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on her majesty´s service
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jungs, wir kommen vom thema ab.

kommende woche werden wir das schreiben an die tüv-stellen
einsehen können, wenns erlaubt wird, stellen wir das hier
ein. es wird sicherlich eine begründung in dem schreiben
stehen.

ich persönlich brauche da kein messprotokoll, eine anweisung
(oder wie immer das im beamtendeutsch heissen mag) von der
oberen tüv-stelle an die "indianer", dass die gutachten der kats
(welche alle, das wäre schon interesant) gültig sind, reicht mir
da vollkommen aus.

für mein seelenheil ist wichtig, dass der kat funzt. und das
belegt sich durch einen wisch, wo das draufsteht.

das wie und warum ist mir persönlich inzwischen völlig egal.


whipple-scrumtious fudgemallow delight
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Wie ist denn nun der Stand?


Gruß
René

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Bibliothekar
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ja genau, wie ist denn nun der Stand ?

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Das wird noch
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Es gibt ein Schreiben des Bayer. Staatsministeriums für Wirtschaft und Verkehr vom (17.10.07) an alle KFZ-Zul.Stellen in Bayern, daß der sk-Kat überprüft wurde und wieder eingetragen werden kann. Das selbe Schreiben gibt es für Schleswig-Holstein. Da das Kraftfahrtbundesamt aber sein Placet noch nicht gegeben hat, weigern sich viele TÜV- und DEKRA- Stellen, den Kat einzutragen. Es ist zu hoffen, daß es bald eine Entscheidung des KBA gibt, damit der unsichere Rechts-Zustand beendet wird.

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Das Orakel
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Sagt doch bitte dazu, dass es sich um einen ganz besonderen VW T3 handelt - für alles andere gilt "nix neues im Westen"

Grüsse,
Peter

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Peter, kennst Du das Schreiben im Wortlaut?

Ja? Dann sag auch dazu was noch drin steht.

Und sag auch gleich wer derzeit wieder gegen die Kats "interveniert".

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Suchtiger
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Es handelt sich dabei um eine Anweisung des TÜV-Süd, wonach nur der Oxi-Kat für den T3 freigegeben wurde. So die Auskunft meines TÜV-Chefs in Passau. Das ist sicherlich bei jeder TÜV-Stelle zu erfragen uns soll auf Weisung des Byr. Staatsmin. für Verkehr erfolgt sein. Und das hat überhaupt nix mit "Interventionen" zu tun (oder doch ?)
@ landcruiser, Wenn Du schon nach Interventionen schreist dann folgende Info: Ein Oxi-Kat für den HZJ wurde beim TÜV Österreich mit einem HZJ gefahren, der nach dortiger Auskunft derartig an der Einspritzpumpe manipuliert wurde, das ein problemloses Teilnehmen am Straßenverkehr unmöglich war. Der Auftrag an den TÜV-Österr. lautete lediglich (!) das dorthin verbrachte Fahrzeug auf seine Abgaswerte zu prüfen. Das ausgestellte Gutachten bezog sich daher auch nur auf dieses eine (!!) geprüfte Fahrzeug. Eine Leistungsmessung wurde auch nicht durchgeführt, weil nicht verlangt, wäre aber sicher interessant gewesen. Wie daraus in Deutschland eine Gutachten für alle HZJ werden konnte, wäre sicher auch eine interessante Frage. Aber dem Vernehmen nach scheint man in Bayern technische Probleme mittels Kontakten zu lokalen Landtagsabgeordneten lösen zu können. (Anm.: Diese Infos basiert allerdings auf Hörensagen)
saludos AMIGO(s)
Erich,

Zuletzt bearbeitet von Allradchrist; 09/11/2007 11:52.
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@Erich

Anscheinend sprechen wir von verschiedenen Schreiben, verschiedener Stellen, verschiedenen Datums.

Was der TÜV Süd anweist, sei ihm unbenommen, nur fehlt ihm dazu die Weisungskompetenz mit der entsprechenden Außenwirkung.

Ich denke es gilt immer noch das was die in D dafür zuständige Behörde anordnet und nicht was ein beliehener Unternehmer oder dessen Arbeitskreis Erfahrungsaustausch zum Besten gibt.

Und nach meinem "vom Hörensagen"-Informationen gibt es eine schriftliche Stellungnahme einer solchen deutschen Behörde, die sich nicht nur auf einen HZJ oder T3 bezieht.

Und weiter erzählt die Stille Post, dass jemand aus Deutschland angeblich bei einer deutschen Behörde gegen diese "Freigabe" interveniert haben soll.

Den Namen werde ich hier nicht nennen, da das für mich keine belastbare Information ist, da ich das nicht schriftlich vorliegen habe und ich den Namen dahe auch gar nicht kenne. Mutmaßungen dazu wären auch wenig hilfreich.

Und genau deswegen sollen angeblich derzeit von einigen TÜV-Stellen keine Kats mehr eingetragen werden.

Thats all.

Zu Deinen Vermutungen mit der angbelich völlig verstellten Einspritzpumpe kann ich Dr nur sagen, dass man mir genau das Gegenteil erklärt hat.

Nämlich das die Kiste so verstellt und angeblich versaut gewesen sein soll, dass sie und nimmer die Abgaswerte einhalten konnte.

Fragt sich in solchen Fällen ja auch immer wer das Fahrzeug zur Überprüfung vorgestellt und vorbereitet hat.

Alles auch nur vom "Hörensagen" und natürlich völlig unverbindlich.

Grüsse

Uwe

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Na dann ist eh alles klar.

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Zitat
...
Was der TÜV Süd anweist, sei ihm unbenommen, nur fehlt ihm dazu die Weisungskompetenz mit der entsprechenden Außenwirkung.


Ich denke es gilt immer noch das was die in D dafür zuständige Behörde anordnet und nicht was ein beliehener Unternehmer oder dessen Arbeitskreis Erfahrungsaustausch zum Besten gibt.

Der "Arbeitskreis Erfahrungsaustasuch" bestht aus Vertretern des BVM, der Länderbehörden, des KBA und der Prüforganisationen und berät über die Auslegung der verkehrsrechtlichen Vorschriften.

Die Anweisung kam, weil sich ein Hersteller beim Abgeordneten seines Landkreises beschwert hat, der zum Regierungspräsidium ging und dieses dann eine Anweisung an den TÜV herausgab.

Ob in der Anweisung explizit nur ein Kat genannt wurde, weiß ich nicht. Vielleicht war die Anweisung auch einfach schlampig gemacht. Jedenfalls hat der "Oberste TÜVler" seine Leute angewiesen - entsprechend dem behördlichen Befehl - den einen Kat wieder zuzulassen.

Der TÜV kann es aber überhaupt nicht leiden, wenn eine Verwaltungsbehörde ohne Rücksprache mit den zuständigen Ministerien und ohne Einschaltung eines technischen Sachverstandes Dinge befiehlt, die unhaltbar sind. Und dazu gehört, einen nicht funktionierenden Kat per Dekret für iO zu befehlen.

A.
Der mit diesen Dingen öfter zu tun hat.


Das Rübenschwein
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