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viermalvierer
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Die FDP kämpft noch weiter:

Die FDP-Fraktion setzt sich dafür ein, dass Wohnmobile und in der Bauart ähnliche Fahrzeuge weiterhin nach dem Gewicht und nicht nach Hubraum und Emissionsverhalten besteuert werden. Dazu haben die Abgeordneten einen Entwurf zur Änderung des Kraftfahrzeugssteuergesetzes (16/473) vorgelegt.
Die Fraktion verweist auf die am 1. Mai letzten Jahres in Kraft getretene Rechtsänderung, wonach Kombinationsfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 2,8 Tonnen nicht mehr nach dem Gewicht, sondern wie Personenkraftwagen nach Hubraum und Emissionsverhalten besteuert werden.
Nach Auffassung der FDP sollten von dieser Änderung nur Geländewagen (so genannte Sport-Utility-Vehicles), Großraum-Limousinen und Kleinbusse mit einen zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 Tonnen betroffen sein sollen.
Wohnmobile sollten dagegen nach wie vor nach dem Gewicht besteuert werden. Sie dienten nicht ausschließlich der Personenbeförderung, sondern auch der Beförderung von Einrichtungsgegenständen, Hausrat, Vorräten und sonstigem Gepäck und verfügten zudem häufig über ein Lkw-Fahrgestell, heißt es zur Begründung.

G aus HH


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Hy all

Ich habe mal ne Idee wir machen hier eine Tabelle wer am meisten bezahlen muss beim FA <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/cool.gif" alt="" />

Ich zahle 2325€ wer bietet mehr? <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/party48.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/party48.gif" alt="" />


Da bin ich bestimmt ganz weit vorne oder???
<img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-thumbsup.gif" alt="" />
Gruß Slany


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DAS sollte dann aber doch bitteschön in einen anderen Thread...


Grüße
DaPo


Fußball war doof, Fußball ist doof, Fußball bleibt doof.
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Hi, ein Tag vorher war eine heulende Familie mit Kindern in der gleichen Zeitung, oh die Armen können sich ihren Bus nicht mehr leisten.

<img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/grin.gif" alt="" />

Tags darauf: Quelle : www.neue-oz.de
Stadt Osnabrück 07.02.2006

Doch noch Chancen für Bullifahrer?
Osnabrück (swa )
Die geänderte Besteuerung von Bullis, Geländewagen und anderen Großraum-Pkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 Tonnen ist rechtlich umstritten. Der 6. Senat des Finanzgerichtes Köln bezweifelt in einem Beschluss (6V3715/05) die Rechtsauffassung der Finanzverwaltung.

Im Hinblick auf EG-Recht sei auch weiterhin eine "Gewichtsbesteuerung" vorzunehmen. Gegen seine Entscheidung hat der Senat allerdings Beschwerde beim Bundesfinanzhof zugelassen. Steuerexperten raten Betroffenen dennoch: innerhalb eines Monats gegen den neuen Bescheid Einspruch einlegen und Ruhen des Verfahrens bis zur rechtskräftigen Entscheidung im genannten Fall beantragen. Wer übrigens Probleme mit der Höhe der Kfz-Steuer hat, dem rät das niedersächsische Finanzministerium: Die Steuer darf halbjährlich gezahlt werden, wenn sie mehr als 500 Euro beträgt. Bei dieser Zahlung ist der halbe Jahresbetrag zuzüglich drei Prozent Aufgeld zu zahlen.
Halter von Wohnmobilen sind von der neuen Vorschrift noch nicht betroffen. Hier wird eine Entscheidung erst im Laufe dieses Jahres erwartet.


Jaja die Wendehälse hier im Lande <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-clown.gif" alt="" />

Wir werden sehen
Gruß

Armin


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Moinsen allerseits

soeben folgenden Link erhalten und stelle ihn hier einmal ein

Der Link betrifft hier den Gesetzentwurf des Bundesrats, die Drucksache ist vom 02.02. dieses Jahres, keine Ahnung, ob jemand den Link schon gestzt hat. ISt mir etwas zu unübersichtlich geworden

Entwurf eines Gesetzes zur Änderun...ch hinsichtlich der Wohnmobilbesteuerung

Ist für den Einen oder Anderen vielleicht ganz interessant

[Edit ThorstenD]: Hab den Link mal klickbar gemacht.

