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Am 22: Dezember 05 wird der Bundesrat in einer Sitzung voraussichtlich das Kraftfahrzeugsteuergesetz rückwirkend zum 1 Mai 05 ändern. Erhoffter Erfolg aus Sicht der Steuerbehörde: Die Tür für eine Gewichtsbesteuerung ist dann wohl endgültig geschlossen ! Gruß BJ43
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Die Tür für eine Gewichtsbesteuerung ist dann wohl endgültig geschlossen ! Gruß BJ43 [/quote]
Sorry – BJ43, des stimmt so nicht!
Selbst wenn der Bundesrat das Gesetz verabschiedet, dann muss es noch durch den Bundestag (Gesetze müssen dort 3x gelesen werden). Nun hat sich aber der Finanzausschuss des Bundestages in dieser Woche mit der Bitte bei mir gemeldet, den Sachverhalt unserer Klage darzustellen – geht nächste Woche raus.
Der Bundestag selbst hat nämlich noch keine Informationen zum Thema „Steuergesetz“. Das Problem mit dem Steuergesetz ist, dass es in ein laufendes Gerichtsverfahren eingreift – und zwar zu einer Sachlage in der Klage, die bereits vor dem 01.05.05 eingetreten war. Damit hebelt das Steuergesetz die Klage nicht aus! Somit wird das Steuergesetz ein Fall für das Bundesverfassungsgericht, welches vom Finanzgericht Köln auf Antrag per Eilverfahren angerufen werden muss! Sobald dieser Antrag beim Bundesverfassungsgericht anhängig ist, müssen alle anderen Verfahren ruhen – bundesweit!
Das Bundesverfassungsgericht wird dann über mehrere Punkte entscheiden müssen, wobei jeder einzelne ausreichen sollte, dass Steuergesetz zu kippen.
Was und wie genau bleibt erstmal mein Geheimnis – sollte wohl nachvollziehbar sein - warum!
Also mal schön die Füße ruhig halten und nicht die Leute verunsichern!
Mit nem freundlichen Gruß
Stefan <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wink.gif" alt="" />
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Also mal schön die Füße ruhig halten und nicht die Leute verunsichern!
Mit nem freundlichen Gruß
Stefan <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wink.gif" alt="" /> [/quote]
Herr greenbee, ich habe hier eine Pressemitteilung vom 09.12.05 veröffentlicht. Lediglich das Wichtigste dieser Mitteilung habe ich fett hervorgehoben. Nicht mehr & nicht weniger. Gruß BJ43
Zuletzt bearbeitet von BJ43; 10/12/2005 16:18.
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Pressemitteilung von wem?
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N´abend.
Also, um das mit der Entscheidung des FG mal genauer zu erläutern, auch für nicht Mitglieder jedweder Vereine <kein Zynismus, Ironie o.ä. find das ja gut wenn wer was macht!>
Die Entscheidung ist erstmal nur die Bestätigung dahingehend, dass die Vollziehung der Steuerbescheide für Fahrzeuge M1AF ... und nur die... auszusetzen ist.
Dies bedeutet, dass wenn wer mit einem M1AF einen Einspruch beim FA laufen hat, der auf Grund der von Stefan angestrebten Rechtsentscheidung im Status "ruhend" dem FA voliegt folgende Möglichkeit hat:
Positiv: M1AF´ler können den bestehenden Einspruch dahingehend erweitern, dass man die Entscheidung des FG Kölns anführt und die demnach zuviel bezahlte Steuer zurückerhält.
Negativ: Es handelt sich nicht um Aufhebung, sondern Aussetzung, d.h. wenn "irgendwann" einmal eine Entscheidung getroffen wird, dass die Fahrzeuge doch nach Hubraum zu besteuern sind, dann zahlt man (Aussetzungs?!?)Zinsen (6%) (Wie die Zinsen genau im Amtsdeutsch benannt sind ist mir entfallen, hatte mir aber der nette & freundliche & gute beratende Finanzbeamte aber gesagt. <kein Zynismus, Ironie o.ä. war selber erstaunt das es sowas gibt>
alles klar, oder Beispiel gefällig? Okke, gibt´s gratis: Disco, Steuer fällig irgendwas im Juli 05 Neue Steuer ab 01.Mai.05: 832,- + Nachzahlung von 01.Mai.05 bis irgendwas im Juli.05 Gesamt: knapp 1T Euro
Nun fiktiv weiter: Ergänzung des Einspruchs im Dezember.05 Rückzahlung(?!?) des zuviel gezahlten Betrags im Januar.06 (Differenz zwischen HubraumSteuer - GewichtSteuer zzgl.Nachzahlung Juli.05 bis 01.Mai.05)
Entscheidung zum Kraftfahrzeugsteuergesetz im April.06 Rückwirkend zum 01.Mai.05 (wenn´s denn geht?)
