch immer nicht direkt verlinken !!!

DIREKT IN DIE NAVIGATIONSLEISTE KOPIEREN - DANN EINFÜGEN !!


Guten Morgen Amtsschimmel .... gerfunden, gestohlen und geklaut .. und geb's dann auch mal hier gerne weiter ...
...was meinst du dazu ???


Bundesrat Drucksache 590/05 (Beschluss)14.10.05

Beschluss des Bundesrates

Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Besteuerung von Personenkraftwagen

KOM(2005) 261 endg.; Ratsdok. 11067/05

Der Bundesrat hat in seiner 815. Sitzung am 14. Oktober 2005 gemäß §§ 3 und 5
EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:

1. Der Bundesrat begrüßt den Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die
Besteuerung von Personenkraftwagen. Mit der vorgeschlagenen Richtlinie
sollen bestehende Wettbewerbshindernisse im Binnenmarkt abgebaut, mehr
Steuergerechtigkeit erreicht und ein wesentlicher Beitrag zur Reduzierung der
CO2-Emissionen geleistet werden.

2. Insbesondere begrüßt der Bundesrat die Initiative der Kommission, durch eine
europaweite, einheitliche Bemessung der Kfz-Steuer an dem CO2-Ausstoß zur
Senkung der CO2-Emissionen aus dem Verkehrssektor beizutragen.

3. Die vorgesehene Pflicht zur Staffelung von Kfz-Steuern auf der Grundlage
der CO2-Emissionen ist aus Sicht des Bundesrates ein wesentlicher Beitrag zur
Reduzierung dieser Emissionen. Dabei ist besonders zu begrüßen, dass es den
einzelnen Mitgliedstaaten überlassen bleibt, ob und in welcher Höhe sie eine
Kfz-Steuer erheben. Damit bleibt eine Besteuerung ausschließlich über die
Mineralölsteuer möglich, die sich nicht nach der potenziellen CO2-Emission auf
Grund der Beschaffenheit des Antriebssystems, sondern nach der tatsächlichen
CO2-Emission bemisst. Auch kann der jeweilige Mitgliedstaat souverän entscheiden,
in welcher Höhe er eine Kfz-Steuer erhebt.

4. Die Bundesregierung wird gebeten, sich im weiteren Rechtsetzungsverfahren
dafür einzusetzen, dass neben der CO2-Emission auch weitere Luftschadstoffe
wie NOx und Feinstaub europaweit als Bemessungsgrundlage für die Kfz-Steuer
berücksichtigt werden. Ein relevanter Teil beispielsweise der Feinstäube, die in
Deutschland zu örtlichen Überschreitungen von Grenzwerten beitragen, sind
auf Emissionen aus Nachbarländern zurückzuführen. Ergänzend zu nationalen
sind daher europaweite Anstrengungen zur Emissionsminderung notwendig. Es
wird empfohlen, ein derartiges Besteuerungssystem an den EURO-Normen zu
orientieren, was sich bei der deutschen Kfz-Besteuerung bereits bewährt hat.

5. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass das Verbot der Einführung von
Zulassungssteuern ab dem Zeitpunkt der Umsetzung und das Gebot ihrer Abschaffung
ab 2016 den innergemeinschaftlichen Handel mit Kfz vereinfachen wird. Dasselbe
gilt für die vorgesehene Bestimmung über die anteilige Erstattung von Kfz-Steuern,
wenn ein Fahrzeug im Jahresverlauf in einen anderen Mitgliedstaat verbracht wird.
Insbesondere Letzteres ist gleichzeitig ein Beitrag zu mehr Steuergerechtigkeit.
Jeder Mitgliedstaat erhält Steuern nur für den Zeitraum, in dem ein Kfz in seinem
Territorium zugelassen ist. Und jeder Steuerbürger zahlt die Kfz-Steuer für den
jeweiligen Zeitraum nur einmal.

6. Nach der Formulierung in Artikel 9 des Richtlinienvorschlags hat im Fall der
Ausfuhr eines Personenkraftwagens aus dem Gebiet der Gemeinschaft oder
dessen Verbringung in einen anderen Mitgliedstaat der letztere Mitgliedstaat die
Reststeuer aus den Zulassungssteuern zu erstatten. Nach dem Wortlaut des
Richtlinientexts soll dies unabhängig davon gelten, ob der "letztere" Staat selbst
Zulassungssteuern erhebt. Der Bundesrat geht davon aus, dass eine solche Vorgehensweise
nicht beabsichtigt ist. Dies gilt auch vor dem Hintergrund, dass die Kommission in
Absatz 9 der Erwägungsgründe ein Erstattungssystem bei den Zulassungssteuern nur für
Mitgliedstaaten vorsieht, die selbst Zulassungssteuern erheben. Der Bundesrat bittet
die Bundesregierung, sich dafür einzusetzen, dass dieser Widerspruch beseitigt wird
und Mitgliedstaaten, die keine Zulassungssteuern erheben, von dem Erstattungsverfahren
bei den Zulassungssteuern ausgenommen werden.