Zuletzt bearbeitet von ThorstenD; 09/02/2006 11:27.

Jürgen
Das Leben ist zu kurz,um es nicht in einem V8 zu genießen; Ford F250, Suzuki SJ413
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Vor allem die Stellungnahme der Bundesregierung ist in diesem Zusammenhang sehr interessante
Lektüre. Die Regierung scheint aber auch nicht wirklich zu wissen was sie eigentlich will.
Einerseits verlangt sie genauere Definitionen für "Pick-up Fahrzeuge" und "Büro- und
Konferenzmobile" sowie eine prakitkablere Definition von
"zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche" und der "Nutzfläche des Fahrzeugs".
Auf der anderen Seite will sie aber keine Absurditäten schaffen.
Zitat:
Code
 Vor allem im Grenzbereich um 2 800 kg hätten geringe Gewichtsunterschiede bei ansonsten
typgleichen Fahrzeugen nicht gerechtfertigte erhebliche Belastungsunterschiede zur Folge. Dadurch 
würden erneut Anreize geschaffen, durch so genannte Auflastungen sachlich ungerechtfertigte 
kraftfahrzeugsteuerliche Vorteile anzustreben.
Allerdings liegt es in der Natur der Sache, dass eine genau definierte Grenzziehung zu eben diesen
"nicht gerechtfertigten" Belastungsunterschieden bei geringen Änderungen am Fahrzeug führen kann.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist das rückwirkende Inkrafttreten.
Zitat:
Code
 Das Gesetz soll rückwirkend zum 1. Mai 2005 in Kraft treten. Es erscheint fraglich, ob es 
sich - wie in der Begründung angegeben - um einen Fall der unechten Rückwirkung handelt. 


Es wird also wieder spannend, und ich gebe die Hoffnung nicht auf, dass mit der Gesetzesänderung
dann endlich für jeden klar ist, ob er einen PKW oder ein anderes Fahrzeug hat und welche Steuern er
zu zahlen hat.

Zuletzt bearbeitet von Phsycho; 09/02/2006 11:19.
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Hi,

hat jemand neue Informationen? Man hat mir geflüstert, daß in den letzten Tagen die ProAllrad Klage abgewiesen wurde und es keine höhere Instanz dafür mehr geben soll. Also AUS für das Mehrzweckfahrzeug?!

Jruß,

Carsten


Sick Of It All
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Wundert Dich das ?
War doch von vorneherein klar,
daß zur derzeitigen Haushaltslage
soetwas niemals eine Chance haben kann.


"Auto racing, bull fighting, and mountain climbing are the only real sports ... all others are games.” E. Hemingway
Birol #19242 15/03/2006 13:34
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Ich frage mich, ob es wirklich schon offiziell klar ist...


Sick Of It All
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Zitat
Hi,

hat jemand neue Informationen? Man hat mir geflüstert, daß in den letzten Tagen die ProAllrad Klage abgewiesen wurde und es keine höhere Instanz dafür mehr geben soll. Also AUS für das Mehrzweckfahrzeug?!

Jruß,

Carsten

Stand der Dinge:

Für die Hauptverhandlung der "Musterklage" in Köln gibt es noch nicht einmal einen Termin. Somit kann es auch keine negative Entscheidung des Gerichts geben.

Es gab allerdings eine Entscheidung zu "unseren" Gunsten wegen der Nichtvollstreckung des Bescheides (erst einmal nicht zahlen). Und das Gericht hat bereits - wegen der grundsätzlichen Bedeutung - Revision beim BFH zugelassen.

A N D R E A S

Der das Ohr ziemlich nahe am Verfahren hat ;-)


Das Rübenschwein
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