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Süchtiger
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Süchtiger
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Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften , darin die RICHTLINIE 2001/116/EG der Komission vom 20.Dezember 2001 zur Anpassung der Richtlinie 701/156/EWG. Gelesen,gelocht + <img src="/forum_php/images/graemlins/kotz.gif" alt="" /> <img src="/forum_php/images/graemlins/grin.gif" alt="" />. Philipp
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Habemus Papam
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Habemus Papam
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Nee,da steht ja nur Blabla. Das Buch soll heißen: "Was ist wie" aus dem Moravia-Verlag. Wenn ich langeweile hab,kauf ich mir das mal.
Hab grad gekuckt:129€ <img src="/forum_php/images/graemlins/mad2.gif" alt="" />
Zuletzt bearbeitet von Caruso; 14/05/2007 20:31.
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Schwerer Geländewagen wird nach Hubraum besteuert 23.05.2007 Ein Toyota Land Cruiser ist steuerlich wie ein Pkw zu behandeln. Ein schwerer Geländewagen ist nicht nach seinem Gewicht, sondern nach dem Hubraum zu versteuern. Das hat jetzt im Fall eines Toyota Land Cruiser J8 das Finanzgericht Hamburg entschieden (Az.: 7 K 22/06). Wie die Deutsche Anwaltshotline mitteilte, war das Fahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 2,8 Tonnen zunächst zu den wesentlich günstigeren Gewichtskonditionen besteuert worden. Dann verlangte das Finanzamt aber den höheren, für einen Pkw gültigen Steuersatz, der nach Hubraum und Schadstoffemission berechnet wird.
Dagegen wehrte sich der Fahrzeughalter erfolglos. Denn gemäß der seit 1. Mai 2005 gültigen neuen gesetzlichen Regelung hat nach Auffassung der Hamburger Finanzrichter jede Steuerbehörde eigenständig zu entscheiden, ob ein Fahrzeug als Pkw nach Hubraum oder wie ein Lkw nach Gewicht besteuert wird.
Laut Richter ist dies im Rahmen einer Gesamtwürdigung aller Umstände aufgrund der objektiven Beschaffenheit anhand von Bauart und Einrichtung sowie der Herstellerkonzeption zu bestimmen. Ausschlaggebend sei, ob das Fahrzeug vorwiegend zur Personen- oder zur Güterbeförderung geeignet ist. Das Finanzgericht Hamburg folgte damit einem Beschluss des Bundesfinanzhofes aus dem September 2006 (wir berichteten). (rp)
Heute bekommen von Autohaus Online.de <img src="/forum_php/images/graemlins/graem-thumbsdown.gif" alt="" />
Gruß
Volker
Volker D Fernmechaniker, 130er TD5 Ambulance, Santana Ligero 88 & ex. CT-Discofahrer Jeep may be famous, LAND-ROVER is Legendary"----*
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Gehört zum Inventar
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Gehört zum Inventar
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Hi,
wie ist nun eigentlich der Stand der Dinge?
Soweit ich mich entsinnen kann, sollte doch Anfang des Jahres noch eine Verhandlung stattfinden, welche vertagt wurde.
Ist das Thema M1AF nun endgültig vom Tisch oder steht da noch was aus?
Jruß,
Carsten
Sick Of It All
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Jungfrau
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Hi, die Verkehrsministerkonferenz hat sich für eine CO2- und Schadstoffausstossorientierte KFZ-Steuer ausgesprochen. Geplant ist das nunmehr ab 01.01.2008. Das ganze soll aufkommensneutral sein, d.h. hoher Ausstoß = höhere Steuer, niedriger Ausstoss=niedrigere Steuer. Dem muss nun noch der Bundesrat zustimmen. http://spd-pb-prod01-m64.pironet-ndh.com...07/1716878.html <img src="/forum_php/images/graemlins/graem-thumbsdown.gif" alt="" /> ..Schade..die Umlegung der KFZ-Steuer auf die Mineralölsteuer wäre ne gute Sache gewesen..dann würde auch das Verbrauchsvolumen=Ausstossvolumen berücksichtigt werden... Disko1
nichts geht über ein schönes Bad...
Wassernixe
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Wahrscheinlich wird wieder eine KFZ-Steuer gebastelt, die den theoretischen CO2-Ausstoß heranzieht, also nach Fahrzyklus und Meßnorm. Ob das KFZ bewegt wird oder nicht (CO2-Ausstoß = Null) wird egal sein, "Besitzsteuer" ist angesagt und gut planbar. Sparsame Fahrweise wird auch nicht belohnt, nur der Meßzyklus zählt. Auch einen 3L-Lupo kann man mit 7l bewegen, wenn man will. Und einen uralten Golf2-Diesel kann man auch mit 4l/100km fahren, nur der wird garantiert mit Strafsteuer belegt obwohl er wenig CO2 ausstößt. Ich mag die Berliner Strassenräuber nicht <img src="/forum_php/images/graemlins/bad.gif" alt="" />
Gruß Jens
“Noch sitzt ihr da oben, ihr feigen Gestalten, vom Feinde bezahlt und dem Volke zum Spott. Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk und es gnade euch Gott.” (Carl Theodor Körner, 1791 – 1813, deutscher Dichter und Dramatiker)
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Habemus Papam
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Richtig in die Röhre kucken ja wohl die Leute,die sich vor kurzem noch einen Kat haben einbauen lassen.
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So,
jetzt hat es mich auch getroffen, nur mal am Rande, aber ich habe einen Verweis auf das Hamburgische Informationsfreiheitsgesetz gefunden, in dem man bei Behörden den Antrag auf Überlassung von deren Angelegenheiten stellen kann. Es wird von dem Umstand, dass die Behörde hinter verschlossenen Türen arbeitet abgewichen und dem Bürger Tür und Tor geöffnet. Das Hamburgische Informationsfreiheitsgesetz ist eine Verweis auf die Bundesnorm, IFG, deren erster § schon vielversprechend klingt:
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis § 1 Grundsatz
(1) Jeder hat nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Für sonstige Bundesorgane und -einrichtungen gilt dieses Gesetz, soweit sie öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnehmen. Einer Behörde im Sinne dieser Vorschrift steht eine natürliche Person oder juristische Person des Privatrechts gleich, soweit eine Behörde sich dieser Person zur Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben bedient.
(2) Die Behörde kann Auskunft erteilen, Akteneinsicht gewähren oder Informationen in sonstiger Weise zur Verfügung stellen. Begehrt der Antragsteller eine bestimmte Art des Informationszugangs, so darf dieser nur aus wichtigem Grund auf andere Art gewährt werden. Als wichtiger Grund gilt insbesondere ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand.
(3) Regelungen in anderen Rechtsvorschriften über den Zugang zu amtlichen Informationen gehen mit Ausnahme des § 29 des Verwaltungsverfahrensgesetzes und des § 25 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch vor.
Somit kann jeder sein FA nerven und den Sachstand abfragen, das Ablehnen wird erheblich erschwert.
Dann werde ich mal mitz dem Einspruch zusammen den Antrag stellen, dass man mir den Stand der Dinge übersendet, Blankoantrag liegt hier schon rum und kann als Brief oder Fax hier angefordert werden, PM bitte.
Kann mir noch einer die Formel für M1AF und N1 BA oder BB schicken bzw. den Link senden?
Danke
Atze
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und immer schön zu Ende lesen denn dann kommt man zu den Kosten, die man für eine IFG-Auskunft ablatzen darf
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im Infomaterial und auf dem Antrag kann man die Kosten vorab checken lassen und kleine Posten bis 10 Kopien sollen in HH nix kosten.
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