7. Der Bundesrat erachtet es für außerordentlich wichtig, dass es bei der nationalen
Umsetzung der geplanten Umstellung der Bemessungsgrundlage der Kfz-
Steuer auf CO2-Emissionen nicht zu einer wettbewerbsverzerrenden Ausgestaltung
kommt. Es muss besonders darauf geachtet werden, dass die deutschen Hersteller von
größeren Fahrzeugen im internationalen Wettbewerb nicht benachteiligt werden. Eine
produktpolitische Lenkung zu Lasten einzelner Fahrzeugkategorien darf es nicht geben.

8. Schließlich ist der Bundesrat der Auffassung, dass es vor dem Hintergrund
steigender Rohölpreise bei der Umsetzung zu keinen weiteren Steuererhöhungen
kommen darf. Die deutschen Autofahrer sind im europäischen
Vergleich durch die Ökosteuer besonders hart betroffen. http://www.bundesrat.de/coremedia/generator/Inhalt/Drucksachen/2005/0590_2D05,property=Dokument.pdf

Zuletzt bearbeitet von grizzlyclimber; 23/10/2005 14:12.

Nur für heute leute ...
"ohne Panne von Tanne zu Tanne"
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Paragraphen-Guru
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Moin.
Hört sich nicht schlecht an, insbesondere in Absatz 3. der Hinweis auf die Mineralölsteuer. Vielleicht kommt sie doch noch, die Umlegung der KFZ-Steuer auf den Sprit. Ich setz da meine ganze Hoffnung auf die Förderalismuskommission; die soll ja schnellst möglich wieder reaktiviert werden und die hatte die Abschaffung der KFZ-Steuer ja schon fest geplant.
Wir müssen hoffen und warten.

Gruß
Amtsschimmel


Wenn ich nicht mehr weiter weiß, gründ ich einen Arbeitskreis
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träger Lüstling
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träger Lüstling
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Es gibt sie noch, die braven Bürger, die sich der geballten Staatsgewlt beugen.

Aus einem anderen Forum:

Zitat
Hallo Jörg!
Da hast du aber einen gnädigen Finanzbeamten erwischt,denn mein Wiederspruch wurde gnadenlos abgeschmettert,auch wollte dieser Mensch sich am Telefon auf keine Diskussion einlassen.
Ich hatte zwar kurz in erwägung gezogen Proallrad beizutreten,aber da in der letzten Off-Road stand,dass der Prozess ca. 4 Jahre dauert.Hab ich dann doch Zähneknirschend bezahlt,weil ich weiß nicht ob ich den Wagen in 4 Jahren noch hab.
Auf der anderen Seite kann ich mich drüber freuen wieviel Geld ich mit der Gewichtsbesteuerung in den letzten viereinhalb Jahren gespart hab.
Christian


Sehr löbliche einstellung. Man sollte den Menschen ans zuständige Finanzministerium melden, der oder die gehört mit nem Orden ausgestattet.

Kini

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on her majesty´s service
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on her majesty´s service
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ihm ist offenbar nicht bewusst, dass man gute chancen hat
sein geld wieder zurück zu bekommen, auch wenn man den
wagen bereits verkauft hat.

naja, selber schuld.

wir könne den ja für das bundesverdienstkreuz vorschlagen...
<img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wut.gif" alt="" />


whipple-scrumtious fudgemallow delight
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Zitat
Hallo Jörg!
Da hast du aber einen gnädigen Finanzbeamten erwischt,denn mein Wiederspruch wurde gnadenlos abgeschmettert,auch wollte dieser Mensch sich am Telefon auf keine Diskussion einlassen.
Ich hatte zwar kurz in erwägung gezogen Proallrad beizutreten,aber da in der letzten Off-Road stand,dass der Prozess ca. 4 Jahre dauert.Hab ich dann doch Zähneknirschend bezahlt,weil ich weiß nicht ob ich den Wagen in 4 Jahren noch hab.
Auf der anderen Seite kann ich mich drüber freuen wieviel Geld ich mit der Gewichtsbesteuerung in den letzten viereinhalb Jahren gespart hab.
Christian



Musterprozesse werden in der Regel beschleunigt - bis zum BFH sollte es also ca. 1,5 Jahre dauern. Die Info von der Off Road ist also nur bedingt richtig.

Und der Spezi bekommt dann sein Geld nicht wieder und wird sich schwarz ärgern, weil er den Einspruch zurückgenommen hat!
<img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wink.gif" alt="" />

Zuletzt bearbeitet von greenbee; 24/10/2005 15:34.