Nachzahlung des zuvor Rückerstattetn Differenzbetrags (zwischen GewichtSteuer - HubraumSteuer zzgl.Nachzahlung Juli.05 bis 01.Mai.05) + Zinsen(6%) vom Januar.06 bis April.06
Gruß Christian
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Betrifft Stuttgart, weitere Ballungsräume dürften sich anschließen.Ab 1. Januar 2006 wird es ein Durchfahrverbot für Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen geben. der Stadt verbannt werden sollen. Im Juli 2007 folge ein Fahrverbot für alle Fahrzeuge, die nicht mit einem Filtersystem nachgerüstet sind und einen besonders hohen Schadstoffausstoß haben. Hier seien Fahrzeuge ohne Abgasnorm und mit der Abgasnorm Euro 1 betroffen.“ Ab Juli 2007 Fahrverbote für alte Dieselfahrzeuge mit einem schlechteren Standard als Euro 2, die keinen entsprechenden Partikelfilter nachgerüstet haben, sowie Ottofahrzeuge ohne geregelten Katalysator, Ab 2012 werden die Fahrverbote ausgeweitet auf Dieselfahrzeuge mit einem schlechteren Standard als Euro 3, die keinen entsprechenden Partikelfilter nachgerüstet haben. http://www.rp-stuttgart.de/servlet/PB/menu/1189702/index.html
Zuletzt bearbeitet von BJ43; 17/12/2005 20:17.
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was wird der einzelhandel dazu sagen, wenn ein gosser kundenanteil ausbleibt? ich kann mit einem fahrverbot in großstädten gut leben..
Es ist schon ok, es tut gleichmäßig weh.
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was wird der einzelhandel dazu sagen, wenn ein gosser kundenanteil ausbleibt? ich kann mit einem fahrverbot in großstädten gut leben.. Naja, der Einzelhandel hat ja auch schon nix gesagt, als in Bochum beispielsweise nach und nach immer mehr Parkfläche dicht gemacht wurde. Selbst Schuld. Ich kaufe jedenfalls auch nur noch da ein, wo ich hinfahren darf und problemlos parken kann...
Grüße DaPo
Fußball war doof, Fußball ist doof, Fußball bleibt doof.
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Die Entscheidung ist erstmal nur die Bestätigung dahingehend, dass die Vollziehung der Steuerbescheide für Fahrzeuge M1AF ... und nur die... auszusetzen ist. Warum nur die? Das Finanzamt hat oft genug erklärt, dass es an die Eintragung im Brief nicht gebunden ist. Also gilt das auch für diejenigen, die M1AF wären wenn es denn eingetragen würde. Die Briefeintragung ist also gemäß Finanzamt uninteressant. Positiv: M1AF´ler können den bestehenden Einspruch dahingehend erweitern, dass man die Entscheidung des FG Kölns anführt und die demnach zuviel bezahlte Steuer zurückerhält. Das geht nicht, weil das Finanzamt gegen die Entscheidung Beschwerde beim Bundesfinanzhof eingelegt hat und der Beschluss somit noch nicht rechtskräftig ist.
Gruß Klaus
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Am 22: Dezember 05 wird der Bundesrat in einer Sitzung voraussichtlich das Kraftfahrzeugsteuergesetz rückwirkend zum 1 Mai 05 ändern. Erhoffter Erfolg aus Sicht der Steuerbehörde: Die Tür für eine Gewichtsbesteuerung ist dann wohl endgültig geschlossen ! Gruß BJ43 Seit wann dürfen eigentlich Gesetze rückwirkend geändert werden ??? Gruß, Krobi
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