So, bin mir etwas unsicher ob ich es hinten an den Kfz-Steuer Thread ranhängen sollte, aber der war mir schon lange zu unübersichtlich und da er jetzt ja auch nicht mehr angepinnt ist ... Starten wir mal was neues ...
Vielleicht habe ich es hier einfach noch nicht gefunden, aber warum gibt es hier noch keine Beispieleinsprüche etc. ans Finanzamt? Da müssen doch schon einige rausgegangen sein. Auch wenn ich wahrscheinlich schon viel zu spät dran bin, mach ich dann mal den Anfang.
Folgende Situation: Landy 110 Station, als Wohnmobil umgebaut wurde jetzt rückwirkend als PKW besteuert.
Anbei der Einspruch, den ich morgen eintüten und rausschicken will (einige konkrete Maße fehlen noch).
Im Grunde erhebe ich aus drei Gründen Einspruch:
<img src="/forum_php/images/graemlins/klugscheiss.gif" alt="" /> 1. Argumentiere ich, dass der Landy auch nach dem Gesetz ein Wohnmobil ist (die Stehhöhe wird über das Heckzelt erreicht)
<img src="/forum_php/images/graemlins/klugscheiss.gif" alt="" /> 2. Gibt es nach KFZ-Steuerrecht m.E. überhaupt keinen Grund, ein "unechtes" Womo (wenn sie also Punkt 1 nicht akzeptieren) als PKW zu besteuern.
<img src="/forum_php/images/graemlins/klugscheiss.gif" alt="" /> 3. Hat der ADAC gerade eine Aktion gegen die rückwirkende Besteuerung laufen, auf deren Argumentation ich mich auch beziehe.
<img src="/forum_php/images/graemlins/hack.gif" alt="" /> Eure Kommentare? Was habt ihr so geschrieben, wie sind die Reaktionen des FA gewesen?
Evtl. können wir hier mal Erfahrungen offen für alle zusammentragen.
<img src="/forum_php/images/graemlins/conf44.gif" alt="" /> Ach so, und hat vielleicht noch jemand Aktenzeichen von anhängigen Verfahren? In Köln soll doch im September eine Mammutverhandlung sein.
Rovergrüße
wilderisi
<img src="/forum_php/images/graemlins/wut.gif" alt="" /> Arg <img src="/forum_php/images/graemlins/wut.gif" alt="" /> Keine PDFs erlaubt. Also erst mal als Bild:
Zuletzt bearbeitet von WilderIsi; 05/08/200700:03.
Guter Text, aber was passiert, wenn das Finanzamt sich unbeeindruckt zeigt? Klage?
Es soll im übrigen Fälle geben, wonach Finanzämter in NRW eine Gewichtsbesteuerung in Betracht ziehen, aber nur, wenn keine Einbauten dem Transport von Gütern im Wege stehen. Damit wäre die klassische Wohnmobil-Ausstattung in Form von festen Einbauten ja kontraproduktiv.
Nachdem ich mich am WE jetzt einmal durch alle Texte und Gesetze gelesen habe, seh ich wirklich keinerlei Begründung für die PKW-Steuer.
Über WoMo-Steuer kann man sicher streiten, weil da de fakto das FA über die Begutachtung einen Ermessensspielraum hat.
Nach KraftStG ist aber der NORMALFALL, dass nach Gewicht besteuert wird. Davon gibt es zwei Ausnahmen:
WoMo: Das sind Fahrzeuge, die nach EU WoMo (=M1 mit Aufbau SA) sind UND Stehhöhe an der Kochgelegenheit haben.
PKW: Das sind solche, die verkehrsrechtlich PKW sind (also so eingetragen sind) und zusätzlich die in §2 Abs 2a definierten Fahrzeuge: N1 mit >3 Sitzen, M1 AF Fahrzeuge und Konferenzmobile.
Und wenn ein Fahrzeug in keine dieser Gruppen passt, ist es halt ein "anderes" Fahrzeug.
"Transport von Gütern" ist im Gesetz überhaupt kein Kriterium.
Und wenn der Widerspruch abgelehnt wird, und die Begründung nicht überzeugt, dann wird geklagt.
Meine Verkehrsrechtsschutz deckt auch Steuersachen ab Gerichtsverfahren ab <img src="/forum_php/images/graemlins/liebe02.gif" alt="" />
Beim BFH soll unter dem AZ IX R 26/07 vom 20.06.2007 eine Klage u.a. wegen der Rückwirkung der Besteuerung anhängig sein. Beim Fahrzeug handelt es sich um einen Toyota Landcruiser J 9 mit 5 Sitzplätzen welcher zuvor nach Gewicht und nunmehr nach Hubraum besteuert wird.(Vorgehend: Finanzgericht Hamburg, Entscheidung vom 30.3.2007 (7 K 22/06)) Ferner haben z.B. die FA Traunstein und Dachau dem Antrag auf Ruhen des Verfahrens stattgegeben, im Fall Traunstein mit dem Hinweis des Finanzamtes, dass der ADAC ein Musterverfahren anstrebt.
Das AZ 6 K 2378/05, welches von dem Proallradvertreter im Nachrüstkatthread genannt wurde bezieht sich im übrigen nicht auf Wohnmobile, sondern nur auf schwere Geländewagen. Ich hab gerade Rücksprache mit dem FG Köln gehalten. Gruß Ralf
Also ich hab die Dame gefragt ob auch Wohnmobile mit zum Inhalt gehören und sie verneinte das. Ob sie jetzt den Unterschied zwischen Wohnmobil und unechtem Wohnmobil ( übrigens wäre dieser Ausdruck würdig zum Unwort des Jahres gekürt zu werden !!! ) kennt, wage ich mal zu bezweifeln, aber ist ja auch egal. Vielleicht äußert sich ja mal jemand der es genauer weiss dazu !?!!
"Soderle - wir haben tatsächlich den 1. Termin. Verhandelt wird am 13.09.07 am FG Köln und es gibt ein absolutes "crossover" - AF zu Pick Up zu 9+ Sitzer zu unechtem Womo´s incl. Rückwirkung."