Nur tote Fische schwimmen mit dem Fluß

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Das wird noch
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Das wird noch
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&#8226; Die kraftfahrzeugsteuerrechtliche Beurteilung von Kraftfahrzeugen richtet sich aus-schließlich nach den objektiven Beschaffenheitskriterien, insbesondere nach Bauart, Einrichtung und dem äußeren Erscheinungsbild der Fahrzeuge. Die objektive Beschaf-fenheit der Fahrzeuge ist dabei unter Berücksichtigung aller Merkmale in ihrer Ge-samtheit zu würdigen.

[color:"purple"] Sodala, wer kann mir jetzt mal die Begriffe Bauart, Einrichtung und äusseres Erscheinungsbild genauer definieren, gibt es da irgendwo einen Katalog, der sagt, wenn mehr als die Hälfte irgendwelcher Kriterien auf PKW zutreffen, dann PKW, wenn nicht, dann anderes Fz.????????????? [/color]



&#8226; Der Rechtsprechung lässt sich die Tendenz entnehmen, dass bei Geländewagen - e-benso wie bei sog. Pick-up-Fahrzeugen (BFH Urteil vom 08.02.2001, BSBl II 2001,368) &#8211; eine kraftfahrzeugsteuerliche Einstufung als Personenkraftwagen, insbe-sondere davon abhängig ist, dass die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche größer ist, als die Hälfte der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs (Urteile des Thürin-ger Finanzgerichts vom 27.03.2003, EFG 2003 S. 1045, und des Finanzgerichts Mün-chen vom 02.07.2003, EFG 2003 S. 1574).

[color:"purple"] Wie hat genau gemessen zu werden,
um die Fläche für Personenbeförderung festzulegen, wie zählt Fläche, die für beides nutzbar ist???
Dito für die Ladefläche. [/color]

Gruß Claus <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/schild11.gif" alt="" />

Zuletzt bearbeitet von landynarr; 25/10/2005 08:40.
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Die kraftfahrzeugsteuerrechtliche Beurteilung von Kraftfahrzeugen .....

<img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/dooya003.gif" alt="" />Kraftfahrzeuge: gemäß Systematik der Straßenfahrzeuge - DIN 70 010 -
maschinell angetriebenes Straßenfahrzeug (KBA Lexikon)


Nach der Logik der FA müsten dann auch Reisebusse nach Hubraum besteuert werden, wenn sie der Personenbeförderung dienen.

Da kann man mal sehen, was die FA für einen Quatsch schreiben.
<img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wink.gif" alt="" />


Nur tote Fische schwimmen mit dem Fluß

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Gibt´s da nicht sowas ähnliches wie einen Gleichstellungsanspruch?


Janz wichtig: Fresse halten angesagt!
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Zitat
Wie hat genau gemessen zu werden,
um die Fläche für Personenbeförderung festzulegen, wie zählt Fläche, die für beides nutzbar ist???
Dito für die Ladefläche

Hi Claus,

bei der Festlegung zum "fiskalischen" LKW das geht so:

Der "Raum" für die Personenbeförderung ist die Länge vom durchgetretenen Gaspedal bis zur Trennwand zur Ladefläche. Wobei hier gar nicht von einer Fläche die Rede ist, sondern von der Länge des Fahrgastraumes.
Verglichen wird mit der Länge der nutzbaren Ladefläche, gemessen von der Trennwand zum Fahrgastraum bis zum Heckabschluß (Tür/Klappe/ etc.)
Flächen mit "Doppelnutzung" (umklappbare Bank etc.) zählen zum Fahrgastraum, eine feste Trennwand zur Ladefläche ist Pflicht.
Man kann die Länge der Ladefläche evtl. vergrößern, um hier die "fiskalischen" LKW-Kriterien zu erfüllen. Bei der T3-Doka wurde sowas schon praktiziert, hier fehlen auch nur wenige Zentimeter. Eine Garantie auf "Anerkennung" solcher Ladeflächenverlängerungen gibt es aber nicht.
Die Breite (und damit die Fläche) ist irrelevant. Im Vergleich zum Fahrgastraum breitere Ladeflächen werden nicht als Vorteil gewertet.

Ob diese Einstufung Sinn macht oder Bestand haben wird, ist nicht Gegenstand dieses Postings <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-snore.gif" alt="" />

Beschrieben habe ich nicht die Einstufung zum M1 AF sondern zum "fiskalischen" N1, um es mal in EU-Kürzeln auszudrücken.

Gruß
Jens


“Noch sitzt ihr da oben, ihr feigen Gestalten,
vom Feinde bezahlt und dem Volke zum Spott.
Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten,
dann richtet das Volk und es gnade euch Gott.”
(Carl Theodor Körner, 1791 – 1813, deutscher Dichter und Dramatiker)


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